Fachkundpfrüfung

    • Fachkundpfrüfung

      So folgender Fall!!

      Früher war die Fachkundeprüfung in 3 Teile auf geteilt.

      Güternah, Güterfern und Internationaler Güterverkehr.

      Der Hannes hat bis 1989 Güternahverkehr betrieben und dann durch den Preisverfall seinen Kipper verkauft. Er war im Besitz Fachkunde Güternah und Güternahverkehrserlaubnis.

      Jetzt will der Enkel groß einsteigen und für einen großen Begegnungverkehr fahren und irgend welchen Gründen packt er die Prüfung nicht.

      Kann der Opa Hannes mit seiner Güternah Fachkundeprüfung aushelfen.

      Jetzt keine Diskussion ob der Opa darf oder nicht, er darf. Es geht darum ob die Fachkunde reicht!!
    • Moin moin Gani,

      ich habe meine Fachkunde 07 gemacht. Und auf dem Zettel steht "blahlaberfasel" Berufsausführung Güterkraftverkehrsunternehmen.....
      - Beförderungen innerstaatlich Deutschland
      - Beförderungen grenzüberschreitend
      Also, die Fachkunde habe ich für alles zusammen erworben. Mit einer Prüfung.
      So wie ich Deinen Beitrag vertehe, war es früher so, dass erst alle 3 von Dir beschriebenen Teile eine vollständige Fachkunde ergeben haben?
      Dann würde ich mal tippen, das eine vollständige Fachkunde im heutigen Sinne erst besteht, wenn alle 3 Teile vorhanden sind. Die hat Hannes aber nicht, oder?
      Was sagt denn die IHK?

      Krischan
    • Original von Krischan
      @Ganitteufel
      Dann ist ja alles gut. Dann darf Opa nicht nur, er kann auch :D
      Vile Erfolg!


      Opa braucht nicht, war nur mal ein Test was ihr Jungspunde gelernt habt bei der Sach und Fach.


      Andere Sache!! Gehe ich richtig in der Annahme wenn ein Fahrer seine Schulungen zur Weiterbildung rum hat und eingetragen das er bei der Lasi härter bestraft wird wie einer der noch nicht die Schulungen gemacht hat.
    • @Granitteufel
      :D
      Opa braucht nicht, war nur mal ein Test was ihr Jungspunde gelernt habt bei der Sach und Fach.

      Falscher Test!
      Wir Jungspunde brauchen das nicht wissen. Wir haben ja eine eigene Sach- und Fach. :P


      Andere Sache!! Gehe ich richtig in der Annahme wenn ein Fahrer seine Schulungen zur Weiterbildung rum hat und eingetragen das er bei der Lasi härter bestraft wird wie einer der noch nicht die Schulungen gemacht hat.


      Nee, neee. Du willst und hier nur wieder ärgern... ;)

      Aber mal ernsthaft. Mit welcher Begründung? Derzeit sind Leute mit abgeschlossener Schulung und solche ohne doch noch gleichgestellt.

      Schöne Ostern.
    • Original von Granitteufel
      Original von Krischan
      @Ganitteufel
      Dann ist ja alles gut. Dann darf Opa nicht nur, er kann auch :D
      Vile Erfolg!


      Opa braucht nicht, war nur mal ein Test was ihr Jungspunde gelernt habt bei der Sach und Fach.


      Andere Sache!! Gehe ich richtig in der Annahme wenn ein Fahrer seine Schulungen zur Weiterbildung rum hat und eingetragen das er bei der Lasi härter bestraft wird wie einer der noch nicht die Schulungen gemacht hat.


      Da könntest du Recht haben , Herrmann !! .... Aussage eines Kontrollbeamten wäre dann : Sie haben es doch gelernt bekommen !!!! , warum wenden sie es dann nicht an ??? ; und schon hast du einen Sechser im Lotto .... weil du es ihm nicht erklären kannst ;( ;( ;(