Eingabe beim Verkehrsministerium

    • Eingabe beim Verkehrsministerium

      Hallo Kollegen

      Den im Zitat stehenden Text habe ich an den Bundesminister Wolfgang Tiefensee des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gesandt.

      Wer sich an dieser Eingabe beteiligen möchte, kann sich den Text kopieren und mittels Mail oder als Schreiben ebenfalls dem Bundesminister Wolfgang Tiefensee zusenden.


      Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
      Bundesminister Wolfgang Tiefensee
      Dienstsitz Berlin
      Invalidenstraße 44
      10115 Berlin
      buergerinfo@bmvbs.bund.de

      Eingabe

      Betreff: Gleichstellung bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr


      Sehr geehrter Bundesminister Wolfgang Tiefensee,

      hiermit möchte ich meinen Unwillen über die derzeit herrschende Gesetzgebung bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr zum Ausdruck bringen. Aufgrund der herrschenden rechtlichen Grundlage findet in der derzeitig angewendeten Praxis bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr eine Schlechterstellung jener Transportunternehmer, die mit Fahrzeugen über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht tätig sind, gegenüber denjenigen Transportunternehmern, die mit Fahrzeugen unterhalb 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht das Gewerbe ausüben, statt.

      Es ist weder einzusehen, noch erklärbar, warum ein Transportunternehmer der mit einem einzigem Fahrzeug über 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, eine Sach- und Fachkundeeignung und eine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen muss, wobei hingegen ein Transportunternehmer unterhalb 3,5 to. zulässigem Gesamtgewicht, der über einen Fuhrpark von 30 Fahrzeugen und somit die Verantwortung für mindestens 30 Beschäftigte trägt, diese Berufszugangskriterien nicht erfüllen muss.

      Gemäß unseres Grundgesetzes
      Artikel 3
      [Gleichheit vor dem Gesetz; Gleichberechtigung von Männern und Frauen; Diskriminierungsverbote]
      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

      verstößt die praktizierte Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr gegen die Gleichheitsgrundsätze unseres Grundgesetzes.

      Ich fordere hiermit die Gleichstellung bei der Berufszugangsverordnung zum gewerblichen Güterkraftverkehr. Die Gesetzeslage ist dahingehend zu ändern, dass alle, die als selbstständige Transportunternehmer am gewerblichen Güterkraftverkehr teilnehmen, die gleichen Berufszugangskriterien zu erfüllen haben. Eine Unterscheidung durch eine Tonnagebegrenzung zu Gunsten, oder zu Ungunsten des Einen, oder des Anderen, verstößt gegen die Gleichheitskriterien unseres Grundgesetzes. Weitergehend findet hier eine vom Gesetzgeber vorgegebene Wettbewerbungsverzerrung statt.

      Nachweislich gilt in anderen Ländern eine Regelung, nach der alle die Waren transportieren, der gleichen Berufszugangsverordnung unterliegen. Warum dieses gerade in einem Land wie Deutschland, dass sich immer als Verfechter der demokratischen Grundsätze darstellt, zu denen ohne jeden Zweifel auch die Gleichstellung aller Bürger gehört, nun anders praktiziert wird, ist weder erklärbar noch haltbar.

      Ihnen als Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, obliegt die Pflicht für die Gleichberechtigung aller der am gewerblichem Güterkraftverkehr Teilnehmenden zu sorgen. Dieses schließt ebenfalls die Gleichbehandlung bei der Berufszugangsverordnung ein.

      Mit freundlichen Grüßen


      Wer also wirklich etwas bewirken möchte, ist gerne eingeladen sich an der Aktion zu beteiligen.

      Gruß
      Michaelsen
    • Schöner Brief aber ich glaube man kann sich das Porto, das Papier und die Zeit sparen. Was hingegen viel mehr bringen würde wäre das ganze über die Lobby im Bundestag und eine großzügige Spende auf das passende Parteikonto zu probieren. Geld bedeutet in underem Land Macht und wer etwas ändern will brauch Macht und somit auch Geld.

