DPL SOEST Palettenlogistik auf die feine ART!

    • also ich mach es wie thommy beschrieben hat,

      info an den auftraggeber, palettenschein per einschreiben und rechnung gleich hinterher mit dem verweis das bei anlieferung an MEINEM lager eine gutschrift erfolgt, ich fahre keinen meter um leerpaletten abzuholen wenn`s mir keiner bezahlt. schreiben vom anwalt helfen wahre wunder hierbei, ergo hab ich eigentlich keine probleme damit. hatte mal mit wincanton güthersloh einen auftritt, ging glaube um 5 paletten die der empfänger nicht tauschen konnte und die ich ihm in rg gestellt hatte, obwohl die hießige nl gleich um die ecke ist und ich jeden tag mit mehrern zügen dran vorbeikomme bestand ich drauf das diese bei mir angeliefert werden, letztendlich wurden sie zu mir ans lager gebracht. bei paletten geht`s mir ums prinzip, und es gibt genügend gesetze die auf seiten des tu stehen, man muß nur fahren haben die alles richtig dokumentieren. aber viele tu`s denken mit dem fahrer wäre es getan und betrachten paletten nur am rande, tja für die hab ich kein verständnis und die bekommen von mir auch eine rechnung wenn sie mir den tausch nicht nachweisen können.

      gruß vom fuchs

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Fuchs ()

    • Bärenbruder schrieb:


      Thommy du gibst mir Aftr. mit Tausch ZUg um Zug
      -Ich tausche beim Abs.
      -Empf. hat keine
      -Ich Ruf dich an
      - Du sagst 5km weiter kannst abholen
      - Frachtpreis , Standzeit , dein Zahlungsziel alles OK dann fahr ich da hin
      - Wie immer geben und nehmen :P


      Dann hättest Du rein rechtlich gesehen sogar einen Anspruch auf die Vergütung der zusätzlichen Leergutabholung. Bei 5 km wird das keiner machen. Aber ich sollte mir meine DPL-Scheine in ganz Thüringen und Sachsen 100 Stückweise einlösen. Und da ist unzumutbar. Für höhere Stückzahlen wollten die Aufpreis gezahlt haben. Also habe ich das mit meinen Auftraggebern geklärt und läuft seitdem super.

      Bis jetzt hat noch keiner geklärt, jedenfalls kenne ich kein Urteil, ob der ganze Müll, der auf dem DPL-Schein steht, überhaupt rechtsverbindlich ist, da ich ja keinen Vertrag habe mit DPL. Müßte man mal darauf klagen. das einem DPL die vorbeibringt auf deren Kosten. Immerhin sind sie am Frachtvertrag eigentlich nicht beteiligt und mischen sich aber ein, um Kohle zu ziehen.

      Könnte der fuchs mal machen, der hat ja ne flatrate für seinen syndikus.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • @ thommy,

      nö nur mal ein beispiel, du gibst mir einen transport und der empf. gibt mir keine leerpal, dann ist mir dpl wurscht denn DU bist mein vertragspartner, und was du dann machst ist mir rille, DU würdest kontakt mit vatis liebling bekommen, ist natürlich wichtig das man die paletten unanfechtbar berechnet, als 15 euro (steht zwar beim mir auch im ta aber mach ich nicht) und bearbeitungsgebühr kannst du nicht verlangen da dies nicht handelsüblich ist und bearbeitungsgebühren nicht rechtens sind, egal was im ta steht. handelsüblicher preis 7,5 - 8,2 euro je pal und porti/papiere sind zulässig, ansonsten brauchst du nicht klagen da zu hoch berechnet, und verlierst. wie gesagt es gibt genug gesetze, die man auch bei den großen läden anwenden kann, und vieles was in den ta drin steht ist nichtig da es den frachtführer unzumutbar und unverhältnismäßig benachteiligt, wissen nur eben viele nicht.
    • Ist ja nix anderes, wie auch geschrieben habe. Dennoch ist mir DPL ein Dorn im Auge.

      Egal wo man hinkommt, es gibt immer 2 Haufen an Paletten : die schönen hellen für DPL und DEINE

      DPL zieht vom Absender doch Extrakohle für schöne helle, glaube so um die 2,5 Euro

      Und unsereins bekommt nur noch ausrangiertes Feuerholz. Dann hast Du zwar getauscht aber gebrauchen kannst den Müll auch nicht.

      mft thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • da hast du recht thommy,
      ging mir diese woche in ebersdorf so, von meinen 34paletten wollte der absender nur 7 haben da er nur "1A"paletten nehemen kann, nun ja habe daraufhin gar nicht getauscht auch nicht beim empfänger und ein fax an den auftraggeber gemacht, der will mir nun die paletten berechnen, würd jetzt schon wetten das er nicht durchkommt und sehe gaaanz entspannt, hatte tauschfähige paletten mit und das es paletten einer besonderen qualität sein sollen hätte er mir mitteilen müssen da ich ansonsten unangemessen benachteiligt bin und man von mir die pauschale vorhaltung von paletten dieser qualität nicht verlangen kann.
      "gut" wäre es natürlich wenn diese paletten mit der fracht verrechnet würden, da würde ich mein geld super verzinst bekommen ;) , je länger je besser :D
    • Bärenbruder schrieb:


      aber die rege Diskusion dieses treds zeigt mir wieder das hier ganz schön was daneben läuft. :cursing:


      Jepp. Besitze zur Zeit um die 2800 Europaletten +/- quer durch Deutschland verteilt. Würde die liebend gern komplett abschreiben (20TEUR ca.), wenn es diesen Dreck ab morgen nicht mehr gäbe.

      Die Sache hat nur einen Haken : Wenn es keine genormten Paletten mehr gäbe und jeder Absender sein eigenes Maß verlädt, wird der Fahrer zum Freiwild der BAG in Sachen LaSi, was Form- bzw. Kraftschluß anbelangt. Mehr wie 3 cm Luft war doch zu Gurten oder ?

      Jetzt stell ich dem Fahrer alles Paletten mit 0,75x0,75 hin mit 24 to. Da kann der erstmal auf`s WC gehen und sich gepflegt mit seinem XL-Zertifikat über die Rosette streicheln. :D

      Also Abschaffung auch Mist.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!