Hallo. Um Fahrverbote/-einschränkungen am Reschenpass und Fernpass zu umgehen (nur Ziel-/Quellverkehr gemäß entsprechenden Verordnugen erlaubt), wird der Beladeort im CMR-Schein manchmal vom Absender entgegen der tatsächlichen Herkunft mit einem anderem (zulässigem) Filialstandort angegeben.
Welche rechtlichen Konsequenzen lauern hier für Absender und Transporteur nach deutschem - österreichischem - italienischem Recht?
Welche rechtlichen Konsequenzen lauern hier für Absender und Transporteur nach deutschem - österreichischem - italienischem Recht?