Einmonatiges Fahrverbot ist ... kein Grund zur fristlosen Kündigung

    • Thomma schrieb:

      Da müssen sich auch einige Unternehmer gedanken machen, hinsichtlich der Aufrechnung von Schadenersatz und einbehaltung von Lohn oder Spesen. Was einige hier im Forum schon als gängige Praxis in ihrem Unternehmen gepostet haben.


      Wenn der Fahrer so blöd ist und sich das gefallen lässt!

      Ob Schadenersatz geleistet werden muß entscheidet nicht der Unternehmer sondern das Gericht! :thumbsup:
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Thomma schrieb:

      Schadenersatz mit Lohn oder Spesen aufzurechnen, ist eh nicht Erlaubt.

      Spesen im steuerfreien Rahmen, sind noch nicht mal Pfändbar.


      Was hat das pfändbare mit den Ansprüchen zu tun? Pfändbar deshalb nicht weil es eine Erstattung der Auslagen ist.. im Grunde ist das aber ein ganz "normaler" Anspruch des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber dieser ist nicht anders zu behandeln als z.B. Lohn. Aus diesem Grund ist eine Aufrechnung, sofern die Ansprüche des Arbeitgebers gerechtfertigt sind, ohne weiteres möglich.

      Immer dieses Halbwissen..
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...
    • der ag hält den lohn genau so ein wie der ag seine arbeitskraft zu verfügung stellt.

      hier wieder meine aussage, wer in der schule aufghepasst hat, braucht als an kein ag.

      jeder tu ist selbst schuld wenn er so vögel einstellt, die müssten so rein hauen das die tu am buckel liegen.

      dann gibt es wieder ordnung in der branche!

      die vögel dann mit putin gegen erdgas getauscht!
    • Bis zu einem Pfändfreien Betrag von 989,- € kann der Ag gar nichts einbehalten, Verheiratet u. Kinder erhöht sich der Betrag.

      Bis dahin kann er sich einen Titel holen wie jeder andere auch. Desweiteren muß der Ag dem A.nehmer entweder vorsatz oder grob fahrlässigkeit nachweisen, und das ist nicht einfach. Die alternative wäre Kündigen, aber dann hätte er keinen Fahrer mehr, also versucht mann es über Schadenersatz. Desweiteren ist das mit den Spesen nur um die Lohnnebenkosten Ag so gering wie möglich zu halten, wobei die A.nehmer meist nicht wissen das dadurch ihre Rente oder Arbeitslosengeld erheblich Geschmählert wird. Fazit die Tu's wollen gar keine Fachkräfte,sonst könnten sie so einen Sch... gar nicht machen.
    • Thomma schrieb:

      , Fazit die Tu's wollen gar keine Fachkräfte,sonst könnten sie so einen Sch... gar nicht machen.


      Was Fachkräfte unter den Fahrern sind, haben eine Arbeitsstelle meist bis zur Rente bei ein und dem selben Unternehmer oder Spedition!

      Dann gibt es (gab es vereinzelnt) noch welche die ihre Arbeitskraft so hoch wie möglich bezahlen lassen und wechsel auch des öfteren die Firma, diese wissen gar nicht das es ein Arbeitsgericht gibt! Die brauchen auch keines weil sie ihre Arbeit zuverlässig machen!

      Oder stehen auf den Listen beim Arbeitsgericht Termine von Autokonzernen? Nein nur von Suppennasen!

      Ich wieder hole noch mals, wenn ich was kann und keinen Schrott fahre bekomme ich heute noch Arbeitstellen als Fahrer von 2.500 € aufwärts!

      Leistungs zählt und keine Sprüche!

      Ich hätte heute keine Angst mit 60 keine gut bezahlte Stelle zu bekommen!
    • Ich rede von den möchtegern Unternehmer und die in der sogenanten grauzone, tendenz schwarz, die Dumping Löhne zahlen und auch fahren. Nur die können das machen mit Lohneinbehalt und solche scherze, weil mit vernünftigen Fahren und Preisen,geht das nicht. Ganz zu schweigen von den Disponenten die auf Provision Arbeiten. Aber die Zeiten wandeln sich, gesehen letztes Jahr, Stadler billige aus Rumänien eingestellt, 5 komplette Züge samt Ladung verschwunden. Das gönn ich dehnen.
    • cargohans schrieb:

      Thomma schrieb:

      Schadenersatz mit Lohn oder Spesen aufzurechnen, ist eh nicht Erlaubt.

      Spesen im steuerfreien Rahmen, sind noch nicht mal Pfändbar.


      Aus diesem Grund ist eine Aufrechnung, sofern die Ansprüche des Arbeitgebers gerechtfertigt sind, ohne weiteres möglich.

      Immer dieses Halbwissen..

      Jau,wer entscheidet ob die Ansprüche des Arbeitgebers,gerechtfertigt sind?? Du??

      Bitte dann mal genau den § bezeichnen im BGB.

      Du kannst ohne Einwilligung des Arbeitnehmers (schriftlich) oder Gerichtsurteil nichts aufrechnen!

      Du denkst es weil du an der Quelle sitzst .

      Wenn du mir heute was abziehst habe ich innerhalb 6 Wochen einen vollstreckbaren Titel gegen dich und dein Firmenkonto ist dann mal bei Nichtzahlung ein paar Wochen (Out of Order)! :D :thumbsup:

      Oder einfach mal das Gegenteil beweisen! ?(
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D