Fahrverbot für SZM...

    • Fahrverbot für SZM...

      Kein Sonntagsfahrverbot für Solo-Zugmaschinen
      Immer wieder diskutiert und häufig an die TRUCKER-Redaktion gerichtet wird die Frage, ob das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW gemäß Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung StVO auch für Solo-Sattelzugmaschinen gilt. Selbst von Experten wurde diese Frage widersprüchlich beantwortet. Für abschließende Klarheit sorgt jetzt das Bundesamt für Güterkraftverkehr BAG in einer Stellungnahme an den TRUCKER: "Ihre Auffassung, dass Solo-Zugmaschinen, das heißt ohne Sattelanhänger, nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, ist zutreffend." Das Fahrverbot sei nur anwendbar, soweit es sich bei dem ziehenden Fahrzeug um einen Lastkraftwagen handelt, führt das BAG aus, Sattelzugmaschinen seien aber grundsätzlich keine Lastkraftwagen. Etwas anderes gelte nur in den beiden folgenden Fällen:

      - Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche: Derartige Sattelzugmaschinen sind dann als Lastkraftwagen im Sinne des Paragraf 30 StVO anzusehen, wenn die Nutzlast der Hilfsladefläche höher ist als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts der Sattelzugmaschine. In diesem Falle findet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot Anwendung. Soweit eine Sattelzugmaschine nicht über eine Hilfsladefläche verfügt, ist ihr zulässiges Gesamtgewicht ohne Belang.

      - Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschinen mit angehängtem Sattelanhänger): Sattelkraftfahrzeuge sind gemäß der Verwaltungsvorschrift zu Paragraf 3 StVO als Lastkraftwagen im Sinne der StVO anzusehen. Für Sattelkraftfahrzeuge gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot daher unter denselben Voraussetzungen wie für Lastkraftwagen, das heißt soweit das zulässige Gesamtgewicht (der Kombination) 7,5 Tonnen übersteigt.

      also auf dem halben weg nachhause, den auflieger abstellen, dann sonntags früher losfahren, dann hat man schon einen teil vorsprung...? oder wie??
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Genau so würde ich das rauslesen.
      Vorteil : Samstags bis ans Fahrverbot ranfahren, aussatteln und solo ab nach Hause.Sonntag los ansatteln und nach dem Fahrverbot lossegeln.Aber ob das so richtig Sinn macht ? Wenn es kurz vor zuhause vielleicht ansonsten ?
      Oder will einer So. mit SZM zur Schwiegermutter zum Kaffee, womöglich mit Frau und 3 Kindern ?
      SCHÖN DAS ES MICH GIBT

      :D :D :D :D :D :D :D
    • Sattelkraftfahrzeuge (Sattelzugmaschinen mit angehängtem Sattelanhänger): Sattelkraftfahrzeuge sind gemäß der Verwaltungsvorschrift zu Paragraf 3 StVO als Lastkraftwagen im Sinne der StVO anzusehen. Für Sattelkraftfahrzeuge gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot daher unter denselben Voraussetzungen wie für Lastkraftwagen, das heißt soweit das zulässige Gesamtgewicht (der Kombination) 7,5 Tonnen übersteigt.

      Diese Vorschrift wird angewandtbei Überholverbot, 60 km/h B+ Landstr.Lkw Durchfahrtverbote, also da wo LKW im Gesetz steht.

      Die SZM wird behandelt im 30 er in der Präambel nicht im Gesetz.
    • Original von Jochen
      Eine SZM ist kein LKW sondern eine Zugmaschine. Mit einer SZM kann ich auch nix Transportieren und ich unterliege NICHT dem Sonntagsfahrverbot.


      Genau so ist es!!! ;)
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von TransportLogistik ()

    • Ausdruck: Privatfahrt, Solo Sattelzugmaschine, Datum, Uhrzeit, Unterschirft.

      Aber zäumen wir den Gaul mal von hinten auf, fahr mal mit nem Sattelzug am Sonntag auf die Bahn. Dauert keine 100 Km, da haben Sie Dich am wickel!!!!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Original von TransportLogistik
      Ausdruck: Privatfahrt, Solo Sattelzugmaschine, Datum, Uhrzeit, Unterschirft.
      Aber zäumen wir den Gaul mal von hinten auf, fahr mal mit nem Sattelzug am Sonntag auf die Bahn. Dauert keine 100 Km, da haben Sie Dich am wickel!!!!


      Gibt es nicht mehr die private und wenn es wirkliche eine ist ab 7,5 to.

      Also Sonntags zur Adria oder Gardasee mal schnell wird die WE Ruhezeit unterbrochen.

      Was dieser Blödsinn soll weiss ich nicht.

      Aber du schreibst fahr mal Sonntags zur Bahn!!

      Was sagt das ArbZG § 9.

      Ausgenommen Abs. 3 Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24 Std. Sonn und Feiertagsruhe bis zu 2 Std. vorverlegt werden.

      § 10 sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen dürfen AN abw. von § 9 beschäftigt werden
    • mmh florian is ja, n zug, also sattelzug!

      angenommen ich lasse bei leipzig meinen auflieger am freitag stehn, fahre also solo nach berlin. so am sonntag abend um 20 uhr fahr ich solo los in richtung, ca. 22 uhr sattel ich auf und fahr los, wie beweise ich das sich es so abgespielt hat??
      doch nur so, wie florian sagt! oder?!
      und das soll keinen ärger bringen bei einer kontrolle?
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von 0815Kutscher ()

    • Privatfahrt war nur am Rande erwähnt, weil ich es weiterhin so machen werde, wie bisher! ;)

      Nee, Thomas, genau anders rum: Die Beweisfpflicht dabei liegt nicht bei Dir!!!
      Musst doch nur mit dem Argument kommen, das man Dich mit Auflieger schon längst rausgezogen hätte... :rolleyes: ...wäre mir persönlich allerdings zu müßig.
      Bin Solo gefahren - e basta! ;)
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      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Original von 0815Kutscher
      mmh florian is ja, n zug, also sattelzug!

      angenommen ich lasse bei leipzig meinen auflieger am freitag stehn, fahre also solo nach berlin. so am sonntag abend um 20 uhr fahr ich solo los in richtung, ca. 22 uhr sattel ich auf und fahr los, wie beweise ich das sich es so abgespielt hat??
      doch nur so, wie florian sagt! oder?!
      und das soll keinen ärger bringen bei einer kontrolle?


      Bis der 561/2006 kam war die Heimfahrt eine Privatfahrt in d+A. Die Fahrt zum Auflieger war Arbeitszeit wenn im Anschluss Güterbeförderung durch geführt wurde.

      Nur in Österreich anerkannt weil dort das gleich galt, alle andere Länder haben es nicht gelten lassen, wenn man so blöd war und die Scheibe statt Urlaubschein vorgelegt hat.

      Heute latzt dich der Österreicher und alle anderen. In I kannst so 3000 rechnen.

      Gibt nur eins, Karte raus und auf Out nach hause und zum Auflieger mit der Gefahr
      in eine Kontrolle zu kommen.

      Habe die Woche ein Gespräch mit unserem Herrn und dann frage ich mal was es kostet ohne Karte auf Out zu fahren. Schätze preiswerter wie die Strafe im Ausland. Dürfte nur eine OWI sein.