tja, du hast meine frage nicht beantwortet betrogener
Diskussion zur Insolvenz von Seyit Transporte, Kastanienallee 17, 30851 Langenhagen
-
-
hm ich glaub rechtlich ist das Beihilfe zum Betrug egal ob ich Ihn darauf hinweise oder nicht und durch das darauf hinweisen ist die Beihilfe sogar vorsätzlich = höhere Strafe
-
Wenn man als Web Designer eine gewerbliche HP erstellt, muss man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, unabhängig von den Geschichten des Kunden. Denn in dem Moment, wo eine Site auf den Web Space geladen wird ohne Sicherung, sprich, Zugang nur mit passwortgeschütztem Login usw, und der Web Designer hat keine Unterschrift des Kunden unter einem Schrieb, in dem er den Kunden auf alle rechtliche Folgen hinweist und alle Verantwortung auf den Kunden überträgt, dann haftet der Webdesigner dafür. Denn wenn der Kunde sagt "sorry, ich kenne mich da nicht aus, ich vertraute meinem Web Designer", dann ist er aus allem raus, was die Seite angeht.
-
Teilen
- Facebook 0
- Twitter 0
- Google Plus 0
- Reddit 0