EU als Arbeitsplatzvernichter??
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glaube doch eher nicht das es damit zu tun hat denn Speralux hat doch auch D Niederlassung !!
Gruß
daffanGesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten. -
Mit denen haben wir auch öfters von Trier weg gearbeitet , immer pünklich und Fair schade eigentlich!
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Fährt auch für einen Mineralbrunnen im Hunsrück !!! Mit L und D LKW !!
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Speralux führt 90 Prozent ihrer Fahrten in Deutschland durch. Leider hat der Luxemburger Transportminister Wiseler sich dieser europäischen Verordnung, die negative wirtschaftliche Konsequenzen für Luxemburg haben wird, nicht widersetzen können.(
Wie ist das denn gemeint?
Schwere wirtschaftliche Probleme weil Osteuropäer die Ladungen fahren? -
Chris gemeint ist das die mit ihren Luxemburger LKW's nun nicht mehr wie gewohnt inner Deutschr Transporte durchführen können.
Also wird der Standort Munsbach in L geschloßen , ich denke die werden von Deutschland aus weiter machen .
Groß genug das zu schaffen sind die ja zu mal der große Boss aus Iserlohn kommt wo die ja auch noch eimen Standort haben. -
Da bekommen noch mehr kalte Füße. Eberhard usw.
Karl Napp was hat das mit Arbeitsplatzvernichtung zu tun??
Die werden die LKWs in D zu lassen und da meist sowie so D Fahrer drauf sind werden in einem anderen Teil wieder Fahrer Brot und Arbeit finden.
Den Schluchtis ist es doch schon vor Jahren so gegangen mit ihre Lux Zulassung. -
Original von Granitteufel
Da bekommen noch mehr kalte Füße. Eberhard usw.
Karl Napp was hat das mit Arbeitsplatzvernichtung zu tun??
e
Die werden die LKWs in D zu lassen und da meist sowie so D Fahrer drauf sind werden in einem anderen Teil wieder Fahrer Brot und Arbeit finden.
Den Schluchtis ist es doch schon vor Jahren so gegangen mit ihre Lux Zulassung.
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Mehrkosten gegenüber L für in Deutschland angemeldete Fahrer und Lkw ca 1000€
lt betroffenen Firmen. -
Transportrecht - Kabotage
Die neuen Bestimmungen über Kabotagetransporte innerhalb Deutschlands.
Innerhalb der Europäischen Union wurde immer noch keine Regelung über Kabotageverkehr verabschiedet. Deshalb hat der deutsche Verordnungsgeber, wie seinerzeit, als es um die Vermeidung der illegalen Beschäftigung von Fahrpersonal ging, vorab eine nationale Regelung geschaffen, die seit dem 14. Mai 2008 gilt. Ungeklärt war, wie viele Beförderungen ein zur Kabotage berechtigter Unternehmer aus einem anderen EU-Staat durchführen darf, bevor sein Fahrzeug Deutschland wieder verlassen muss. Die zuständige Kabotage-Verordnung spricht von einer zeitweiligen Zulassung zur Kabotage in anderen EU-Staaten. Was unter zeitweilig zu verstehen ist, wurde im Gemeinschaftsrecht nicht geregelt und ist umstritten.
Nach der neuen Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr ist Kabotage nur aufgrund Europäischen Gemeinschaftsrechts oder einer besonderen Genehmigung zulässig. Die Verordnung basiert auf Entwürfen für eine einheitliche Regelung innerhalb der Gemeinschaft. Gedacht ist dabei wohl auch an Genehmigungen, die aufgrund bilateraler Absprachen über Kabotagekontingente mit neuen EU-Staaten oder Drittstaaten erteilt werden können.
Damit, dass derartige Genehmigungen erteilt werden, ist in absehbarer Zeit eher nicht zu rechnen.
Im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach Deutschland darf ein Unternehmer nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung, nur noch bis zu drei nationale Beförderungen mit demselben Fahrzeug durchführen. Dann muss sein Fahrzeug Deutschland wieder verlassen, zumindest sofern er weder Sitz noch Niederlassung in Deutschland hat. Die letzte Entladung, bevor das Fahrzeug Deutschland wieder verlässt, muss außerdem innerhalb von sieben Tagen nach der ersten teilweisen oder vollständigen Entladung des Gutes, das auf dem Einreisetransport befördert wurde, erfolgen.
Während der Dauer dieser Kabotagebeförderungen müssen sowohl Nachweise für die grenzüberschreitende Beförderung, als auch über jede einzelne Kabotagebeförderung mitgeführt werden. Das kann zum Beispiel durch ein Begleitpapier, ein anderes Beförderungsdokument oder in elektronischer Form geschehen. Die Nachweise haben folgende Angaben zu enthalten
Da haben sich die Flüchtlinge wohl ins eigene Fleisch geschnitten!!!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karl napp ()
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Original von karl napp
Mehrkosten gegenüber L für in Deutschland angemeldete Fahrer und Lkw ca 1000€
lt betroffenen Firmen.
Echt? Dachte immer Luxemburg sei extremes Hochlohnland, und die Lkw-Fixkosten können da auch nicht so viel niedriger sein.
Kabotage bei uns betreiben die Luxemburger aber haupsächlich mit ihrer Riesenflotte an Vierachskippern (Neuerdings auch die Norweger, obwohl keine EU).
Damit könnten die ihr eigenes Land in einem Monat komplett umbauen.Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],
Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... -
Original von Kühltaxi
Original von karl napp
Mehrkosten gegenüber L für in Deutschland angemeldete Fahrer und Lkw ca 1000€
lt betroffenen Firmen.
Echt? Dachte immer Luxemburg sei extremes Hochlohnland, und die Lkw-Fixkosten können da auch nicht so viel niedriger sein.
Kabotage bei uns betreiben die Luxemburger aber haupsächlich mit ihrer Riesenflotte an Vierachskippern (Neuerdings auch die Norweger, obwohl keine EU).
Damit könnten die ihr eigenes Land in einem Monat komplett umbauen.
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D ist auch ein Hochlohnland aber nicht im Transportbereich und ebenso ist es in L.
Hat wohl mehr mit den niedrigern Sozialabgaben Kfzsteuer etc zu tun.
z.b gibt es in L keine Lohnfortzahlung bei Krankheit vom Arbeitgeber sondern
100% Lohn von der Krankenkasse. und und und. -
z.b gibt es in L keine Lohnfortzahlung bei Krankheit vom Arbeitgeber sondern 100% Lohn von der Krankenkasse.Mehrkosten gegenüber L für in Deutschland angemeldete Fahrer und Lkw ca 1000€ lt betroffenen Firmen.
Fährt auch für einen Mineralbrunnen im Hunsrück
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