Der volle Frachtpreis bei vollständigem Transportschaden ?

    • Der volle Frachtpreis bei vollständigem Transportschaden ?

      Liebe Speditions-Gemeinde ! Euer Rat ist gefragt; Es geht um folgenden Fall. Ein Transportunternehmen hat 4 Paletten mit 2,3t von A nach B zu fahren. Auf allen 4 Paletten sind die gleichen lose Druckerzeugnisse verpackt worden. Ordentlich mit Folie eingewickelt. Da die Laderaumkapazitäten an diesem Tag nicht ausreichend war, entscheidet man sich die 4 Paletten mit zwei Sprinter zu fahren. Ein eigener und ein eingekaufter über eine Kurier Plattform. So weit das tägliche Geschäft. Nun lädt das eingekaufte Fahrzeug als erstes 2 Paletten und das Eigene 30 min. später die restlichen 2 identisch gepackten Paletten. Das eigene Fahrzeug lieferte die Paletten so aus wie sie geladen wurden. Bei dem eingekauften Fahrzeug war die Ware auf beiden Paletten durch einen nicht richtig angelegten Gurt so über die Paletten verrutscht, dass der Empfänger die Ware nicht abladen konnte ohne das die Paletten komplett auseinandergefallen wären. Der eingekaufte Subunternehmer entschied dann selber, dass sein Fahrer die beschädigte Ware wieder zurückfährt. Erst als er schon wieder auf dem Rückweg zum Absender war, wurde das Transportunternehmen, das ja für diesen Transport der Vertragspartner ist, darüber informiert. Beim Versender angekommen, musste die Ware dann mit 3 Mitarbeitern von Hand abgeladen werden um den Transportschaden so gering wie möglich zu halten. Nun möchte der eingekaufte Kurierdienst neben der vereinbarten Frachtrate noch den Rücktransport bezahlt haben. Der Kunde, nicht nur verärgert über den Transportverlauf, will gar nichts für den 2. Sprinter bezahlen, da die vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde. Geschweige die Rücktour. Wie sieht es jetzt rechtlich aus ?
    • havarie schrieb:

      Ein Blick ins HGB wird da sicher weiterhelfen, um zunächst einmal zu klären wer welche Verantwortlichkeiten hatte, bevor es zum Schadeneintritt kam.
      Nö, braucht er nicht. Regel Nr. 1 in unserem Gewerbe : Transporthindernis schriftlich anzeiegn und Verfügung einholen. Wer sagt denn, das man nicht hätte den Mehraufwand beim Empfänger im Sinne der Schadenminderung bezahlen können? Für mich gronbes Organisationsversagen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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    • zumal der TU kraft eigener Entscheidung die Ware zum Versender zurück gefahren hat. Ich würde eher den TU in die Pflicht nehmen. Die Ware ist ja vermutlich auch nicht von alleine von der Paletten gesprungen, da wird wohl etwas bei der LaSi oder beim Fahrverhalten nicht richtig gelaufen sein...
      Der Hauptgrund für Stress ist der tägliche Kontakt mit Idioten
      (Albert Einstein)