Einmonatiges Fahrverbot ist ... kein Grund zur fristlosen Kündigung

    • Mister T. schrieb:

      cargohans schrieb:

      Thomma schrieb:

      Schadenersatz mit Lohn oder Spesen aufzurechnen, ist eh nicht Erlaubt.

      Spesen im steuerfreien Rahmen, sind noch nicht mal Pfändbar.


      Aus diesem Grund ist eine Aufrechnung, sofern die Ansprüche des Arbeitgebers gerechtfertigt sind, ohne weiteres möglich.

      Immer dieses Halbwissen..

      Jau,wer entscheidet ob die Ansprüche des Arbeitgebers,gerechtfertigt sind?? Du??

      Bitte dann mal genau den § bezeichnen im BGB.

      Du kannst ohne Einwilligung des Arbeitnehmers (schriftlich) oder Gerichtsurteil nichts aufrechnen!

      Du denkst es weil du an der Quelle sitzst .

      Wenn du mir heute was abziehst habe ich innerhalb 6 Wochen einen vollstreckbaren Titel gegen dich und dein Firmenkonto ist dann mal bei Nichtzahlung ein paar Wochen (Out of Order)! :D :thumbsup:

      Oder einfach mal das Gegenteil beweisen! ?(


      In 6 Wochen? Ja nee is klar :D Es entscheidet einzig und alleine nur der Richter ob der Anspruch korrekt ist und verrechnet darf oder nicht. Bis dahin hüte ich das Geld aber da könntest Du dich drauf verlassen ;)

      Ich hatte mal einen Fall.. Super Trucker kommt zum Vorstellungsgespräch weil ist auf unsere Firma aufmerksam geworden und möchte gerne starten.. so lange Rede kurzer Sinn.. er wollte 3500 EUR und ich lehnte dankend ab. Das Ding war für mich durch.. 1-2 Wochen später ruft der an und motz rum wo denn seine Fahrkostenerstattung bleibt. Ich etwas verwundert.. gibt's bei uns nicht. Schlaumeier dachte er kann mich veräppeln und drohte mit Gericht.. mhh ja nee is klar.. mach mal. Ein paare Wochen später schneite ein Mahnbescheid rein ich legte Widerspruch ein und gut war. Bis heute nichts mehr gehört.

      Ähnlich würde es auch mit "Deinen" Ansprüchen laufen.. und ich wette, gerne um ein gutes bayrisches Bier, das du es nicht einmal schaffen würdest mein Konto so selbst in 12 Wochen "out of Order" zu stellen :thumbsup:


      So und nun.. :P
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...
    • cargohans schrieb:

      Mister T. schrieb:

      cargohans schrieb:

      Thomma schrieb:

      Schadenersatz mit Lohn oder Spesen aufzurechnen, ist eh nicht Erlaubt.

      Spesen im steuerfreien Rahmen, sind noch nicht mal Pfändbar.


      Aus diesem Grund ist eine Aufrechnung, sofern die Ansprüche des Arbeitgebers gerechtfertigt sind, ohne weiteres möglich.

      Immer dieses Halbwissen..

      Jau,wer entscheidet ob die Ansprüche des Arbeitgebers,gerechtfertigt sind?? Du??

      Bitte dann mal genau den § bezeichnen im BGB.

      Du kannst ohne Einwilligung des Arbeitnehmers (schriftlich) oder Gerichtsurteil nichts aufrechnen!

      Du denkst es weil du an der Quelle sitzst .

      Wenn du mir heute was abziehst habe ich innerhalb 6 Wochen einen vollstreckbaren Titel gegen dich und dein Firmenkonto ist dann mal bei Nichtzahlung ein paar Wochen (Out of Order)! :D :thumbsup:

      Oder einfach mal das Gegenteil beweisen! ?(


      In 6 Wochen? Ja nee is klar :D Es entscheidet einzig und alleine nur der Richter ob der Anspruch korrekt ist und verrechnet darf oder nicht. Bis dahin hüte ich das Geld aber da könntest Du dich drauf verlassen ;)

      Ich hatte mal einen Fall.. Super Trucker kommt zum Vorstellungsgespräch weil ist auf unsere Firma aufmerksam geworden und möchte gerne starten.. so lange Rede kurzer Sinn.. er wollte 3500 EUR und ich lehnte dankend ab. Das Ding war für mich durch.. 1-2 Wochen später ruft der an und motz rum wo denn seine Fahrkostenerstattung bleibt. Ich etwas verwundert.. gibt's bei uns nicht. Schlaumeier dachte er kann mich veräppeln und drohte mit Gericht.. mhh ja nee is klar.. mach mal. Ein paare Wochen später schneite ein Mahnbescheid rein ich legte Widerspruch ein und gut war. Bis heute nichts mehr gehört.

