frau 0815kutscher[/quote]
... wenn's Dich glücklich macht schroff zu schreiben - ich glaube nicht das jemand hier damit ein Problem hat weil man hier ganz andere Kaliber gewohnt ist.
... wo haben wir unsere Lehrgänge gemacht? Ich denke wir haben unsere Lehrgänge alle bei zugelassenen Instituten gemacht und die Transportgenehmigungen, oder Beförderungserlaubnis wie sie mittlerweile heisst, bei den zuständigen Stellen unter Vorlage der geforderten Bescheinigungen erteilt bekommen.
Wie Stahltrucker schon schreibt, bei nicht gefährlichen Abfällen ist es eben nicht mehr so das man eine Abfalltransportgenehmigung bwz. Beförderungserlaubnis besitzen muss, sondern Du musst den Abfalltransport bei der zuständigen Behörde anzeigen und bekommst besagte Bescheinigung.
Früher war es so das Du Dir zumindest für einen gefährlichen Abfall eine Abfalltransportgenehmigung beantragen musstest, und dann alle ungefährlichen Abfälle auch transportieren durftest.
Heute brauchst Du nicht mehr unbedingt eine Abfalltransportgenehmigung bzw. eine Beförderungserlaubnis, und wenn Du den Transport von ungefährlichen Abfällen bei der Behörde anzeigst und die Dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, dann fährst Du ungefährliche Abfälle ohne Beförderungserlaubnis.
0815Kutscher schrieb:
gelöschter User 3 schrieb:
gelöschter User 4 schrieb:
Reicht für ein A-Schild eigentlich ein dementsprechendes A-loch zu sein oder muss ich wirklich einen Lehrgang machen?![]()
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... eine Frage und viele mögliche Antworten![]()
Als ich vor einigen Jahren meine Abfalltransportgenehmigung für alle gefährlichen (damals hießen sie noch besonders überwachungsbedürftige) Abfälle beantragt habe (Kosten für alle gefährlichen Abfallarten ca. 5000 Euro) hat man mich seitens der Behörde gefragt: Wollen Sie die wirklich beantragen? Die meisten fahren das alle so.
Für "normale" Abfälle brauchst Du den Lehrgang nicht. Für gefährliche Abfälle hingegen schon. Allerdings scheint die Regelung nach der man den jeweils nach drei Jahren zu absolvierenden Fortbildungslehrgang belegen muss momentan ausgelaufen zu sein.
So richtig scheint man sich da nicht einig zu sein ob jetzt jeder der Abfall transportiert so einen Lehrgang machen soll, oder nur weiterhin die welche gefährliche Abfälle transportieren.
Ich hab das Gefühl die blicken selbst nicht mehr durch.
sorr, wenn ich das jetzt mal so unfreundliche schreibe, aber sagt mal, wie und wo habt ihr eure lehrgänge gemacht ?? grundsätzlich gilt doch, dass jeder der abfälle gewerblich transportiert, außer werksverkehr, eine transportgenhemigung besitzen muss. dabei gab es ausnahmen für z.b. boden oder reinen bauschutt, aber ansonsten musste man die haben. diese bekommt man aber nur, wenn man eine prüfung nach der berufszugangsverordnung nach gükg vor der ihk abegelegt hat. dann hat diese transportgernhemigung tatsächlich viel geld gekostet.
jetzt ist es so, dass für alle die güter bzw. abfälle gewerblich transportieren entweder eine transportgenhmigung vorliegen muß, oder aber als entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.
so und dann noch zum a schild. seit neustem muss man bei jeden abfalltransport - egal ob fachbetrieb oder nicht - ein a schild am fahrzeug befstigen. egal ob gefährlicher abfall oder normaler bauabfall.
sorry für meinen schroffen ton, aber manche schreiben hier ganz schönen müll
frau 0815kutscher
... wenn's Dich glücklich macht schroff zu schreiben - ich glaube nicht das jemand hier damit ein Problem hat weil man hier ganz andere Kaliber gewohnt ist.
... wo haben wir unsere Lehrgänge gemacht? Ich denke wir haben unsere Lehrgänge alle bei zugelassenen Instituten gemacht und die Transportgenehmigungen, oder Beförderungserlaubnis wie sie mittlerweile heisst, bei den zuständigen Stellen unter Vorlage der geforderten Bescheinigungen erteilt bekommen.
Wie Stahltrucker schon schreibt, bei nicht gefährlichen Abfällen ist es eben nicht mehr so das man eine Abfalltransportgenehmigung bwz. Beförderungserlaubnis besitzen muss, sondern Du musst den Abfalltransport bei der zuständigen Behörde anzeigen und bekommst besagte Bescheinigung.
Früher war es so das Du Dir zumindest für einen gefährlichen Abfall eine Abfalltransportgenehmigung beantragen musstest, und dann alle ungefährlichen Abfälle auch transportieren durftest.
Heute brauchst Du nicht mehr unbedingt eine Abfalltransportgenehmigung bzw. eine Beförderungserlaubnis, und wenn Du den Transport von ungefährlichen Abfällen bei der Behörde anzeigst und die Dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, dann fährst Du ungefährliche Abfälle ohne Beförderungserlaubnis.