      Der einzige der von derartigen Briefen Arbeit hat ist der Reiswolf.
      Mit solchen Briefen wird doch in allen Ämtern geheizt.

      Ich möchte auf keinen Fall deinen Brief, die Idee oder Dich schlecht reden aber das ist meine Erfahrung bzw. Meinung.
    • @ Mario-Liebert Spedition

      Sie mögen Recht haben mit dem was Sie schreiben. Ich schaue mit Sicherheit auch nicht durch eine rosrote Brille. Die andere Seite ist doch aber die, dass irgendjemand einmal den Anfang machen muß. Von ständigen Jammereien in Transportforen wird sich sicherlich erst recht nichts ändern.

      Es liegt doch an jedem selber ob er sich die Mühe und den Text kopiert und mittels Mail an den Verkehrsminister sendet. Alles was das kostet ist ein wenig Aufwand. Und wenn anstatt 20 Mails dort dann 200 ankommen, wird dieses vielleicht zum nachdenken anregen.

      Sollte das Ganze dort einfach ignoriert werden, gibt es auch noch den Weg über das Verfassungsgericht. Den das Grundgesetz wird eindeutig mit Füßen getreten. Diesen Weg habe ich auch noch im Hinterkopf.

      Was mich jedoch nachdenklich stimmt, ist die Ignoranz die die Transportunternehmer an den Tag legen. Dieses Thema betrifft eine breite Masse in unserem Gewerbezweig und schauen Sie mal auf die bisherige Teilnahme und Resonanz.

      MfG
      Michaelsen
    • ok Sie haben auch Recht! Viele die einfach blind und ohne Erfahrung einen Betrieb eröffnen und nicht in der Lage sind eine einfache Kalkulation durchzuführen, sind fast schon zum Scheitern verurteilt.

      Natürlich haben Sie auch Recht das eine einfache Mail keinen großen Aufwand bedeutet, aber den Nutzen stelle ich weiter in Frage da die Dame im Vorzimmer dann eben nicht 20 sondern 200 mal die Entfernentaste drücken muß.

      Sollten Sie den Prozeß anstreben bin ich gespannt wie dieser ausgeht.



      @all


      das rege Posten und die Hits sprechen leider wirklich eine sehr harte aber scheinbar reale Sprache!!!!
    • hallo kollegen

      wieso, das ist doch eine gute idee mit der eingabe!!
      ich werd das mal machen!!!!
      aber noch eine andere frage wird immer lauter!!
      ist es sinnvoll die "zulassung zum führen eines transportunternehmens" zeitlich zu begrenzen?? mit dem ziel, erneut zumindest die finanzielle leistungsfähigkeit zu überprüfen!
      um endlich die spreu vom weizen zu trennen.
      und schenkt man der innungspost etwas glauben, dann denkt man schon darüber nach die berufszugangsverordnung zu ändern!
      also eine geänderte version des GNT/GFT würde es doch auch tun. oder?!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • @ 0815Kutscher

      ist es sinnvoll die "zulassung zum führen eines transportunternehmens" zeitlich zu begrenzen?? mit dem ziel, erneut zumindest die finanzielle leistungsfähigkeit zu überprüfen!

      Sicherlich wäre es sinnvoll, aber kaum durchführbar. Ausserdem wäre das dann wieder eine Schlechterstellung gegenüber anderen Berufszweigen. Wenn Sie in anderen Gewerbezweigen einmal eine Gesellen- oder Meisterprüfung abgelegt haben, müssen Sie diese auch nicht wiederholen.

      und schenkt man der innungspost etwas glauben, dann denkt man schon darüber nach die berufszugangsverordnung zu ändern!
      also eine geänderte version des GNT/GFT würde es doch auch tun. oder?!

      Ich denke nicht das eine geänderte Version des GNT/GFT es tun würde. Vorrangig müssten ersteinmal generell gleiche Zugangskriterien für alle geschaffen werden, Also egal ob Kurier, Kleintransporteur oder eben Transporteur über 3,5 to. GG, alle müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen.

