Fahrercard

    • Hallo zusammen (und ein 'happy gratulations' zu meinem ersten Beitrag <smile>),

      immer wieder erlebe ich, dass ein männlicher Kollege von mir die Fahrercard eines anderen Kollegen benutzt (meine nehme ich nach jeder Fahrt mit heim).
      In "unserem" Lkw bleiben oftmals die Fahrercards von zwei anderen Fahrern liegen mit dem Bewusstsein, dass sie von dem hier zuerst genannten benutzt werden dürften, da er die meisten Fahrzeiten besitzt, am meisten Geld benötigt und bei mitunter bis zu 17, 18 Stunden Fahrzeit keinerlei grünes Licht nur auf seiner Card hätte.

      Sollte er nun erwischt werden bei einer Kontrolle durch Polizei oder BAG oder - noch viel schlimmer - ihm nach einem Unfall die falsch eingelegte Fahrercard nachgewiesen werden können, womit hätte er dann zu rechnen?
      Anbei bin auch ich sicherlich keine absolute Mustermaus - auch ich bin das ein oder andere Mal schon eine halbe Stunde länger als den Maximalwert an Zeit gefahren, aber bei manchen ist's zuviel, denk ich!

      Sein Problem ist - wie schon geschrieben -, er benötigt Geld für Kind und Heim und da ich ihn und auch seine Frau vor Schlimmerem bewahren möchte, alle Welt jedoch nur immer davon spricht, man würde ihm bei Bekanntwerden des Kartenvertauschens den A...(llerwertesten) aufreissen und niemand wirklich genau sagen kann, was passiert wenn, interessiert mich die rechtliche Seite beim Erwischtwerden bzw. ein Link zu einem Strafenkatalog.
      Denn mit den von mir nun gesuchten Informationen hätte ich vielleicht bei meinen Überredungskünsten zur Unterlassung solcher Eskapaden ein wenig Aussicht auf Erfolg.


      Über Eure Antworten/Hilfen/Tipps würde ich mich wirklich freuen...

      Gruß.. Ina
    • Sollte deinem Kollegen Vorsatz nachgewiesen werden können, ist das Urkundenfälschung.
      Wird unter Umständen mit Freiheitsstrafe geahndet.
      Hat er bisher eine weiße Weste, wird es wahrscheinlich bei einer Geldstrafe bleiben.
      Ist aber auch nicht gut für sein Kind und Heim.

      Stellt sich nur die Frage, ob euer AG davon Kenntnis hat.
      Normal müßte es ihm spätestens bei der Auswertung der Fahrerkarten auffallen.
    • Ist ja alles schön und gut soweit und ich danke Dir auch für Deine Antwort.....
      nur wirklich schlauer bin ich dahingehend nun noch nicht, denn ich suche entweder eine Verlinkung oder eine konkrete Antwort auf ein genaues Strafmaß... selbst auf eine Antwort wie "ups, da habe ich wohl die falsche Karte hineingelegt" könnte ja als Vorsatz unterstellt werden.

      Unser Arbeitgeber hat teilweise davon Kenntnis, ja... sicherlich könnte er auch dann im Fall der Fälle die Begründung der Unwissenheit vorgeben - was vermutlich genausowenig schützt.


      Gruß.. Ina
    • hallo

      mmh ina die fahrerkarte ist gleich zusetzen mit dem perso! also würdest du deinen ausweis im auto lassen, das kollegen irgendetwas damit anstellen können???
      ne oder!?
      also ist es brauch bei euch das die fahrerkarten im fahrzeug herum liegen, ist dieses sogar gesetzlich geregelt!
      nur dem ordnungsbehörden ist auf verlangen diese auszuhändigen!
      es ist sogar verboten, daß ein andere fahrer die karte eines kollegen ausließt!
      dem chef wird das na sagen wir mal recht sein, wenns eng wird, die karten zu tauschen!
      wenns aber nachher drumm geht wer die schuld bekommt, zieht er seinen kopf aus der schlinge!

      meine fahrer mußten unterschreiben, daß die karten am ende des tages aus dem fahrzeug mitgenommen werden!

      gruss thomas
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • dein Text kkommt mir etwas spanidch vor, weil:

      mich würde es ein scheiss intressieren wenn ein Fahrer seine Karte liegen lässt
      und ob einer damit fährt oder net das ist dann sein problem wenn er erwischt wird
      aber Dein Chef sollte schon so viel Verstand besitzen das dass Strafbar ist und die Summen beim Transportgewerbe ja nicht grad niedrig sind.

      bist Du überhaupt ne Frau oder willste hier auf irgendwelche dummen Ideen kommen, vonwegen mit 2 Karten fahren, wenn ja dann fang an Geld zu sparen.
    • Ich tu jetzt mal so als ob ich den Post von Kalle nicht gelesen habe ....... zumindest den letzten Absatz.

