Elektronisches Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle

    • Elektronisches Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle

      Hallo ,

      kennt sich jemand mit dem Elektronischem Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle aus ?

      Wir werden das bei uns einführen müssen . Aber es gibt paar Punkte ,wo ich noch nicht ganz durchblicke.

      Eine Frage wäre z.B. wer daran beteiligt sein muss.

      Ich weiß ,dass der Erzeuger ,der Beförderer und der Entsorger registriert sein müssen.
      Wie verhält es sich nun aber ,wenn ich nicht selbst transportiere ,sondern den Auftrag an Subunternehmer weiter gebe ?
      Muss der dann auch registriert sein oder läuft das dann über mich ,also über meine Beförderernummer ?

      Und hat vielleicht jemand Tipps ,wo man günstige Signaturkarten und Software erwerben kann ?
    • hallo spedimaus,

      also es heißt ja ALLE beteiligten. also wenn der auftrag an dritte weitergegeben wird muss auch dieser transporteur eine eignen beförderernummer besitzen und angemeldet sein. esei denn der transporteur fährt im eigenen auftrag. trotzdem sollte man sich erkundigen ob die gefährlichen abfälle auch transportiert werden dürfen. dann ist es abhängig vom bundesland, bei welchem anbieter man sich am besten anmeldet. faustregel hierfür natürlich dort, wo die meisten bereits registriert sind. z.b. in berlin die ZEDAL. signaturkarten gibt es dann sowohl bei den anbietern als auch zum beispiel bei der post. außerdem wird ein kartenlesegerät der sicherheitsstufe 3 benötigt. wichtig dabei st, dass man dort zahlen eingeben kann. die software wird im regelfall ebenfalls vom anbieter von kostenlos bis teuer zur verfügung gestellt. je nachdem welche art software man haben will. bei weiteren speziellen fragen, kannst dich ja gern nochmal melden

      gruß frau 0815kutscher
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Spedimaus1980 schrieb:

      Danke für deine Antwort :)

      Die Anmeldung bei ZEDAL wäre dann aber für den Subunternehmer kostenlos ,oder ? Braucht dieser dann auch so eine qualifizierte Signatur ?

      Irgendwie verwirrt mich das alles noch 8|



      ... bei Zedal ist eigentlich nix kostenlos. Deine Subunternehmer müssen sich selbst dort registrieren lassen, eine Jahresgebühr zahlen (knapp unter 300 Öre) und für die Fahrer die Abfälle transportieren sollen Signaturkarten beantragen.
    • gelöschter User 4 schrieb:

      Reicht für ein A-Schild eigentlich ein dementsprechendes A-loch zu sein oder muss ich wirklich einen Lehrgang machen? ?( :P :D


      ... eine Frage und viele mögliche Antworten ;)

      Als ich vor einigen Jahren meine Abfalltransportgenehmigung für alle gefährlichen (damals hießen sie noch besonders überwachungsbedürftige) Abfälle beantragt habe (Kosten für alle gefährlichen Abfallarten ca. 5000 Euro) hat man mich seitens der Behörde gefragt: Wollen Sie die wirklich beantragen? Die meisten fahren das alle so.

      Für "normale" Abfälle brauchst Du den Lehrgang nicht. Für gefährliche Abfälle hingegen schon. Allerdings scheint die Regelung nach der man den jeweils nach drei Jahren zu absolvierenden Fortbildungslehrgang belegen muss momentan ausgelaufen zu sein.

      So richtig scheint man sich da nicht einig zu sein ob jetzt jeder der Abfall transportiert so einen Lehrgang machen soll, oder nur weiterhin die welche gefährliche Abfälle transportieren.

      Ich hab das Gefühl die blicken selbst nicht mehr durch.
    • So ähnlich habe ich mir das gedacht...wie meistens, alles schwammig.

      Habe schon öfters leere Petcycleflaschen in großen "Tüten" gefahren. Ist ja eigentlich kein Abfall, aber irgendwie doch da sie danach in der Presse landen.

      Also das Schild drauf und wenn die Beamten nach meinem Lehrgangsausweis fragen sage ich: A wie AR..... :D
    • Zufälligerweise habe ich eben mit einem Kollegen telefoniert, der zwar alle Scheine hat, aber sagt alles Käse.

      Solange du kein kontaminiertes Material fährst, oder andere gefährliche Stoffe, hau dir das Schild an den LKW und gut ists. Heißt nur Abfall an Bord...nicht mehr oder weniger.

      Besorge mir dann mal das Arschl...-Schild...passt sowieso. 8) :thumbsup:
    • gelöschter User 3 schrieb:

      gelöschter User 4 schrieb:

      Reicht für ein A-Schild eigentlich ein dementsprechendes A-loch zu sein oder muss ich wirklich einen Lehrgang machen? ?( :P :D


      ... eine Frage und viele mögliche Antworten ;)

      Als ich vor einigen Jahren meine Abfalltransportgenehmigung für alle gefährlichen (damals hießen sie noch besonders überwachungsbedürftige) Abfälle beantragt habe (Kosten für alle gefährlichen Abfallarten ca. 5000 Euro) hat man mich seitens der Behörde gefragt: Wollen Sie die wirklich beantragen? Die meisten fahren das alle so.

