EU-Lizenz unter 3,5t zGG

    • Aktuelle Erkenntnis aus dem Tagesgeschäft mit osteurop. 3,5to Sprinter-Unternehmern:

      Die nationale rumänische Spediteurslizenz sieht auf dem ersten Blick der EU Lizenz recht ähnlich. Hat oben links auch einen Rahmen mit dem Länderkürzel RO.
      Hatte es schon fast als "EU-Lizenz" einsortiert, bevor die inneren Sensoren dann ansprangen...
      Die polnische Spediteurslizenz hat das polnische Wappen oben links, sieht nicht ganz so der EU-Lizenz ähnlich.

      Übrigens beide Male dann auf Nachfassen entweder die eigene EU-Lizenz (PL) ( warum dann nicht gleich?) bzw. die EU-Lizenz des festfahrenden Subs (RO) bekommen. Also alles gut...

      Weil's ja Breitensport in unserer Branche ist, über die osteuropäischen Transportunternehmer und Spediteure herzuziehen:
      Bemerkenswert, dass es sowohl in Polen auch auch in Rumänien Spediteurs-Lizenzen gibt, auch für reine Speditions- und Frachtenvermittlungsgeschäft.
      Anders wie in Deutschland, wo jeder Kasper der heute noch Hamburger-Starverkäufer bei McDonalds ist, morgen mit einem Gewerbeschein als Frachtenvermittler anfangen und sich "Spedition" nennen darf...
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:


      Bemerkenswert, dass es sowohl in Polen auch auch in Rumänien Spediteurs-Lizenzen gibt, auch für reine Speditions- und Frachtenvermittlungsgeschäft.
      Anders wie in Deutschland, wo jeder Kasper der heute noch Hamburger-Starverkäufer bei McDonalds ist, morgen mit einem Gewerbeschein als Frachtenvermittler anfangen und sich "Spedition" nennen darf...
      Ja, die haben eine Lizenz, ich finde es nicht doof.
    • Hallo,

      ich häng das mal hier ran, da es doch passt:

      Setzt ihr serbische Unternehmer ein? Wir haben mittlerweile des öfteren Anfragen für unsere Sprintertouren, kriegen aber nur kyrillische Dokumente ohne irgendwelche Genehmigungen und natürlich auch keine EU-Lizenzen, da sie ja nicht in der EU sind. Bisher meiden wir die Transporte, aber wäre interessant wie ihr damit umgeht.
    • @jayg2k1
      Lies doch einfach in diesem Thread ab ca. Post #50 , da ging es über Seiten zu den serbischen 3,5to TU in die Tiefe....
      Fazit: Kabotage komplett illegal, grenzüberschreitend zwischen EU-Staaten theoretisch mit CEMT-Genehmigung, was aber de-facto reine Theorie sein dürfte...
      Aber die TU aus SRB meinen wohl, sie hätten da eine Regelungslücke in der Grauzone gefunden :whistling:
      Wer nicht früher oder später als Auftraggeber Probleme bekommen will, sollte die Finger davon lassen.
    • zu beachten ist auch,

      bei kleinen LKW also den 3,5ern wie auch bei den großen wird sehr gerne mittlerweile die nationale Güterverkehrs-Lizenz vorgezeigt. Hatten wir auch schon bei Fahrten mit großen Zügen, wo normalerweise eine Drittstaatengenehmigung notwendig wäre.

      Die ungenehmigte Durchführung des Güterverkehres durch Drittstaatler kostet den Versender/Verlader der Ware als Beteiligten am OW-Verfahren auch rund 1000,-€, denn er hat eine Kontrollpflicht.


      siehe:



      Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
      § 7c Verantwortung des Auftraggebers


      Wer zu einem Zwecke, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, einen Frachtvertrag oder einen Speditionsvertrag mit einem Unternehmen abgeschlossen hat, darf Leistungen aus diesem Vertrag nicht ausführen lassen, wenn er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass der Unternehmer

      1.nicht Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 oder einer Berechtigung nach § 6 oder einer Gemeinschaftslizenz ist, oder die Erlaubnis, Berechtigung oder Lizenz unzulässig verwendet,

      2.bei der Beförderung Fahrpersonal einsetzt, das die Voraussetzungen des § 7b Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllt, oder für das er nicht über eine Fahrerbescheinigung nach den Artikeln 3 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 verfügt,

      3.einen Frachtführer oder Spediteur einsetzt oder zulässt, dass ein solcher tätig wird, der die Beförderungen unter der Voraussetzung von
      a)Nummer 1
      b)Nummer 2

      durchführt.

      Die Wirksamkeit eines zu diesem Zwecke geschlossenen Vertrages wird durch einen Verstoß gegen Satz 1 nicht berührt.
    • Stahltrucker schrieb:

      Die ungenehmigte Durchführung des Güterverkehres durch Drittstaatler kostet den Versender/Verlader der Ware als Beteiligten am OW-Verfahren auch rund 1000,-€, denn er hat eine Kontrollpflicht.
      und wie ist die Lage wenn der Verlader nicht der Auftraggeber ist?
      Also bei einer ex-Works Geschichte beauftragt der Empfänger den Transport, Spediteur schickt dann sub-sub Unternehmer und am Ende steht ein Serbensprinter vor der Rampe...

      Der Absender / Verlader hat hat ja mit dem keinerlei Vertragsverhältnis / Geschäftsbeziehung etc. Auf welcher Grundlage kann / soll / darf / muss der Absender dann hier was prüfen??