      Dann würde ich dafür plädieren, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht pauschal mit 9.000.- € je Fahrzeug veranschlagt wird. Dieses wäre wieder ungerecht Ein Unternehmer der mit einem Caddy anfängt hat sicherlich andere Kosten als ein TU der mit einem 40. to Zug anfängt. Ich würde dafür plädieren, das jeder seine monatlichen Kosten darlegen muß und dann einen finanziellen Nachweis erbringen muß, dass er 3 Monate diese Kosten vorverauslagen kann.
      Beispiel: Caddy-Kurier hat monatliche Kosten von 3.000.- €, so muß dieser eine Kapitaldecke von 9.000.- € vorweisen. Ein TU mit einem 40. to. Zug hat 9.000.- € monatliche Kosten, so muß dieser 27.000.- € Kapitaldecke vorweisen.

      Gruß
      Michaelsen

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    • hallo michaelsen

      natürlich muss auf breiter ebene etwas geändert werden! aber zumindest denkt man schon mal darüber nach etwas zu ändern! ( begrenzte zeit der zulassung zum tu)
      oha alle drei monate denn nachweiss erbringen das man zahlungsfähig ist!!!??
      dann gibt es aber keine kleinunternehmmer mehr! oder nur noch solche die feste touren haben! wenn du aber zb. im charter oder für verschiedene kunden fährst, wo die zahlungsziele stark variieren können,da könnte es aber eng werden mit dem nachweiss!!!
      oder was ist in den ferien monaten oder im winter??
      ich glaube das nach diesem winter, eine ganze menge tu ihre wiederzulassung nicht mehr bekommen würden!
      oder was machst du dann mit kunden die schläppend zahlen,aber zahlen!?
      da ein konsenz zu finden wird aber schwer!!

      aber es muss was passieren, oder??

      gruss
      thomas
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • Also die Idee von Michaelsen, kann ich überhaupt nicht zustimmen.

      Warum sollte ein selbstfahrender TU mit einem Sprinter/Caddy oder ähnliches, die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie ein TU der 2- ? Lastzüge mit mehreren Angestellte gründen will?

      Da gibts ja wohl gewaltige Unterschiede zwischen beiden Gründugsvorhaben.

      Der TU der Lastzüge mit Angestellte hat oder TU mit mehreren Kleintransporter und Angestellte, der soll ja auch gewisse Voraussetzungen erfüllen und Kenntnisse haben wie so ein Unternehmen geführt wird.
      Aber ein selbsfahrender Unternehmer mit Caddy oder Sprinter sollte nun wirklich nicht die ganze Prozedur durchmachen müssen.

      Ich bin der Meinung es sollte grundsätzlich zwischen diesen 2 Gründungsvorhaben unterschieden werden und einem selbstfahrenden TU auch erlaubt werden Transportdienstleistungen bis 7,49 tonnen durchzuführen.
      Man braucht als selbstfahrender Unternehmer nicht die ganze Kenntnisse aus der Facht und Sachkundenprüfung um 5 Paletten von A nach B zu liefern.

      Was die finanzielle Leistungsfähigkeit betriefft, finde ich auch nicht richtig.
      Ich als selbstfahrender Unternehmer, biete eine Transportdienstleistung an und will dafür bezahlt werden und nicht dem Kunden Geld geben.


      Was andere Branchen betriefft, da gibts einige wo man heutzutage in 10 Minuten eine Gewerbeanmeldung hat und niemand danach fragt ob man die Kenntnisse oder die finanzielle Leistungsfähigkeit hat um den Vorhaben zu verwirklichen.

