EU Lizenz vor Besitz eigener Fahrzeuge

    • @ bärenbruder,

      das war ja mein "Reden", aber es war mir müsig darüber mit dem ahnungslosen zu diskutieren, stahltrucker hat aber ja schon die antwort geliefert... und ja es ist möglich dies zu kontrollieren.... habe letzten monat eine prüfung der mautzahlungen seitens des bag gehabt, von 01/19 bis 04/21, die leute dort machen auch nur ihren job, also habe ich beflissen wie ich bin nun mal auch alles zack tack zugearbeitet, die gute frau am anderen ende war war auch ganz nett, hat 2 tage gedauert das ganze, da merkt das amt schon... oh es stehen nur 5 fahrzeuge auf den mautabrechnungen, aber sie haben doch 9 abschriften, was machen die anderen? geprüft wurde übrigens, ob das obu bei den Fahrzeugen richtig eingestellt ist, ich sage nur "Pfeil" gößer 18to ;) , aber alles save, die nette frau vom amt meinte das dies nicht immer so sei, und ich war eigentlich ganz beruhigt... kontrollen werden viel zu wenig gemacht...., habe mich auch gleich selber angeschwärzt, habe fahrzeug bei schmitz geholt, und die ersten 100km vergessen die achsen umzustellen, hab es gleich noch gesagt und nachgezahlt, über diese ehrlichkeit war selbst die zuständige mitarbeiterin erstaunt..., aber wie gesagt, war echt gut die Zusammenarbeit, über den Sinn läßt sich vielleicht streiten, da kann aber weder der Sachbearbeiter der seinen Job macht noch ich etwas dafür... ;)

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    • Wir haben VORHER die Lizenzen mit allem Drum und Dran, auf der Basis: Eigenkapitalnachweis 9.000 Euro für das erste Fahrzeug, 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug, beantragt. Es waren mehr Lizenzen als Fahrzeuge da. War nie ein Problem.

      Sobald absehbar war, dass mehr Lizenzen benötigt werden wegen der zusätzlichen Fahrzeuge, wurde entsprechend ein Antrag mit den zugehörigen Nachweisen des Eigenkapitals, bestätigt durch den Steuerberater, auf der Basis des letzten Jahresabschlusses gestellt. Diese wurden dann im Register eingetragen.
      Du musst nur lange genug am Ufer des Flusses sitzen.
      Irgendwann treibt die Leiche deines Feindes an dir vorbei.

      (Sagte einst, glaube ich, Sun Tze, um 500 v.Chr.)
    • Dass es um die Anzahl der Abschriften geht und nicht um die Original-Lizenz, habe ich mittlerweile kapiert :D
      Habe mich mal umgehört, wie es hier im Bundesland bei Sped./TU mit größerem Fuhrpark gehandhabt wird.
      Was ich schon vermutet hatte, geringfügig mehr Abschriften wie tatsächlicher Fuhrpark sind üblich, um bei kurzfristigen Fuhrparkerweiterungen z.B. Miete handlungsfähig zu sein.
      Das wird i.d.R. stillschweigend toleriert bzw. ist nur mit großen Aufwand über Zulassungs- und Mautdaten kontrollierbar.
      Die Ämter haben doch weder Zeit noch Lust heute eine Abschrift zurückzunehmen und nächste Woche wieder eine herauszugeben, weil TU xyz kurzfristig 1/2/3 LKW mehr oder weniger im Fuhrpark hat.
      Wer allerdings dauerhaft in größerem Umfang mehr Abschriften wie tatsächlicher Fuhrpark hat, kann ev. doch mal in die Situation kommen, dass genauer hingeschaut wird, was er da so macht....

      Kipper-Spedition schrieb:

      jeder hat doch eine Leiche, ähh Lizenz im Keller, oder?
      so ist es 8)
    • so um nun noch einen drauf zu setzen,

      1. sind wir uns einig " eigentlich dürfen nur soviele Abschriften im Unternehmen sein wie dazugehörige fahrzeuge", das hatte ich ja bereits mit meinem halbwissen erroiert ..

      2., wenn es so ist, gibt es sicher auch eine Verordnung aus der dies hervor geht, wenn dem so ist gibt es doch sicherlich auch ein verwarn- bzw. anderweitiges erziehungsgeld bei nichteinhaltung, mich würde mal interessieren, wie hoch dies ist,
    • Hier der Auszug aus §3 GÜKG, auf den sich der §19 bezieht:

      "Verringert sich nach der Ausstellung von Ausfertigungen der Erlaubnis der Fahrzeugbestand nicht nur vorübergehend, so hat das Unternehmen überzählige Ausfertigungen an die zuständige Behörde zurückzugeben."


      derandereTU schrieb:

      Also latzt jeder einfach mal 250,-, weil er kurzfristig unter die TU will zzgl. Gewinnabschöpfung, weil er sich ja dadurch einen Vorteil verschafft
      Richtige Annahme?
      "vorübergehend" kann man flexibel auslegen :) Ganz theoretisch ja, in der Praxis wird aus den oben beschriebenen Gründen der kleine Puffer on top auf den Fahrzeugbestand pragmatisch toleriert. Bei der Gewinnabschöpfung wird es dann extremst theoretisch

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