Einbehaltung einer Frachtforderung

    • Einbehaltung einer Frachtforderung

      hallo !

      wir haben einen internationalen transport innerhalb der EU für einen deutschen kunden durchgeführt, wobei es zu einem angeblichen schaden durch verspätete anlieferung gekommen sein soll, weil monteure nicht arbeiten konnten.

      der kunde hat aim auftrag allerdings keinen termin vorgegeben und nach ablieferung wurde auch keine haftbarmachung bzw. eine schadensrechnung aufgemacht bzw. ein lieferverzug auf dem CMR vermerkt.

      erst jetzt, nachdem wir erfolglos gemahnt hatten (worauf auch keinerlei reaktion erfolgte) und ein inkasso-unternehmen mit der eintreibung der forderungen beauftragten, wird ein pauschalisierter schadenbetrag benannt und dies als grund vorgegeben, dass man die rechnung nicht bezahlen will. es liegt auch nachwievor keine schadensrechnung vor !

      daher meine fragen:

      1. ist es überhaupt rechtens, forderungen aufzurechnen ?
      2. kann der auftraggeber überhaupt noch forderungen geltend machen (zw. auftrag und der "gegenforderung" liegen fast 5 monate !) oder muß er sich an fristen halten ?
      3. gibt es urteile / paragraphen, die ich dem kunden nennen kann, damit er die unrechtmäßigkeit seiner vorgehensweise, nachlesen kann ?

      vorab vielen dank für eure antworten !
    • Hallo Kollege


      Nach meinen Kentnissen schaut es so aus.

      Zu1. Wenn die ADSp verbindlich vereinbart wurde, darf die Fordernung nicht
      aufgerechnet werden.

      Zu2. Wenn der CMR rein quittiert wurde, können keine Ansprüche mehr
      geltent gemacht werden.

      Das stinkt aber nach Zahlungsunfähigkeit, würde vorschlagen Sie klagen,
      sonst gehen Sie leer aus.

      Grüße
      Peter Lehnert
      ost-europa.de

      Informationen über uns:

      Täglich Transporte von und nach den Balkanländern


      Slowenien, Kroatien, Bosnien; Serbien, Montenegro; Mazedonien, Kosovo, Bulgarien und Griechenland (Albanien nur Komplettladungen)
      www.ost-europa.de/

      www.ost-europa.de/transport-laender.html

    • RE: Einbehaltung einer Frachtforderung

      @ Leander

      Was Herr Lehnert schreibt ist völlig richtig. Klage einreichen. Allerdings sollten Sie sofort schriftlich die Forderungen des Schuldners strittig stellen. Ebenfalls in diesem Schreiben nochmals daraufhinweisen das Sie einer Aufgrechnung widersprechen.

      TLN
      Stade
      Ingo Michaelsen
    • RE: Einbehaltung einer Frachtforderung

      Hallo,

      natürlich sind Sie im Recht.

      Hauptargument ist, dass mangels Lieferfristvereinbarung keine Lieferfristüberschreitung vorliegt. Anders wäre es allenfalls, wenn es völlig unnatürlich lange gedauert hätte.

      Pauschalbeträge als Schadensersatz gehen auch nicht.

      Außerdem müßte der Vertragspartner seinen vermeintlichen Anspruch schon gesondert geltendmachen (Frist 1 Jahr). Die Fracht einbehalten darf er nicht (Aufrechnungsverbot nach ADSp).

      Mit freundlichen Grüßen
      Dr. Matthias Knörr