Fahrer muß zahlen !

    • Fahrer muß zahlen !

      Hallo,

      gerade in der Verkehrsrundschau gelesen:

      Gericht: LKW-Fahrer muss Bußgeld selbst zahlen

      Mainz. Ein Lastwagenfahrer, der die erlaubte Arbeitszeit am Steuer überschreitet und ertappt wird, muss das Bußgeld selbst berappen. Seinen Arbeitgeber kann er deshalb nicht belangen. Das geht aus einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. Insbesondere könne sich der Fahrer nicht darauf berufen, er habe auf Anweisung gehandelt und hätte bei Widerspruch seinen Job verloren
      (Az.: 3 Sa 497/09).

      Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines LKW-Fahrers gegen seinen Arbeitgeber ab. Der LKW-Fahrer musste unter anderem wegen Verstoßes gegen die gesetzlich vorgegebenen Lenkzeiten eine Geldbuße von 8520 Euro zahlen. Er verlangte vom Arbeitgeber die Übernahme der Kosten, da er auf dessen Weisung gehandelt habe. Das sah das LAG anders: Der Mann sei als Fahrer im Straßenverkehr selbst dafür verantwortlich, dass er nicht gegen das Gesetz verstößt.

      Angesichts der strengen Regelungen des Kündigungsschutzes und des umfassenden arbeitsgerichtlichen Schutzes müsse ein Arbeitnehmer auch nicht ohne weiteres seine Kündigung befürchten, wenn er sich gesetzeswidrigen Weisungen des Arbeitgebers widersetze, urteilten die Richter. (dpa)

      FG Georg
    • Da kann man mal wieder sehen wie Wunschdenken und Wirklichkeit auseinander driften, selbst in der Rechtsprechung.
      Kann man jetzt in diesem Einzelfall nicht nachprüfen ob der Fahrer auf Weisung gehandelt hat.
      Allerdings finde ich die Begründung der Richter mit dem Kündigungsschutz doch eher Weltfremd.
      Bei +8k € Strafe muss aber schon einiges gewesen sein, das widerum spricht für die Dummheit des Fahrers. :rolleyes:

      Und was sagt uns das als Fahrer, Anweisungen welche gegen die Vorschriften verstoßen immer schriftlich auf Papier geben lassen.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Original von W4chund
      Allerdings finde ich die Begründung der Richter mit dem Kündigungsschutz doch eher Weltfremd.
      Bei +8k € Strafe muss aber schon einiges gewesen sein, das widerum spricht für die Dummheit des Fahrers. :rolleyes:

      Und was sagt uns das als Fahrer, Anweisungen welche gegen die Vorschriften verstoßen immer schriftlich auf Papier geben lassen.


      Das mit den 8k habe ich mir auch gedacht, Vielleicht France. :D :D :D

      Im Raum SW ist auch so ein Betrieb wo es keine Ruhepausen gibt.
      Chefe früher Fahrer und nach dem Fortfall der Konz. groß eingestiegen.

      Steht wieder einer neben mir. Wasser oder LKW waschen Fremdwort, gibt es bestimmt Wassermangel in der Komune und von den Beulen usw. gar nicht zu reden.

      Wenn ich einer will raus haben in einem Betrieb ob der Betrieb dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt oder nicht, ist doch Einfach. 2 Wochen Urlaub hat doch fast jeder und die anderen 2 Wochen schenke ich ihm.

      Unsere alter Landesfürst hat sogar bei eigener Kundigung dich frei gestellt am Tag der Kündigung!!