Ein paar Fragen...

    • Original von Hein Muck
      Original von Ingoo
      en Nudelholz tut auch ......


      Ist aber doch bestimmt schmerzhaft, oder?


      Kommt auf die Frau an die es Benuzt.

      Bei mir tut es Weh wenn ich Spaet nach Hause komme :D :D :D :D


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Also so wie ich das verstehe, ist das T1 da für Waren die von ausserhalb in die EU kommen. Das T2 für Waren die ihren Ursprung in der EU haben und auch da bleiben. Ist das so korrekt?
      Die Grenze zwischen Zivilisation und Barbarei ist nur schwer zu ziehen. Stecken Sie einen Ring in Ihre Nase, und Sie sind eine Wilde, stecken Sie zwei Ringe in Ihre Ohren, und Sie sind zivilisiert.(Pearl S. Buck, 1892-1973)
    • Moin

      Sind Unverzolte Gueter in EU Unterwegs zum Bestimungort dann wird an der EU Grenze T1 ausgestelt.Zb Asien ware wird in Rterdam Geloescht und geht Weiter nach Bielefeld.
      Das T1 Verfahren wird eingestel wenn die Durchsrift wieder in den Austelungs Zollamt zuruckgeht.

      Beim T2 ( T2L) ist es so das EU ware, EU Bestimmungsort haben, Nutzen aber drittland als Transitstrecke.
      DE- GR durch ehemaliges Yougoslavien.
      Auch wenn seeverkehr benutzt wird. Z.b. Italien- Zypern.

      EUR 1 ist das Gleiche wie T1. Der Unterschied ist das der EUR 1 nur fuer den Import aus EWR Staaten Ausgestelt wird. Zweck ist der Verguenstgte Zollsatz der zwischen EWR Staaten ausgehandelt wurde.

      TIR wird benuzt wenn EU ware in ein Dritland geht und der weg durch Andere Dritlaender geht.
      Damit der LKW keine Laengere Aufenthalte bei den Grenzuebergaenge hat benutzt man TIR.
      Dabei mus man vorgegeben Strecken befahren.
      Ebenso muss der Auflieger fuer das TIR verfahren geignet sein.
      Der Zugang zur Ladeflaeche wird durch ein Zollverschluss ausgeschlossen und die Blombe wird durch den Zoll am Bestimungsort entfernt.

      Das Tir Verfahren wird durch den IRU unterstuetzt und Benoetigt eine Kaution die die 100tsd Uberschreitet.

      Das ATA Verfahren wird Benuzt wenn Gemeinschftsware ins Drittland gehen aber dort nicht Verbleiben.

      zb Messen ware die wieder innerhalb von 6 Monaten vom Land ausgehen.
      Oder wenn ein Bautrupp mit Geraet ins Drittland Gehen und wieder Raus.
      Im Heft wird alles Eigetragen was Eingeht und Beim Ausgang wird Kontroliert ob alles dabei ist.

      Ausgestelt wird das ATA von Internationalen Handels Kammer ICC in Paris.


      Konstadinos Milonas
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    • Super, vielen Dank für die ausführliche Erklärung. In den Seiten die ich gefunden habe stehen zwar alle Infos, aber eher in "Beamtendeutsch" und wie jeder weiss ist das grade für jemanden der anfängt sich mit der Materie zu beschäftigen, verdammt schwer zu verstehen.
      Die Grenze zwischen Zivilisation und Barbarei ist nur schwer zu ziehen. Stecken Sie einen Ring in Ihre Nase, und Sie sind eine Wilde, stecken Sie zwei Ringe in Ihre Ohren, und Sie sind zivilisiert.(Pearl S. Buck, 1892-1973)
    • Jo nice,

      sind aber paar kleine Fehler drin.

      EUR1 ist eine Ursprungserklärung, wenn du europäische Ware in ein Efta Land verbringst solltest du es möglichst Kostengünstig machen. Um anfallenden Zoll zu reduzieren oder zu vermeiden musst du den Ursprung der Ware erklären, dabei ist wichtig das Herstellungsland und nicht Versendungsland.
      Bis zu dem Warenwert von 6000 EUR reicht eine Ursprungserklärung mittels Ursprungstext auf der Rechnung. alles was drüber ist benötigt ein EUR1. Mit einem T1 hat das ganze nichts zu tun. für Entwicklungsländer gibt es sowas auch Form A nennt sich das, Waren aus Vietnam z. B. können so eine zollerleichertung bis zur zollbefreiung bekommen in der EU.

      TIR kann man so erklären, allerdings ist man auf einem T1 schneller untwerges.. der Hauptunterschied ist mehr beim TIR wir der LKW verblombt und ein zuladen ist damit nicht mehr möglich, die Gefahr bzw. Bürgschaft liegt beim Eigentümer der TIRs. Zu passierende Grenzübergänge sind vorgegeben. allerdings muss der Fahrer an jeder Grenze aussteigen und sich das Ding am Zollabfertigten lassen. Bei einem T1 hat der Bürge die Verantwortung in der Regel ist es die Spedition oder die Zollagentur. Anderst als beim TIR braucht man das nciht mehr an jeder Grenze abfertigen lassen sondern nur noch zeigen. In den meisten Fällen braucht der Fahrer dazu ncihtmal mehr aussteigen.

      beim ATA geb ich dir fast Recht wobei ich dir für Messegut. Für Arbeitsmaterial haste das Ding umsonst erstellt! In den meisten EFTA Ländern wie der Schweiz gilt das dann nicht mehr. Da du dort arbeitest entstehen ja Lohnkosten und die müssen versteuert werden. Die Schweiz lässt sich sowas mit einem ATA nicht gefallen und akzeptiert es dann nicht. Zur Sciherung muss speziel für die Schweiz ein Freipaß erstellt werden.. Das sollte man vorher abklären..kommt man ohne Anmeldung an die Grenze wirst du sehr schwer eine Spedition oder Zollagentur finden, die dir bei sowas hilft, da dort immer jemand Geld hinterlegen muss und wer möchte das schon machen für jemand den er nicht kennt.