EU legt „Todsünden“ für Verkehrsleiter fest
26.02.08 | Sieben schwerwiegende Verstöße sollen künftig Verkehrsleiter ihre Berufzulassung kosten. Darauf verständigten sich nationale Experten auf Arbeitsgruppenebene des EU-Ministerrats. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird heute mit den Beratungen beginnen, ob und inwieweit die Liste in die Änderung der EU-Berufszugangs-Verordnung 96/26/EG einbezogen werden soll.
Zu den schweren Verstößen zählen Manipulationen des Tachografen oder des Geschwindigkeitsbegrenzers, erhebliche Überschreitungen von Lenk- und Ruhezeiten, unzulässiger Transport gefährlicher Güter, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fälschung der Fahrerkarte, schwere technische Mängel des Fahrzeugs und eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 Prozent. EP-Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau will die EU-weit einheitliche Liste ohne Änderungen einbringen. Das geht aus einem Berichtsentwurf der rumänischen Sozialdemokratin hervor.
Die Berichterstatterin geht auch auf die Sorgen der Kraftverkehrsunternehmer ein, die neuen Anforderungen der EU-Verordnung würden hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Ticau will dem Verkehrsausschuss vorschlagen, die „Quick Ratio“ als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit herabzusetzen. Demnach sollen liquide Mittel inklusive Forderungen nicht mehr 80 Prozent der Verbindlichkeiten decken, sondern nur noch 50 Prozent.
Für nicht zielführend im Kampf gegen „Briefkastenfirmen“ hält die rumänische Sozialdemokratin auch die geplante Verpflichtung für Straßentransportunternehmen, eine Mindestanzahl an Lkw-Stellplätzen am Niederlassungsort vorzuweisen. Außerdem soll die Fachkundeprüfung auch weiterhin ohne eine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden abgelegt werden können.
bericht der DVZ vom 27.3.08.
dvz.de/index.php?id=329&uid=3725
Guter Ansatz oder wichtigtuerei ?
26.02.08 | Sieben schwerwiegende Verstöße sollen künftig Verkehrsleiter ihre Berufzulassung kosten. Darauf verständigten sich nationale Experten auf Arbeitsgruppenebene des EU-Ministerrats. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments wird heute mit den Beratungen beginnen, ob und inwieweit die Liste in die Änderung der EU-Berufszugangs-Verordnung 96/26/EG einbezogen werden soll.
Zu den schweren Verstößen zählen Manipulationen des Tachografen oder des Geschwindigkeitsbegrenzers, erhebliche Überschreitungen von Lenk- und Ruhezeiten, unzulässiger Transport gefährlicher Güter, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fälschung der Fahrerkarte, schwere technische Mängel des Fahrzeugs und eine Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts um mehr als 20 Prozent. EP-Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau will die EU-weit einheitliche Liste ohne Änderungen einbringen. Das geht aus einem Berichtsentwurf der rumänischen Sozialdemokratin hervor.
Die Berichterstatterin geht auch auf die Sorgen der Kraftverkehrsunternehmer ein, die neuen Anforderungen der EU-Verordnung würden hohe finanzielle Belastungen mit sich bringen. Ticau will dem Verkehrsausschuss vorschlagen, die „Quick Ratio“ als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit herabzusetzen. Demnach sollen liquide Mittel inklusive Forderungen nicht mehr 80 Prozent der Verbindlichkeiten decken, sondern nur noch 50 Prozent.
Für nicht zielführend im Kampf gegen „Briefkastenfirmen“ hält die rumänische Sozialdemokratin auch die geplante Verpflichtung für Straßentransportunternehmen, eine Mindestanzahl an Lkw-Stellplätzen am Niederlassungsort vorzuweisen. Außerdem soll die Fachkundeprüfung auch weiterhin ohne eine Mindestanzahl von Unterrichtsstunden abgelegt werden können.
bericht der DVZ vom 27.3.08.
dvz.de/index.php?id=329&uid=3725
Guter Ansatz oder wichtigtuerei ?