EU legt „Todsünden“ für Verkehrsleiter fest

    • EU legt „Todsünden“ für Verkehrsleiter fest

      EU legt „Todsünden“ für Verkehrsleiter fest

      26.02.08 | Sieben schwerwiegende Verstöße sollen künftig Verkehrsleiter ihre Berufzulassung kosten. Darauf verständigten sich nationale Experten auf Arbeitsgruppenebene des EU-Ministerrats. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird heute mit den Beratungen beginnen, ob und inwieweit die Liste in die Änderung der EU-Berufszugangs-Verordnung 96/26/EG einbezogen werden soll.

      Zu den schweren Verstößen zählen Manipulationen des Tachografen oder des Geschwindigkeitsbegrenzers, erhebliche Überschreitungen von Lenk- und Ruhezeiten, unzulässiger Transport gefährlicher Güter, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fälschung der Fahrerkarte, schwere technische Mängel des Fahrzeugs und eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 Prozent. EP-Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau will die EU-weit einheitliche Liste ohne Änderungen einbringen. Das geht aus einem Berichtsentwurf der rumänischen Sozialdemokratin hervor.
      Die Berichterstatterin geht auch auf die Sorgen der Kraftverkehrsunternehmer ein, die neuen Anforderungen der EU-Verordnung würden hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Ticau will dem Verkehrsausschuss vorschlagen, die „Quick Ratio“ als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit herabzusetzen. Demnach sollen liquide Mittel inklusive Forderungen nicht mehr 80 Prozent der Verbindlichkeiten decken, sondern nur noch 50 Prozent.
      Für nicht zielführend im Kampf gegen „Briefkastenfirmen“ hält die rumänische Sozialdemokratin auch die geplante Verpflichtung für Straßentransportunternehmen, eine Mindestanzahl an Lkw-Stellplätzen am Niederlassungsort vorzuweisen. Außerdem soll die Fachkundeprüfung auch weiterhin ohne eine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden abgelegt werden können.

      bericht der DVZ vom 27.3.08.

      dvz.de/index.php?id=329&uid=3725

      Guter Ansatz oder wichtigtuerei ?
    • RE: EU legt „Todsünden“ für Verkehrsleiter fest

      Hallo Ingoo,

      ein sehr interessanter Beitrag wie ich finden.
      Habe mich lange nicht mit dem Thema beschäftigt, erinnere mich aber an eine vorhergehende Diskussion hier im Forum u.a. mit Thomas (0815Kutscher) der dem ganzen, genau wie ich, positiv gegenüber stand.

      Ich persönlich empfinde es als äußerst notwendig das eine erneute Änderung der GBZugV zum Tragen kommt.

      Guter Ansatz oder Wichtigtuerei?

      Das ist hier die Frage! Fakt ist: Eine grundlegende Änderung muss her!



      Im übrigen habe ich noch folgenden Beitrag bei der DVZ gefunden:

      Berufszugang könnte für Transporteure teuer werden

      11.02.08 | Neue Anforderungen der EU bezüglich der Zulassung als Kraftverkehrsunternehmer könnten Straßentransportunternehmen teuer zu stehen kommen. Zu diesem Schluss kommt das Centrum für Europäische Politik (CEP) in einer Bewertung der jüngsten Vorschläge der EU-Kommission zur Änderung der Berufszugangs-Verordnung 96/26/EG.

      Das CEP kritisiert insbesondere neue Auflagen, welche die Unternehmer erfüllen müssen, um ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und ihre fachliche Eignung nachzuweisen. Außerdem müssen die Betriebe an ihrem Niederlassungsort eine Mindestanzahl an Lkw-Stellplätzen vorweisen.
      Kritisch sieht Klaus-Dieter Sohn, Wissenschaftlicher Referent des CEP in Freiburg, vor allem die sogenannte „Quick Ratio“ als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit. Demnach müssen die liquiden Mittel inklusive der Forderungen 80 Prozent der Verbindlichkeiten decken.
      Und noch etwas bemängelt der Jurist: Nach der neuen Regel müssten Unternehmer, die in den vergangenen drei Jahren vor Inkrafttreten der Verordnung die fachliche Eignung durch eine Fachkundeprüfung mit weniger als 140 Unterrichtsstunden erlangt haben, die gleiche Prüfung samt Unterricht erneut ablegen, betont Sohn. Somit wäre es künftig nicht mehr erlaubt, die Fachkundeprüfung ohne eine einzige Unterrichtsstunde abzulegen, wie dies bislang in Deutschland möglich war.

      Quelle: dvz.de
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Die beiden Artikel liegen etwa 2 Monate auseinander und soviele Widersprüche.

      Prüfung mit Mindesstunden oder ohne ?
      Parkplätze Ja/Nein ?
      Quick Ratio 50 oder 80%

      Scheinbar wird man sich nicht wirklich einig. Ich für mein Teil halte die Senkung der Quick Ration für eine Gefährliche Richtiung. Sie ermöglicht zwar vielen neuen den Zugang zum Unternehmertum aber mit erhöhten gefahren der frühzeitigen Insolvenz.
      Was die prüfung angeht bin ich der meinung wenn man besteht warum dannnoch weiterbüffeln ? Ich hab meinen Motorradführerschein auch nach nur 4 Fahrstunden gamacht !
      Und die parkplätze .... nun ja da muss ich passen ! Reicht ein nachweis über den Abstellort bei nichtbenutzung nicht mittlerweile aus ?

      was die Todsündenliste angeht bin ich gespannt. Ich persönlich halte es für eine gute Sache. Es zwingt die Unternehmen mehr denn je zur einhaltung gesetzlicher Richtlinien. Dumpinganbieter werden sich da dreimal umsehen müssen ob sie weiterhin das Risiko eingehen am Rande des gesetzes zu fahren. Wenn einmal die Lizenz weg ist wirds schwer wieder zurück zu kommen !
    • Mit der womöglich neuen Quick Ratio Lösung stehe ich auch noch ein bisschen auf Kriegsfuß.