      Ich hab da folgendes für dich Ina:

      kba.de/cln_005/nn_124384/DE/Ze…rdnung_EG_2135_98_pdf.pdf

      Das ist die Verordung Nr.2135/98 Kontrollgerät....... usw.

      Hier ist recht detailliert festgehalten was man tun darf, soll, muss.......
      Wenn du dich nicht dran hälst fällt das ganze nicht mehr unter einen Busgeldkatalog sondern im Regelfall gilt das als Straftat. Klingt hart aber wie ttp schon sagte spricht man dann von Urkundenfälschung, Betrug etc.
      Das Strafmaß ergibt sich dann entsprechend dem vergehen.
      Der gesetzgeber schreibt hier mindeststrafen vor die sich auch nach dem Vorsatz richten.
      Im Netz nachlesen wird schwer. Rechtsanwälte sind bei sowas nicht so großzügig mit kostenlosen Informationen.
      Aber eines ist auf jeden Fall klar lohnen tut sich das ganze für deinen Kollegen nicht. Kind und Heim macht man so auch nicht glücklich, denn selbst wenn die Strafe Milde auffallen würde ist die eigene Fahrerkarte auf jeden Fall erstmal weg.

      Besser gleich an die regeln halten und wenn das Geld nicht reicht besser en zweitjob suchen als hinterher gar keinen mehr zu haben.
    • Na hossa auch,

      um mal der Reihe nach zu schreiben, sei hier erwähnt, dass Du, Ruhrpott-Kalle, die Manieren und Höflichkeiten auf dieser Erde wohl nicht erfunden hast, hm!? - vielleicht hast Du ja meine Zeilen nicht korrekt gelesen, sicherlich jedoch scheint es bei Dir in Sachen Rechtschreibung und Grammatik auch schon lange kein Update mehr gegeben haben, hm?! - macht aber nix, Deine vor Männlichkeit strotzenden Zeilen waren ja einigermaßen zu verstehen!

      Nun gut, jetzt aber zu den wichtigeren Aspekten dieser Thematik:
      Ingoo, für Deine Tippselei bekommst Du ein Dankeeessshööön... ja, damit kann ich dann doch etwas anfangen und beantwortet meine Frage recht ausreichend...

      ..somit melde ich mich nun erst mal wieder ab, bis demnächst, lasst Euch nicht ausnutzen und, ganz wichtig: Durchhalten...


      Gruß.. Ina
    • Fahrercard auslesen

      Traraaa..... da bin ich wieder..... sofern wir das geschlechtliche Problem der hier Anwesenden und Schreibselnden gelöst haben, möchte ich zum Thema Fahrercard noch etwas wissen (etwas, das vermutlich zu den Basics gehört, mir jedoch bei meinen paar Aushilfsstunden nicht wirklich klar ist).

      Nun denn, meine (eigentlich ganz einfache) Frage lautet:
      Muss ich meine Fahrercard auslesen (lassen), warum muss das sein, für wen ist das gut und was hat es damit ganz allgemein überhaupt auf sich?
      Und was sagen die Sheriffs dazu, wenn sie eine seit Monaten nicht ausgelesene Karte finden?
      Meine Fahrercard habe ich seit Frühjahr diesen Jahres, lediglich einige wenige Male im Monat benutzt und damit noch nie etwas anderes angestellt (wie z.B. auslesen lassen).


      Über (nett gemeinte) Antworten würde ich mich freuen...

      Ina
    • RE: Fahrercard auslesen

      hallo ina

      da hast du aber glück gehabt! die "fahrerkarte" ist deine "tachoscheibe", und ist als solche auch anzusehen!
      sie ist alle 28 tage auszulesen, und die daten sind abzuspeichern! auch wenn du die karte nicht benutzt!!!!!!!
      das nicht auslesen und speichern ist sogar ein strafbestand und wird zum teil (eu weit) streng geahndet!!
      ich wundere mich nur, warum dein betrieb so lasch damit umgeht!

      gruss thomas
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!

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