Digi-Tacho: Ausnahmegenehmigung

    • Digi-Tacho: Ausnahmegenehmigung

      Gestern hat mir ein Mitarbeiter einer Firma erzählt, das ihr Fahrzeug (Sprinterklasse mit Anhänger) von der Benutzung des Digi-Tacho befreit ist.
      Laut IHK und Landratsamt ist der Mehraufwand dieser kleinen Firma mit 10 potenziellen Fahrern/Monteuren nicht zu zumuten.
      UND IMMER GENÜGEND ASPHALT UNTER DEN RÄDERN
    • Was für eine Firma war es? Da Du schreibst Monteure würde ich eher sagen, dass das Fahrzeug unter die Handwerkerregel fällt und deshalb keine Aufzeichnungen braucht.

      Dass die IHK und das LRA in dem Thema was zu melden hätten, bezweifel ich auch, da die Sache Bundesebene ist.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Mir hat einer hier PC Platten gebracht 7 m lang.

      Der hat Sprinter oder die VW so lassen bauen das er keinen DIGI braucht.

      Ladelänge der Pritsche 6 m.

      War nicht daheim, aber laut Beschreibung von meiner Frau, Triebkopf von einem Wohnmobil und dann mit dem Alko Achsaggregat. Fahrzeuge sind beheimatet in Castrop!!

      Der Chef erzählte mir das schon am Telefon. Ich sagte, wie könnt ihr die 7 m x 2,10 m für 65 € zu mir bringen. Da hat er mir das erzählt. Können 130 aufwärts noch fahren und dann 400 € Fahrer.

      Hat früher über Henker verschickt und immer Probs.
    • Aber die Fahrzeug haben dann unter 3,50 to. Wenns drüber geht bzw. eine Anhängekupplung dran ist und man mit dem Hänger über die 3,50 to kommt dann MUSS ein Tacho drin sein. Da gibts erst mal keine Befreiung.

      Wir haben auch 2 Ford Transit, die unsere Baukolonnen benutzen. Da ist der Digitacho drin, weil die Anhängekupplung haben, aber da deren Fahrer ausschließlich damit zur Baustelle fahren bzw. Material dahin fahren oder kleine Baumaschinen, muss keine Fahrerkarte rein. Die musst erst rein, wenn das Fahrzeug ausschließlich für Transporte genutzt wird, die in keinem Zusammenhang mit der Baustelle stehen.
      Deren Tacho lese ich auch nie aus, weil es eben keine Pflicht ist.

      Eine andere Befreiung gibts nicht außer halt für THW, Feuerwehr etc. Sogar das Rote Kreuz hat Tacho
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KoNi ()

    • Wobei die Klausel mit der Ahk. auch ein Witz ist. Wenn ich doch meinen betrieblich angemeldeten PKW mit 1500 kg zum ziehen eines 1500 kg Anhängers benutze komme ich ja noch nicht mal auf 3500 kg. Wenn es um die Sicherheit geht müssten alle einen Tachographen oder ein Lesegerät haben. Ob ich mit nem Lieferwagen wegen Übermüdung abschmier oder mit nem PKW und Anhänger, kommt doch nunmal aufs gleiche raus.
    • Gilt ja nicht für PKW bzw. ja Sprinter etc. sind auch PKW, aber mit denen kommt man ja auf jeden Fall mit einem Hänger über die 3,5 to.

      Kann man mit einem normalen PKW und Hänger überhaupt über die 3,50 to kommen? Also unter Berücksichtigung der Gesetze? Hab mich mit dem Thema noch nicht sonderlich beschäftigt...
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • Mhh keine Ahnung, war nur ein Beispiel.
      Kommt ja auch noch auf die Anhängelast an. Mein Minivan hat ca. 1600 kg zGg + 1200 kg Anhängelast. Da komm ich ja noch nicht Mal auf 3 t. Meine Frage wäre ob dann ein Kontrollgerät vorhanden sein muss wenn es ein Transportgewerbe ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Thowa ()

    • Original von stillermitleser
      Original von KoNi
      Kann man mit einem normalen PKW und Hänger überhaupt über die 3,50 to kommen? Also unter Berücksichtigung der Gesetze? Hab mich mit dem Thema noch nicht sonderlich beschäftigt...


      Ich schieße mal ins Blaue ohne mich zu informieren, aber wenn ich als Zugfahrzeug an ein SUV oder Pick-Ups / Amikarren denke, ist das sicherlich denkbar.


      Mußt du nicht ins Blaue schießen.
      Mein Geländewagen hat ein zGG von 2,8 tons, dazu eine Anhängelast von 3,5 tons. Macht zusammen schlappe 6,3 Tonnen zGG.
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von xarrion
      Original von stillermitleser
      Original von KoNi
      Kann man mit einem normalen PKW und Hänger überhaupt über die 3,50 to kommen? Also unter Berücksichtigung der Gesetze? Hab mich mit dem Thema noch nicht sonderlich beschäftigt...


      Ich schieße mal ins Blaue ohne mich zu informieren, aber wenn ich als Zugfahrzeug an ein SUV oder Pick-Ups / Amikarren denke, ist das sicherlich denkbar.


      Mußt du nicht ins Blaue schießen.
      Mein Geländewagen hat ein zGG von 2,8 tons, dazu eine Anhängelast von 3,5 tons. Macht zusammen schlappe 6,3 Tonnen zGG.



      3,5 t mit Auflaufbremse ??
    • Original von Thowa
      3,5 t mit Auflaufbremse ??


      Nö, wenn ich bremsen will, werfe ich einfach den Anker raus. :D

      Selbstverständlich mit Auflaufbremse. :rolleyes:
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Original von KoNi
      Kann man mit einem normalen PKW und Hänger überhaupt über die 3,50 to kommen? Also unter Berücksichtigung der Gesetze? Hab mich mit dem Thema noch nicht sonderlich beschäftigt...


      Das klappt auch mit anderen Fahrzeugen als Geändewagen. Ich kenne die Regel zur Berechnung des max. Anhängergewichtes (zGG) mit 1,5 * Leergew. des Zugfahrzeuges. (bei gebremsten Anhängern)
      Wären bei meinem Jumpy 2,22t. Zusammen mit dem maximalen Gesamtgew. des Zugfahrzeuges bin ich bei 4,4t.
      Praktisch steht im Fahrzeugschein 3,5t max. Gesamtzuggewicht.

      Das liegt aber vielleicht daran, dass mein Privatauto als LKW zugelassen ist?
      Hat vielleicht jemand die Möglichkeit bei einem
      - Citroen Jumpy
      - Fiat Scudo
      - Peugeot Dingsbums
      als Pkw mal in den Fahrzeugschein zu schauen?
      Würde mich interessieren.

      Krischan