      Gruß
    • Genau,

      jeder soll sich selbständig machen können, auch wenn er überhaupt keine Ahnung von dem Business hat ! Vorteil:

      - "Nixblicker" können wahnsinnig gute Preise anbieten, weil sie keinen blassen Schimmer von Kalkulation haben (Diesel kostet ja nur 1,10, und ich koste ja kein Geld, weil ich so oder so lebe). Der Markt wird dann noch schöner für alle, die echte Qualität liefern.
      - Neueinsteiger gehen weiterhin schneller pleite, weil sie sich verkalkuliert haben
      - Neueinsteiger können noch schneller Insolvenz anmelden, weil sie einen entstandenen Schaden nicht abzahlen können. Und das nur, weil sie nicht wußten, daß man eine Versicherung abschließen sollte.

      Nix für Ungut McThomy: sicherlich hat Michaelsen nicht das Ei des Kolumbus gefunden. Aber ich denke, es könnte ein Schritt in die richtige Richtung sein.

      Dadurch, daß je nach Fahrzeuggröße unterschiedliche Kriterien erfüllt werden müssen, wird der ganze Markt doch undurchsichtig. Also: entweder alle oder keiner !
    • @ stefan1531

      "jeder soll sich selbständig machen können, auch wenn er überhaupt keine Ahnung von dem Business hat "

      Da sollte man schon unterscheiden, wie ich schon geschrieben habe. Als selbstfahrender Unternehmer, brauche ich sicherlich nicht den Sach und Fachkundeprüfung, um mit meinem Sprinter 5 Paletten von A nach B zu transportieren.

      Einer der ein Transportunternehmen mit mehrere Fahrzeuge und Angestellten gründen will, der hat ja auch wohl mehr Verantwortung und Pflichten.


      Was pleite gehen und Insolvenz betriefft, kann auch sehr schnell passieren obwohl man Sach und Fachkundeprüfung abgelegt hat und finazielle Leistungsfähikgeit nachgewiesen hat. Oder ist man dann gegen insolvenz oder pleite abgesichert?


      Die Frachtführerversicherung sollte aufjedenfall voraussetzung sein, für eine Gewerbeanmeldung im Transportbereich.

      und es soll ja nicht nach Fahrzeuggröße unterschiedliche Kriterien erfüllt werden, sondern nach Firmen größe.

      man sollte auch einen selbstfahrenden Unternehmer leben lassen und nicht noch mehr Steine in den weg legen.
    • Wenn ich ein Lokal mit Essensausgabe betreibe MUSS ich ein Gesundheitszertifikat besitzen, egal ob ich alleine arbeite oder Angestellte habe.
      Wenn ich ein Gewerbe betreibe MUSS ich ein Gewerbe anmelden.

      Es geht doch bei der Sach- und Fachkunde nicht nur darum, den Kunden vor seinen Auftragnehmern zu schützen, sondern auch den Unternehmer vor sich selbst ! Und somit die Allgemeinheit davor, für die Blauäugigkeit eines Einzelnen aufkommen zu müssen.

      Als ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber angefangen habe, bin ich fast augenblicklich vom Stuhl gefallen. Ich bin der einzige Speditionskaufmann von 7 Leuten hier ! Selbst Grundlegendes wie Lenkzeitverordnung, ZGG eines 7,5-Tonners und Sonntagsfahrverbot waren hier bei Einigen unbekannt !

      Zitat "Da sollte man schon unterscheiden, wie ich schon geschrieben habe. Als selbstfahrender Unternehmer, brauche ich sicherlich nicht den Sach und Fachkundeprüfung, um mit meinem Sprinter 5 Paletten von A nach B zu transportieren."

      Was wäre der Nachteil ? Daß jemand eben weiß, daß er eine Betriebshaftpflicht abschließen sollte, die Ladung sichern muß und wie lange er fahren darf ?

      Zitat "Oder ist man dann gegen insolvenz oder pleite abgesichert?"

      Nein, aber man hat zumindest eine Grundlage, früher zu erkennen, wann's eng wird und wie man kalkulieren sollte.

      Zitat "man sollte auch einen selbstfahrenden Unternehmer leben lassen und nicht noch mehr Steine in den weg legen".

      Eben darum geht's: damit selbstfahrende Unternehmer auch langfistig leben KÖNNEN, sollten diese doch eine Grundlage vermittelt bekommen.