Mister T. schrieb:
cargohans schrieb:
Thomma schrieb:
Schadenersatz mit Lohn oder Spesen aufzurechnen, ist eh nicht Erlaubt.
Spesen im steuerfreien Rahmen, sind noch nicht mal Pfändbar.
Aus diesem Grund ist eine Aufrechnung, sofern die Ansprüche des Arbeitgebers gerechtfertigt sind, ohne weiteres möglich.
Immer dieses Halbwissen..
Jau,wer entscheidet ob die Ansprüche des Arbeitgebers,gerechtfertigt sind?? Du??
Bitte dann mal genau den § bezeichnen im BGB.
Du kannst ohne Einwilligung des Arbeitnehmers (schriftlich) oder Gerichtsurteil nichts aufrechnen!
Du denkst es weil du an der Quelle sitzst .
Wenn du mir heute was abziehst habe ich innerhalb 6 Wochen einen vollstreckbaren Titel gegen dich und dein Firmenkonto ist dann mal bei Nichtzahlung ein paar Wochen (Out of Order)!![]()
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Oder einfach mal das Gegenteil beweisen!![]()
In 6 Wochen? Ja nee is klar


Ich hatte mal einen Fall.. Super Trucker kommt zum Vorstellungsgespräch weil ist auf unsere Firma aufmerksam geworden und möchte gerne starten.. so lange Rede kurzer Sinn.. er wollte 3500 EUR und ich lehnte dankend ab. Das Ding war für mich durch.. 1-2 Wochen später ruft der an und motz rum wo denn seine Fahrkostenerstattung bleibt. Ich etwas verwundert.. gibt's bei uns nicht. Schlaumeier dachte er kann mich veräppeln und drohte mit Gericht.. mhh ja nee is klar.. mach mal. Ein paare Wochen später schneite ein Mahnbescheid rein ich legte Widerspruch ein und gut war. Bis heute nichts mehr gehört.
Ähnlich würde es auch mit "Deinen" Ansprüchen laufen.. und ich wette, gerne um ein gutes bayrisches Bier, das du es nicht einmal schaffen würdest mein Konto so selbst in 12 Wochen "out of Order" zu stellen

So und nun..

... hätte, hätte, Fahrradkette...