Hallo,
ich hab einen Artikel gelesen, ist schon was älter, gilt das immer noch ??:
Kurz Auszug:
"Sind Halter oder Eigentümer des LKW beispielsweise durch Insolvenz nicht mehr greifbar, kann auch der Fahrer für die Mautschulden zur Kasse gebeten werden. „"
Quelle: Artikel Maut
Das wäre für Lkw Fahrer aber nicht so gut....
Gruß
ich hab einen Artikel gelesen, ist schon was älter, gilt das immer noch ??:
Kurz Auszug:
"Sind Halter oder Eigentümer des LKW beispielsweise durch Insolvenz nicht mehr greifbar, kann auch der Fahrer für die Mautschulden zur Kasse gebeten werden. „"
Quelle: Artikel Maut
Das wäre für Lkw Fahrer aber nicht so gut....

Gruß