Fahrpersonalgesetzeslücke

    • Fahrpersonalgesetzeslücke

      Jetzt könnt ihr eure eigene Gesetze machen.
      Zb 5 Std fahren drei mal 15 Minuten Pause. 8 Std non stop. usw. könnt nur
      von Polizei zu Pause gezwungen werden, aber ohne Bestrafung.


      Guck du hier:osthessen-news.de/beitrag_A.php?id=1135097

      In Afganistan Krieg spielen und zu Hause die Hausaufgaben vergessen.



      Wer hatte da noch vor 20 Jahren regiert????

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Granitteufel ()

    • RE: Fahrpersonalgesetzeslücke

      mal ne interessierte frage dazu.

      keine bestrafung hin oder her. aufheben muß ich die daten aber dennoch. was ist dann bei einer betriebsprüfung, wenn die ihre hausaufgaben fertig haben? dann wär ich rückwirkend dran, oder?

      beim letzten mal hat es auch ein jahr gedauert zwischen beschlagnahmung der scheiben und vollstreckung. (zeitraum 4 tage, fahrzeit 40 stunden, aber ohne ausreichende lenkzeitunterbrechungen, waren halt viel wartezeiten bei den entladestellen, ergebnis: 1750 taler)
      Gruß

      Matze
    • @Butjender

      Glaube mal kaum, alles bis zum Stichtag gleich null, aber sie wollen Unternehmen
      die jetzt mächtig auffallen dann später mehr überwachen.

      Es sich weiter an die Zeiten gehalten, wie immer. Bei 85 Cent nützt alte, neue und
      jetzige nichts.

      Grani
    • Hallo zusamen,

      so ein Blödsinn, fakt ist der, die alte nationale Verordnung wurde bisher aufgrund einer Gesetzeslücke noch nicht von der neuen EWG 561/06 ersetzt. Somit ist klar, in D gelten noch die alten Regelungen, aber wahrscheinlich nur bis zum 11.7.2007 dann wird diese Lücke wohl geschlossen werden.


      Grüße

      Cornelius
      Geht nicht - gibt´s nicht!
    • @ Cornelius

      Darf man fragen, woher Sie ihre Informationen beziehen?
      Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sieht es folgendermaßen aus:

      Verstöße werden nach Angaben der Sprecherin geahndet. Zwar könnten in der Übergangszeit keine Bußgelder erhoben werden, aber der Fahrer könne an der Weiterfahrt gehindert werden.


      weiter
      „Alle Bußgeldbescheide, die rückwirkend bis zu vier Jahren noch nicht abgeschlossen sind, müssen jetzt eingestellt werden.“


      und der ADAC
      Eine weitere Folge dieser Panne besteht darin, dass alle laufenden Verfahren eingestellt werden müssen, weil im Odrnungswidrigkeitenrecht der Grundsatz gilt, dass nur nach dem mildesten Gesetz geurteilt wird. In diesem fall bedeutet das mildeste Gesetz, dass es momentan gar kein Gesetz gibt.

      Soweit zum Thema späterer Verfolgung von derzeitigen Ordnungswidrigkeiten.

      Gruß
      Michaelsen
    • @ Michaelsen:

      ist doch logisch, der Fahrer kann zwar nicht bestraft werden, jedoch kann die Weiterfahrt untersagt werden. Im übrigen findet Ihr zu diesem 'Thema einen akuellen Beitrag des bayerischen Landesverbandes Transport & Logistik unter lbt.de vom 4.4.2007 Darin sind alle Informationen zur derzeitigen Misere enthalten.

      Grüße

      Cornelius Kournettas
      Verkehrsfachwirt & Betriebswirt / IHK
      Raite Straße 44
      71696 Möglingen
      07141 6859456
      0160 99167397
      Geht nicht - gibt´s nicht!