      Ähnlich würde es auch mit "Deinen" Ansprüchen laufen.. und ich wette, gerne um ein gutes bayrisches Bier, das du es nicht einmal schaffen würdest mein Konto so selbst in 12 Wochen "out of Order" zu stellen :thumbsup:


      So und nun.. :P

      ..und nun,es ging von Anfang an um ungerechtfertigte Abzüge ,Schadenersatz etc!

      Nicht um Fahrkostenersatz!!

      Wenn du unter den Pfändungsfreibetrag "hütest" gehts ganz schnell :thumbsup:

      Hm jetzt wundert es mich nicht mehr,daß du keine Fahrer findest! :whistling:

      Wie war der Fred nochmal,was macht ihr um gescheite Fahrer zu finden oder so!

      TiP: Nicht bescheissen :D :D °
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • onkelp schrieb:

      Kommt im Endeffekt immer auf die Situation an.....

      Ein guter Fahrer kann 4 Wochen anders beschäftigt werden den anderen bekomme ich auch so raus....

      Hatte auch so einen. Immer Scheiebn sauber nur von Do auf Fr. immer volle Pulle um früh zu Hause....

      Wollte dann 850 € Mandat wieder haben..... Selbst der richter sah das wie ich....

      Mann,die "DUMMEN" sterben nicht aus! :S

      Jeder müsste doch mittlerweile das Urteil kennen,daß man vom Arbeitgeber keine Strafen ersetzt bekommt! :whistling:

      Also was sagt uns das,auch Freitags an die Gesetze halten! :P :P
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • halten wir uns an die gesetze! ein kleinbetrieb kann zu jeder tageszeit kündigen unter einhaltung der gültigen küdigungszeit.

      keine fahrerlaubniss, dann bekommt er so arbeiten, dass er am dienstag zum arzt rennt und die teilnehmer der ausgleichskasse haften mit.

      spätestens am donnerstag schlägt er beim med. dienst auf und dieser schreibt ihn zu 90 % gesund. der kommt nicht mehr in betrieb in der regel und wer4 seine arbeitskraft nicht anbietet erhält keinen lohn.

      stempelgeld bekommt er so wie so nicht, weil im schein drin steht das er gekündigt wurde wegen fehlender fahrerlaubnis.

      ach so, da kein tariefvertrag greift hat er keinenen besitzstand und wird entlohnt was örtsüblich für solche arbeiten gibt.

      für gute fahrer findet man immer ein weg.

      bei dem einen 2 mal hinbekommen das er im ösiland und italien weiterfahren durfte und bei den 2 monaten fahrverbot italien ist er eben nur bis ins ösiland

      gefahren und umgesattelt.
    • Granitteufel schrieb:

      halten wir uns an die gesetze! ein kleinbetrieb kann zu jeder tageszeit kündigen unter einhaltung der gültigen küdigungszeit.

      keine fahrerlaubniss, dann bekommt er so arbeiten, dass er am dienstag zum arzt rennt und die teilnehmer der ausgleichskasse haften mit.

      spätestens am donnerstag schlägt er beim med. dienst auf und dieser schreibt ihn zu 90 % gesund. der kommt nicht mehr in betrieb in der regel und wer4 seine arbeitskraft nicht anbietet erhält keinen lohn.

      stempelgeld bekommt er so wie so nicht, weil im schein drin steht das er gekündigt wurde wegen fehlender fahrerlaubnis.

      ach so, da kein tariefvertrag greift hat er keinenen besitzstand und wird entlohnt was örtsüblich für solche arbeiten gibt.

      für gute fahrer findet man immer ein weg.

      bei dem einen 2 mal hinbekommen das er im ösiland und italien weiterfahren durfte und bei den 2 monaten fahrverbot italien ist er eben nur bis ins ösiland

      gefahren und umgesattelt.
      bei guten Kutschern (Fahrern)findet sich immer ein Weg!
    • Thomma schrieb:


      ..und nun,es ging von Anfang an um ungerechtfertigte Abzüge ,Schadenersatz etc!

      Nicht um Fahrkostenersatz!!

      Wenn du unter den Pfändungsfreibetrag "hütest" gehts ganz schnell :thumbsup:

      Hm jetzt wundert es mich nicht mehr,daß du keine Fahrer findest! :whistling:

      Wie war der Fred nochmal,was macht ihr um gescheite Fahrer zu finden oder so!

      TiP: Nicht bescheissen :D :D °


      Meinem Beispiel ging es um das einbehalten von Forderungen.. . und die Fahrer die ich hab sind glücklich bei mir.. ich fordere aber gebe auch viel zurück 8)
      ... hätte, hätte, Fahrradkette...