Hallo Kollegen
Den im Zitat stehenden Text habe ich an den Bundesminister Wolfgang Tiefensee des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gesandt.
Wer sich an dieser Eingabe beteiligen möchte, kann sich den Text kopieren und mittels Mail oder als Schreiben ebenfalls dem Bundesminister Wolfgang Tiefensee zusenden.
Wer also wirklich etwas bewirken möchte, ist gerne eingeladen sich an der Aktion zu beteiligen.
Gruß
Michaelsen
Den im Zitat stehenden Text habe ich an den Bundesminister Wolfgang Tiefensee des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gesandt.
Wer sich an dieser Eingabe beteiligen möchte, kann sich den Text kopieren und mittels Mail oder als Schreiben ebenfalls dem Bundesminister Wolfgang Tiefensee zusenden.
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
Bundesminister Wolfgang Tiefensee
Dienstsitz Berlin
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Eingabe
Betreff: Gleichstellung bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr
Sehr geehrter Bundesminister Wolfgang Tiefensee,
hiermit möchte ich meinen Unwillen über die derzeit herrschende Gesetzgebung bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr zum Ausdruck bringen. Aufgrund der herrschenden rechtlichen Grundlage findet in der derzeitig angewendeten Praxis bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr eine Schlechterstellung jener Transportunternehmer, die mit Fahrzeugen über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht tätig sind, gegenüber denjenigen Transportunternehmern, die mit Fahrzeugen unterhalb 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht das Gewerbe ausüben, statt.
Es ist weder einzusehen, noch erklärbar, warum ein Transportunternehmer der mit einem einzigem Fahrzeug über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, eine Sach- und Fachkundeeignung und eine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen muss, wobei hingegen ein Transportunternehmer unterhalb 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, der über einen Fuhrpark von 30 Fahrzeugen und somit die Verantwortung für mindestens 30 Beschäftigte trägt, diese Berufszugangskriterien nicht erfüllen muss.
Gemäß unseres Grundgesetzes
Artikel 3
[Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
verstößt die praktizierte Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr gegen die Gleichheitsgrundsätze unseres Grundgesetzes.
Ich fordere hiermit die Gleichstellung bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Gesetzeslage ist dahingehend zu ändern, dass alle, die als selbstständige Transportunternehmer am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen, die gleichen Berufszugangskriterien zu erfüllen haben. Eine Unterscheidung durch eine Tonnagebegrenzung zu Gunsten, oder zu Ungunsten des Einen, oder des Anderen, verstößt gegen die Gleichheitskriterien unseres Grundgesetzes. Weitergehend findet hier eine vom Gesetzgeber vorgegebene Wettbewerbungsverzerrung statt.
Nachweislich gilt in anderen Ländern eine Regelung, nach der alle die Waren transportieren, der gleichen Berufszugangsverordnung unterliegen. Warum dieses gerade in einem Land wie Deutschland, dass sich immer als Verfechter der demokratischen Grundsätze darstellt, zu denen ohne jeden Zweifel auch die Gleichstellung aller Bürger gehört, nun anders praktiziert wird, ist weder erklärbar noch haltbar.
Ihnen als Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, obliegt die Pflicht für die Gleichberechtigung aller der am gewerblichem Güterkraftverkehr Teilnehmenden zu sorgen. Dieses schließt ebenfalls die Gleichbehandlung bei der Berufszugangsverordnung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Wer also wirklich etwas bewirken möchte, ist gerne eingeladen sich an der Aktion zu beteiligen.
Gruß
Michaelsen