Falsches Fahrzeug gestellt

    • Falsches Fahrzeug gestellt

      Hallo,

      habe bei einem "Partner" ein bestimmtes Fahrzeug bestellt. Steht auch so im Auftrag und habe ich mir vorher auch noch per E-Mail bestätigen lassen.
      Dann wurde trotzdem ein "falsches" Fahrzeug gestellt. Dieses kostet noramlerweise in etwa die Hälfte auf den Lastkm vom anderen ;)
      Hat dann zwar trotzdem alles geklappt, aber Kunde zu Recht sauer und zahlt natürlich nicht den ausgemachten Preis.
      Zwar viel mehr als er eigentlich sonst für dieses Fahrzeug zahlen müsste, aber halt trotzdem weniger als ausgemacht.

      Wie soll ich das jetzt mit der Bezahlung an meinen ehemaligen "Partner" machen?
      Er will den kompletten Preis, da laut seiner Meinung ja trotzdem alles geklappt hat.
      Wenn ich ihm die eigentlich Differenz von beiden Fahrzeugpreisen abziehe, würde er gar nichts bekommen ;)

      Danke für ernstgemeinte Antworten 8)
    • Also ich sehe das so, dass der Frachtvertrag vollumfänglich erfüllt wurde, wenn die Fracht schadlos und pünktlich abgeliefert wurde. Der volle Frachtpreis ist dann bei Ablieferung fällig.

      Die Frage ist, ob der Absender irgendwelche zusätzlichen Aufwendungen hatte wegen dem "falschen" Fahrzeug. Bestellt der Kunde ein Fahrzeug, das kranbeladbar sein soll, es aber nicht ist und er sich extra einen Stapler leihen muss, dann kann er die Kosten für den Stapler weiter geben.

      Im Grunde hätte er ja auch das Fahrzeug zurückweisen können. Wenn er das nicht tut und das Fzg belädt, war er doch mit einverstanden. Hat er etwas auf die Frachtpapiere vermerkt ?

      Wurde ein Sattelzug bestellt und ein 12Tonner ist gekommen ??? (Kostet aber nicht die Hälfte wie der 40Tonner)
      "Wenn die Könige bauen, haben die Kärrner zu tun." (Friedrich Schiller)

      Peer Steinbrück: "Eine gute Grundlage ist die Voraussetzung für eine solide Basis." :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von topsped ()

    • Die Ware wurde verladen und ist unbeschädigt am vereinbarten Empfangsort eingetroffen.PUNKT

      Wenn dein Verlader nen MAN bestellt, und zb. ein Renault kommt, er diesen läd, wo iss das Problem???

      Er hat keine Mehrkosten, also kann er auch nichts abziehen bzw. bemängeln!!

      Du solltest aber etwas mehr zum bestellten Fzg. schreiben!
    • Fahrzeug mit LBW bestellt, Transporter bekommen ;)
      Ist zwar dann gegangen, aber nur mit Glück (da die Paletten nicht so schwer waren) und 4 Leute mit anpackten.
      Dem Kunden blieb auch gar nichts anderes übrig, als das Fahrzeug zu laden. Freitag abend kurz vor Feierabend Sonderfahrt...
      Auf den Frachtpapierne wurde nichts vermerkt.

      Ich verstehe meine Kunden da schon. Wieso sollte er bitte einen 7,5t mit LBW bezahlen, wenns dann mit einem "billigen" Transporter gefahren wurde. Ist mir preislich ja eh schon mehr als großzügig entgegen gekommen.

      Sehe aber jetzt auch nicht ein, einen 7,5t Preis zu bezahlen, wenn der Depp einen Transporter hinschickt ?(
    • Tja schonn so ne Nummer, aber dein Verlader, bzw. du,( bei sonen Sofas chartere Ich nicht irgendwen, aber halt ne Kostensache ne), er hat Ihn verladen und er hat es runterbekommen. Du als beauftragter TU oder Spedi. hättest deinen Sub noch vor bzw. bei der Beladung eine Haftbarhaltung abverlangen müssen "wegen evtl. Mehrkosten wegen Falschgestellung", aber so`? Nimms als Lehrgeld!
    • Wenn der Auftrag auf 7,5er mit LBW lautet und er das auch bestätigt hat würde ich auch nicht den vollem Preis zahlen, Recht hin oder her und egal ob es verladen worden ist oder nicht. Alternativ rechne den Mehraufwand passend hin

      4 Mann Verladehilfe mit 45€ Stundenlohn, sollte also Recht einfach möglich sein es passend zu machen.
    • Naja so kann man das nun auch nicht sehen.

      Sieht man das mal aus der Sicht des Kunden:

      Bestellt 7,5er mit LBW und bezahlt mehr als ein Transporter ohne LBW kosten würde.

      Transporter kommt...

      Verlader hat Termin mit dem Empfänger vereinbart, ggf auch das LBW vorhanden ist.

      Damit der Empfänger nicht abspringft, sicher nur im schlimmsten Fall, bemüht sich der Verlader den Fehler durch Personal und ggf. Stapler statt Hubwagen beim Empfänger.

      Also ist es nur legitim hier auch voll gegen zu rechnen wenn hier der Standpunkt vertreten wird das alleine dadurch dass das falsche Fahrzeug beladen wurde auch der volle Preis fällig wird.

      Im Normalfall sollte es hier nicht zu einer derartigen Problematik kommen, wennman etwas Anstand im Leib hat sollte man froh sein das der Fehler noch ausgeglichen werden konnte... bedenkt bitte das ein Fahrzeug mit gewissen EIgenschaften schriftlcih zugesagt wurde.
    • Sowas ähnliches hatten wir auch schon.

      Dem Partner würde ich jetzt auch nur einen Transporter bezahlen.(Weisst Du ob er nicht schon öfters einen "kleineren" geschickt aber einen grossen abgerechnet hat).

      Jetzt wäre es klug dem Kunden natürlich auch "nur" den Transporter zu berechnen um ihn bei der Stange zu halten.
      Das sollte Dir jetzt ja nicht weh tun, da Du Deinem Partner auch nur den Transporter zahlst.

      Also ich würde das so machen und wäre schon lange bei dem Kunden aufgeschlagen und hätte nen paar "Teilchen" und ne Entschuldigung vorbeigebracht. Ich bin da bei uns im Haus für zuständig und sowas sehe ich als Dienstleister als Selbstverständlichkeit an....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bürostuhldreher ()

    • Also das ist natürlich frech. LBW bestellt und stino Transporter zum Absender geschickt. Da würde ich allerdings auch sagen, dass man da die Fracht ein wenig kürzt. Vor allem, weil der Absender ein paar Leute zum Laden abstellen musste. Intelligent wäre es von deinem Partner gewesen zumindestens nen Transport mit LBW zu stellen. Dann hätte der Kunde wenigstens in dieser Hinsicht nichts zu Meckern gehabt.
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    • moritz0409 schrieb:

      Tja schonn so ne Nummer, aber dein Verlader, bzw. du,( bei sonen Sofas chartere Ich nicht irgendwen, aber halt ne Kostensache ne), er hat Ihn verladen und er hat es runterbekommen. Du als beauftragter TU oder Spedi. hättest deinen Sub noch vor bzw. bei der Beladung eine Haftbarhaltung abverlangen müssen "wegen evtl. Mehrkosten wegen Falschgestellung", aber so`? Nimms als Lehrgeld!

      Das sehe ich genau so!

      Schon bei der Beladung hätte der Kunde anrufen müssen!