Europaweit Lizenzfrei bis 6To?

    • RE: Europaweit Lizenzfrei bis 6To?

      Ja. Oder bis 3,5 t Nutzlast, nicht und, wie oft behauptet.
      6 t zGG --> Nutzlast beliebig, 3,5 t Nutzlast --> zGG beliebig.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)

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    • Welche Arten von Genehmigungen werden im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr unterschieden? Beförderungen im grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr bedürfen einer Genehmigung, wenn die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen dürchgeführt werden, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 6 t nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t nicht übersteigt, beziehungsweise die Beförderung nicht von der Genehmigungspflicht (siehe Anhang II der VO (EWG) 881/92) befreit ist (siehe auch <a title="Werkverkehr" target="_self" href="http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_175280/SharedDocs/FAQ/DE/Werkverkehr/Werkverkehr.html">Werkverkehr[/url]).

      Im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr kommen <a title="Gemeinschaftslizenz" target="_self" href="http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_175280/SharedDocs/FAQ/DE/Gueterkraftverkehr/Gemeinschaftslizenz.html">Gemeinschaftslizenz[/url], <a title="CEMT" target="_self" href="http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_175280/SharedDocs/FAQ/DE/Gueterkraftverkehr/CEMT.html">CEMT-Genehmigung[/url], <a title="CEMT" target="_self" href="http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_175280/SharedDocs/FAQ/DE/Gueterkraftverkehr/CEMT.html">CEMT-Umzugsgenehmigung[/url] oder <a title="Bil_Genehmigung" target="_self" href="http://www.bag.bund.de/cln_010/nn_175280/SharedDocs/FAQ/DE/Gueterkraftverkehr/Bil__Genehmigung.html">bilaterale Genehmigung[/url] in Betracht.


      Quelle:bag.bund.de/cln_010/nn_175280/…Grenzueberschreitend.html
      Lastesel

      Aus Bayern ! Da wo Gott Urlaub macht.
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      Die Mutter der Dummen ist immer schwanger !
    • Auszug:
      ".....gewerblichen Güterkraftverkehr bedürfen einer Genehmigung, wenn die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen dürchgeführt werden, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 6 t nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t nicht übersteigt......"

      Also: Max. 6 to ZGM bei Solo- oder Hängerbetrieb oder wenn NL des Solofahrzeugs/Gespanns nicht über 3,5 to unabhängig von der ZGM des Solofahzeugs/Gespanns.
      Lastesel

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    • Original von lastesel
      Auszug:
      ".....gewerblichen Güterkraftverkehr bedürfen 1) einer Genehmigung, wenn die Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen dürchgeführt werden, deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger, 6 t 2) nicht übersteigt oder deren zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 t 2) nicht übersteigt......"

      Da hat sich durch die verklausulierte Amtssprache ein Verneinungsfehler eingeschlichen. Es müßte entweder bei 1) "keiner" stehen oder bei 2) die Wörter "nicht" weggelassen werden (aber nicht beides!), damit es stimmt.
      Deutsche Sprache, schwere Sprache, auch für deutsche Beamte. :D
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)