      Für "normale" Abfälle brauchst Du den Lehrgang nicht. Für gefährliche Abfälle hingegen schon. Allerdings scheint die Regelung nach der man den jeweils nach drei Jahren zu absolvierenden Fortbildungslehrgang belegen muss momentan ausgelaufen zu sein.

      So richtig scheint man sich da nicht einig zu sein ob jetzt jeder der Abfall transportiert so einen Lehrgang machen soll, oder nur weiterhin die welche gefährliche Abfälle transportieren.

      Ich hab das Gefühl die blicken selbst nicht mehr durch.


      sorr, wenn ich das jetzt mal so unfreundliche schreibe, aber sagt mal, wie und wo habt ihr eure lehrgänge gemacht ?? grundsätzlich gilt doch, dass jeder der abfälle gewerblich transportiert, außer werksverkehr, eine transportgenhemigung besitzen muss. dabei gab es ausnahmen für z.b. boden oder reinen bauschutt, aber ansonsten musste man die haben. diese bekommt man aber nur, wenn man eine prüfung nach der berufszugangsverordnung nach gükg vor der ihk abegelegt hat. dann hat diese transportgernhemigung tatsächlich viel geld gekostet.
      jetzt ist es so, dass für alle die güter bzw. abfälle gewerblich transportieren entweder eine transportgenhmigung vorliegen muß, oder aber als entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein.

      so und dann noch zum a schild. seit neustem muss man bei jeden abfalltransport - egal ob fachbetrieb oder nicht - ein a schild am fahrzeug befstigen. egal ob gefährlicher abfall oder normaler bauabfall.

      sorry für meinen schroffen ton, aber manche schreiben hier ganz schönen müll

      frau 0815kutscher
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • stahltrucker schrieb:

      Du musst Dich aber bei Deinem zust. LRA als Abfalltransportunterehmen registrieren lassen.

      Der Dank ist ein mitführpflichtiger Schein der Behörde.

      :thumbup: Genaus so ist das! Bei nichtgefährlichen Abfällen.


      gelöschter User 4 schrieb:

      So ähnlich habe ich mir das gedacht...wie meistens, alles schwammig.

      Habe schon öfters leere Petcycleflaschen in großen "Tüten" gefahren. Ist ja eigentlich kein Abfall, aber irgendwie doch da sie danach in der Presse landen.

      Also das Schild drauf und wenn die Beamten nach meinem Lehrgangsausweis fragen sage ich: A wie AR.....


      gelöschter User 4 schrieb:

      Solange du kein kontaminiertes Material fährst, oder andere gefährliche Stoffe, hau dir das Schild an den LKW und gut ists. Heißt nur Abfall an Bord...nicht mehr oder weniger.

      Besorge mir dann mal das Arschl...-Schild...passt sowieso.


      Nur A-Schild reicht nicht!
      Jeder der etwas anderes erzählt hat keine Ahnung oder versucht sein Zeug billigst weg zu bekommen.
      Aufpassen bei Sendungsbezeichnungen wie z.B. gebrauchte Verpackungen, Kunststoffreste, EBS, Mahlgut (in Bigbags) etc. etc. - meistens wird hier versucht einen eigentlichen Abfall umzudeklarieren! Wer zweifelt, sollte sich schriftlich bestätigen lassen das die Sendungen nicht dem AVV bzw. KrWG unterliegen.

      ZITAT:
      Fehlende, nicht richtige, nicht vollständige oder nicht rechtzeitige Anzeigen nach § 53 KrWG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld bis zu der Höhe von 10.000 € geahndet werden kann.


      Spedimaus1980 schrieb:

      Ich weiß ,dass der Erzeuger ,der Beförderer und der Entsorger registriert sein müssen.
      Wie verhält es sich nun aber ,wenn ich nicht selbst transportiere ,sondern den Auftrag an Subunternehmer weiter gebe ?
      Muss der dann auch registriert sein oder läuft das dann über mich ,also über meine Beförderernummer ?


      Alle beteiligten müssen registriert sein und die ausdrückliche Genehmigungen für den jeweiligen AVV Schlüssel besitzen!
      Wenn ihr einen Auftrag vergebt ohne den Unternehmer dahin gehend zu prüfen seit ihr mit fällig!
      Von diesen "komischen" Sachen mit Vermietung von LKW oder Befördernummern würde ich die Finger lassen!


      Selbst bei ungefährlichen Abfällen muss es einen verantwortlichen Beauftragten in der Transportkette geben.
      Die Fahrer die durch uns disponiert werden erhalten auch alle notwendigen Infos und Belehrungen durch uns.
      So mancher der sich in diesem Markt tummelt sollte evtl. mal das KrWG und die dazu gehörigen Verordnungen lesen.

      Es ist wie bei vielen Dingen ... Viele bewegen sich in den Grauzonen oder bereits auf nichtlegalem Boden (bewußt und auch unbewußt)
      Wo kein Kläger da kein Richter...
      Selbst die Kontrollorgane haben größtenteils keine Ahnung....

      Gruß


      NACHTRAG:

      zum Thema Kontrollorgane usw.

      Gestern haben sie auf der A1 in Rg Norden (DO-OS) mit Schwerpunkt Abfall kontrolliert. Vier von unseren dabei, wollten alles sehen.
      :thumbup: Papiere, Gewichte usw. alles OK - einer hat einen Anpfiff bekommen weil nur 43 Minuten Pause
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.

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