ich möchte nocheinmal hinzufügen, das die EU sich keine Gedanken gemacht hat, wie diese Tätigkeit zu veranlagen ist. Denn als man im Jahre 2013 die Voraussetzung auf von Intern auch auf Extern beschlossen hat, ist nicht bestimmt worden wie man verfahren soll. Das was einem Verkehrsleiter passieren kann, ist das seine Zuverlässigkeit aberkannt wird, und er eine Strafe zahlen muss. Aber diese würde keine Versicherung bezahlen wegen Fahrlässigkeit.
