und das wegen eig. nur 1Stunde Schichzeit drüber...aber wie Grani sagt...Fahrer hats Maul augemacht und dann kam eins ins anderegelöschter User 5 schrieb:
der ceo hat dieses jahr schon 2000 gezahlt.

und das wegen eig. nur 1Stunde Schichzeit drüber...aber wie Grani sagt...Fahrer hats Maul augemacht und dann kam eins ins anderegelöschter User 5 schrieb:
der ceo hat dieses jahr schon 2000 gezahlt.
CEO schrieb:
und das wegen eig. nur 1Stunde Schichzeit drüber...aber wie Grani sagt...Fahrer hats Maul augemacht und dann kam eins ins anderegelöschter User 5 schrieb:
der ceo hat dieses jahr schon 2000 gezahlt.
![]()
weltkurier schrieb:
Danke für die Antwort...
Aber kann das jemand bestätigen?
Ausnahmeregelungen lt. Dekret des ital. Infrastruktur- und Verkehrsministeriums, Nr. 3602 vom 19.12.2005 u.a.: - Fahrzeuge, die aus dem Ausland kommen und entsprechende Dokumente zum Nachweis des Ausgangspunktes der Fahrt mitführen, beginnt das Fahrverbot um 4 Stunden später . Lediglich den aus dem Ausland kommenden Fahrzeugen mit einem einzigen Fahrer ist es erlaubt - wenn die Tagesruhezeit gemäß EG-Verordnung Nr. 3820/85 mit der hier angeführten Nachverlegung zusammenfällt - nach Ablauf der Ruhezeit das Fahrverbot um vier Stunden nachzuverlegen.