      Das Problem dabei wird, wie Du schon erwähnt hast sein, dass viele Neuzugänge die Möglichkeit haben sich am Marktgeschehen zu beteiligen, aber auch genauso schnell wieder von der Bildfläche verschwinden. Genau dieses Problem sollte meiner Meinung mit oberster Priorität behandelt werden.

      Den Nachweis der fachlichen Eignung zu erbringen halte ich für dringend Notwendig, das ist unumstritten, aber eine weiterführende Bildung in der Hinsicht wider um empfinde ich als Blödsinn. Vielmehr sollten die Auflagen zur Erlangung der fachlichen Eignung grundlegend geändert oder verschärft werden. Dahingegen hilft aber auch keine Mindestanzahl an Schulungsstunden!

      Bezüglich des Abstellnachweises für vorhandene Fahrzeuge musste auch ich schon meine Erfahrungen bei der damaligen Lizenzbeantragung machen. Hier wollte man einen schriftlichen Nachweis über den Abstellort, in einem reinen Industrie- bzw. Gewerbegebiet. Allerdings nicht im öffentlichen Verkehrsraum, sprich Parkplätze o.ä.

      Das eigentliche Problem welches man hier im Forum und auch in anderen Ebenen immer wieder zu Gesicht bekommt, sind fehlende Hintergrundkenntnisse bezüglich der Selbstständigkeit im Transportgewerbe. Viele glauben, so hart wie es sich auch anhören mag, den großen Global Player zu spielen. Leider werden dabei allzu sehr die Zahlungsmoral bzw. die Zahlungsziele der Kunden und den betrieblich weiterlaufenden Kosten vergessen oder verdrängt. Eine ordentliche eigene Kalkulation stellen doch die wenigsten auf die Beine!

      Solange man aber die Möglichkeiten hat, sich eine EU-Lizenz zu mieten / leihen, obgleich Gesetzesmäßig oder nicht, werden auch die jeweiligen "schwarzen Schafe" weiterhin Ihr Unwesen treiben und die Preise kaputt machen.
      Vor einiger Zeit wurde es schon einmal erwähnt, die Zeiten wo die Osteuropäer für Dumpingpreise gefahren sind, sind vorbei. Schaue man sich nur mal die Angebote in den diversen Frachtenbörsen an, das sind unsere eigenen Leute, die sich gegenseitig die Butter vom Brot nehmen. Olly zeigte erst kürzlich ein Angebot vom Bahnschwellen Magdeburg (D) -> Girona (E) für € 1.500,- all in. Wenn ich € 2.800,- für die Rücktour bekomme ist das okay. Aber was nützt es mir, wenn ich dann in Barcelona bei Dachser, Schenker, etc... Nachts an der Rampe stehe zum laden und für € 1.000,- all in zurück komme??? Es will mir nicht in meinen Kopf! Problem dabei ist, es wird gefahren und es steht jeden morgen ein "dummer" auf! Aber, ich schweife vom eigentlichen Thema ab....
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    • Moin ihr zwei.

      Ist wieder mal das richtige Thema auf getaucht.

      :P das Quick Ratio muss selbstverständlich gesenkt werden, dass es neue Unternehmer gibt, denn es werden doch selten noch Unternehmen vererbt. :D

      Spass beiseite, Meiner Meinung noch erhöht werden.

      Die Tachografensache ist doch für die Katz, die sind nicht in der Lage nur 10 %
      ausfindig zu machen so auch die Lenkzeitüberschreitungen.

      Unzulässiger Transport von Gefahrgut, nur Kopfschütteln.

      Stellplätze ?( Wo haben früher so manche TUs ihre LKW stehen gehabt? Beispiel
      Düsseldorf oder Köln, am SVG Autohof in der Stadt.

      Was nützen mehr Stunden für die Sach und Fachkunde? Was Hänschen nicht lernt,
      lernt Hans auch nicht.
      Wieviel Stunden haben die alten Unternehmer gemacht???? und der Betrieb lief
      hervorragend. Dann kommt der studierte Sohn und hat den betrieb am Buckel liegen. Das ist doch die Realität

      Wieder mal richtig Bürokraten Sülze, und dazu brauchen die Monate wenn nicht Jahre dieses aus zu arbeiten.

      Die sollen Teile von Gesetzen von den alten EU Staaten übernehmen. Z.B. Fahrverbote für den LKW, wie in Italien.

      Diese Nacht wieder gegen 3 Uhr Bundesweit 9 LKW Unfälle, glaube an die Zahl
      kommt ganz Westeuropa nicht ran.

      Wenn ich was zu sagen hätte und Schicht und Fahrzeitüberschreitung wäre bei
      schweren Unfällen im Spiel, Einzug der Kopie von der Lizenz 2 Jahre.

      Fakt ist doch das diese Politiker das Transportgewerbe da hin gebracht haben wo
      es ist und heute wollen diese die Notbremse ziehen.