[1] Fehler: Belehrung nach § 52, 55 StPO - weil 55 nur Betroffenen trifft. Es kann auch nicht sein, dass Behörde feststellt: Sie können nicht Täter sein, dann aber bei der Belehrung schreibt : „sich selbst … der Verfolgung aussetzten
[1] Zeugenfragebogen falsch: Wer hat das Fahrzeug gelenkt? Das kann nur Beifahrer !
Beweis: Der Halter hat das Zeugnis nach § 52 ff verweigert. Das ist selbstverständlich keine Begründung nach „ 152 StPO. Erst recht kein „hinreichender Tatverdacht“ nach § 69 V OWiG. Es liegt m.E. eine Straftat vor: Verfolgung eines Unschuldigen!
Also wer eine Straftat verübt muss dafür büßen, dass trifft sich gut, die Bußgeldstelle!
Eher diese Banditen mir an das Bein pinkeln wollen, brauchen sie einen Elefantenpenis!
Einfach köstlich, wer hat das Fahrzeug gelenkt, das kann nur der Beifahrer!!!
Wenn jeder gegen einen Bußgeld vernünftig vorgeht, müssten sie bestimmt 50 % sofort einstellen!
Wenn ihr mal einen Guten RA braucht, dann mailen!
Ist Ex Richter und heute Dozent und lehrt die Frischlinge von Staatsanwälten, Anwälte und Richter!
Ist auch gut drauf bei Steuerhinterziehung!
[1] Zeugenfragebogen falsch: Wer hat das Fahrzeug gelenkt? Das kann nur Beifahrer !
Beweis: Der Halter hat das Zeugnis nach § 52 ff verweigert. Das ist selbstverständlich keine Begründung nach „ 152 StPO. Erst recht kein „hinreichender Tatverdacht“ nach § 69 V OWiG. Es liegt m.E. eine Straftat vor: Verfolgung eines Unschuldigen!
Also wer eine Straftat verübt muss dafür büßen, dass trifft sich gut, die Bußgeldstelle!
Eher diese Banditen mir an das Bein pinkeln wollen, brauchen sie einen Elefantenpenis!
Einfach köstlich, wer hat das Fahrzeug gelenkt, das kann nur der Beifahrer!!!



Wenn jeder gegen einen Bußgeld vernünftig vorgeht, müssten sie bestimmt 50 % sofort einstellen!
Wenn ihr mal einen Guten RA braucht, dann mailen!
Ist Ex Richter und heute Dozent und lehrt die Frischlinge von Staatsanwälten, Anwälte und Richter!
Ist auch gut drauf bei Steuerhinterziehung!
