Guten Abend,
ich habe eine Frage an die Experten unter euch:
Folgende Konstelation: Geschäftsführer (einziger Fachkundiger) einer Spedition (GmbH) tritt mit sofortiger Wirkung aus der GmbH aus. Wie schauts aus mit den EU-Genehmigungen?
Ich weiß daß es bei schwerer Krankheit bzw Tod des Fachkundigen eine Frist gibt, in der der Nachfolger eine Fachkunde nachweisen muß. Aber wie schauts in diesem Zusammenhang aus?
Danke
ich habe eine Frage an die Experten unter euch:
Folgende Konstelation: Geschäftsführer (einziger Fachkundiger) einer Spedition (GmbH) tritt mit sofortiger Wirkung aus der GmbH aus. Wie schauts aus mit den EU-Genehmigungen?
Ich weiß daß es bei schwerer Krankheit bzw Tod des Fachkundigen eine Frist gibt, in der der Nachfolger eine Fachkunde nachweisen muß. Aber wie schauts in diesem Zusammenhang aus?
Danke