Ermittlung der Schadenshöhe bei Diebstahl

    • Ermittlung der Schadenshöhe bei Diebstahl

      Hallo liebe Foren-Teilnehmer!
      Ich schreibe heute meinen ersten Beitrag in dieses Forum und bin wirklich ein Neuling.

      Folgende Situation:
      Wir haben in Finnland an zwei Ladestellen insgesamt 22 Paletten laden lassen (25 Tonnen). Auf den Paletten waren Güter von unterschiedlichen Lieferanten, welche wir an die beiden Ladestellen liefern lassen haben.
      Nun wurden die Güter letzte Woche an den genannten Ladestellen eingesammelt und zum Hafen nach Helsinki gebracht. Dort stand der Trailer einige Tage, da die Fähren wohl zurzeit ziemlich ausgebucht sind.
      Als heute der LKW bei uns eingetroffen ist, stellten wir fest, dass einige Kartons fehlten. Diese Kartons waren zusammen mit einigen anderen auf den Paletten mit Stretchfolie eingepackt.

      Mir geht es jetzt eigentlich nur um die Schadensermittlung.
      Sicher ich könnte jetzt die fehlenden Artikel auf den Handelsrechnungen suchen und den Warenwert summieren. Dies hilft mir aber nur sehr bedingt.
      Durch das Sammeln von verschiedenen Sendungen und dank des gemeinsamen Transports nach Deutschland, haben wir versucht einen Kostenvorteil zu realisieren. Jetzt muss ich die fehlenden Artikel schleunigst nachbestellen und direkt liefern lassen, wodurch mir erhebliche Mehrkosten entstehen. Darüber hinaus, haben wir einen höheren Verwaltungsaufwand und evtl. Zahlungen wegen Lieferverzug zu leisten.
      Kann ich all diese Kosten an die Versicherung des Spediteurs weiterbelasten oder ist der Versicherungsschutz nur auf den reinen Warenwert der Ware beschränkt?

      Schon jetzt vielen Dank für Eure Hilfe
      Schöne Grüße und euch einen besseren Start in die Woche!
    • Ich bin Empfänger der Ware und gleichzeitig Auftraggeber des Transportes.
      Ich habe meinen Unternehmenssitz in Deutschland, die beauftragte Spedition in Östereich.

      Der Trailer war mit 25.300 kg voll beladen, wobei der Warenwert zwischen 10.000 und 15.000 Euro betragen dürfte. Es gibt keine Zusatzversicherung.

      Ich habe mich bereits durch einige Versicherungsbedingungen gewühlt.
      Wenn ich den Verkauf der Ware belegen kann (Rechnung), kann ich bei der Versicherung statt den Einkaufspreis den Verkaufspreis geltend machen - ist dies wirklich richtig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schmidt_as ()

    • Hmmm,
      wenn es keine weitere Zusatzversicherung gibt, nach ADSP o.ä.
      dann würde ich sagen greift hier die CMR Haftung bei Grenzüberschreitenden
      Güterverkehr.
      Also 8,33 Sonderziehungsrechte das sind ca. 10 EUR pro Kg Ware als Höchsthaftungsgrenze. Dabei spielt der Warenwert keine Rolle.

      Glaube ich......zu wissen.......... ?(
    • Okey, gehen wir davon aus, dass es Artikel gibt, deren Wert unter 10 Euro pro KG liegt und es gibt Artikel die kosten mehr als 10 Euro pro Kg.

      Kann ich bei den günstigen Artikel noch tatsäch angefallenen Verwaltungsaufwand, Wiederbesachffungskosten etc. aufrechnen, so dass ich letztlich nahe an die 10 Euro komme?

      Zusammen mit den teureren Artikel, könnte ich dann +/- Null aus der Sache heraus kommen. Das wäre mein Ziel.

      Ich finde es schon doof, dass die Spedition einen vollen Trailer einfach 3 Tage am Hafen stehen lässt, ohne die Türen zu sichern. Sicher ein Dieb hätte jedes noch so große Schloss geknackt. Aber ein paar gelangweilte Jugendliche hätte es schon abgehalten.
    • Da haste was falsch verstanden.
      Wenn aus dem besagten LKW Ware fehlt, sagen wir mal 2 Kartons, und diese Kartons mit der Ware die fehlen wiegen zusammen 40 Kg dann kannst Du
      so rechnen:
      40 Kg x 10EUR = 400,- EUR die Du von der Versicherung bekommst.
      Es sein denn der tatsächliche Warenwert ist geringer dann bekommt Du natürlich weniger Geld.
      Alle anderen Kosten wie Aufwand, Ärger o.ä. bekommst Du nicht erstattet.

      Für diem Zukunft, eine Zusatzversicherung hätte dich 10-15 EUR gekostet und der tatsächliche Warenwert wäre versichert gewesen.