Der Vergleich! Aussergerichtlich oder gerichtlich!

    • Der Vergleich! Aussergerichtlich oder gerichtlich!

      Da hier und den TUs Vergleiche angeboten werden, denke ich sollte man mal drüber diskutieren!

      Bei einem außergerichtlichen Ausgleich verzichten die Gläubiger freiwillig auf einen Teil ihrer Forderungen. Wird die vereinbarte Zahlungsquote fristgerecht erfüllt, so erlischt die Restschuld. Der außergerichtliche Ausgleich wird häufig auch als stiller Ausgleich, stiller Vergleich oder außergerichtliche Einigung bezeichnet.

      Was unterscheidet einen außergerichtlichen Ausgleich von einem gerichtlichen?
      •Es handelt sich um eine rein privatrechtliche Einigung ohne Mitwirkung des Gerichts;
      •Daher fallen keine Gerichts- und Verwaltungskosten an;
      •Alle Gläubiger müssen zustimmen;
      •Es gibt keine Verpflichtung zur Veröffentlichung;
      •Es gibt keine verpflichtende Mindestquote;
      •Bestimmte Verbindlichkeiten sind aus der Quote ausgenommen (das gilt z.B. für Löhne und Gehälter).
      Natürlich muss Ihnen bewusst sein, dass - auch wenn der Ausgleich nicht öffentlich gemacht wird - zumindest bei Ihren Lieferanten ein schwerer Vertrauensverlust passiert. Wenn Sie überhaupt noch zu weiteren Lieferungen bereit sind, dann in aller Regel nur mehr gegen Sofortkassa.

      Wann kann ein außergerichtlicher Ausgleich eine sinnvolle Lösung darstellen?
      •Wenn die Zahlungsschwierigkeiten auf einen Umstand zurückzuführen sind, den Sie wieder abstellen können und das Unternehmen gute Chancen für einen Weiterbestand hat. Haben sich die Verbindlichkeiten langsam über mehrere Jahre aufgebaut (z.B. wegen permanentem Auftragsmangel, zu hohen Fixkosten etc.), dann verschafft Ihnen ein außergerichtlicher Ausgleich zwar kurzfristig Luft, löst aber das grundsätzliche Problem nicht.
      •Sind die Verbindlichkeiten auf eine größere Zahl von Gläubigern aufgeteilt, wird die notwendige Einstimmigkeit schwieriger zu erreichen sein.
      •Sie müssen auf bare Mittel zurückgreifen können, um die Quote erfüllen zu können.

      Stapeln sich auf Ihrem Schreibtisch bereits die Versäumnisurteile, wird ein gerichtlicher Ausgleich oder ein Konkursverfahren nur mehr schwer zu vermeiden sein.

      Wie hoch sollte die angebotene Quote sein und wie sind die Zahlungsfristen?

      Nachdem es sich um eine privatrechtliche Einigung handelt, kann die Höhe der Quote frei vereinbart werden. In der Praxis werden Gläubiger nur in Ausnahmefällen eine Quote unter 40% akzeptieren, die bei einem gerichtlichen Ausgleich die Mindestquote darstellt. Sie müssen auch nicht jedem Gläubiger die gleiche Quote anbieten. Sie werden in diesem Fall den anderen Gläubigern plausibel machen müssen, warum sie weniger bekommen als andere. In der Praxis spielen hier die Sozialversicherungen eine wichtige Rolle, denn mit ihnen ist eine außergerichtliche Einigung bislang nicht möglich. Sie sind in der Regel höchstens zu einer Ratenvereinbarung bereit.

      Letztlich müssen Sie eine Bestandsaufnahme machen und feststellen, welche Quote Sie den Gläubigern anbieten können und in welchen Zeiträumen Sie Teilzahlungen leisten können (z.B. vier Raten innerhalb von zwei Jahren). Je höher die angebotene Quote ist, umso größer werden die Chancen auf Akzeptanz bei den Gläubigern sein.

      Vorsicht: Ein realistischer Zahlungsplan ist das Um und Auf - Können Sie den Zahlungsplan nicht einhalten, leben die Verbindlichkeiten in voller Höhe wieder auf!

      Wie sieht es mit der Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger aus?

      Gläubiger werden dann zu einem Forderungsverzicht eher bereit sein, wenn sie im Falle des Konkurses noch höhere Einbußen zu erwarten hätten. Es ist daher wichtig, die Gläubiger darauf hinzuweisen, dass bei einer Ablehnung des außergerichtlichen Ausgleichs die Zahlungsunfähigkeit droht und ein Konkursverfahren eingeleitet werden muss. Die Verhandlungsbereitschaft wird davon abhängen, worauf die offene Forderung begründet ist.

      Eine geringe Verhandlungsbereitschaft ist bei Gläubigern zu erwarten, die ihre Forderungen ausreichend mit Hypotheken oder zahlungskräftige Bürgschaften abgesichert haben. Haben Sie Waren unter Eigentumsvorbehalt gekauft (meist ein Vermerk auf der Rechnung "Ware bleibt im Eigentum der Fa. XY bis zur vollständigen Bezahlung"), so kann der Gläubiger die Ware zurückfordern. Die Entscheidung wird oft davon abhängen, ob die Ware nach der Rücknahme noch einen Wert hat. Handelt es sich um Waren, die schwer verkäuflich sind (beispielsweise Saisonwaren) dann wird die Bereitschaft zur Annahme des Vergleichs höher sein. Gleiches gilt für Waren, die schon benutzt worden sind (zb. EDV-Ausstattung). Bei Dienstleistungen ist eine Rückforderung kaum möglich, hier wird die Bereitschaft für einen Vergleich auch größer sein.

      Einige Gläubiger werden rasch zustimmen, andere müssen erst überzeugt werden. Verweigert nur ein Gläubiger die Zustimmung, so ist der außergerichtliche Ausgleich gescheitert.

      Benötige ich für einen außergerichtlichen Ausgleich einen Rechtsanwalt?

      Professionelle Unterstützung durch einen Rechtsanwalt und/ oder Unternehmensberater mit entsprechender Praxis sollte jedenfalls in Anspruch genommen werden. Sie haben die nötige Erfahrung in der Verhandlung mit den Gläubigern und ein Rechtsanwalt achtet auch darauf, dass ihre Vereinbarungen mit den Gläubigern rechtlich abgesichert sind.
    • Hmmmm........

      Grani hat das eigentlich sehr gut erklärt.

      Die Kernfrage lautet jedoch: woher weiß ich als Gläubiger, ob hier alles echt ist oder ein Schmierentheater läuft?

      Über die Auskunfteien gibt es meist keine topaktuellen Auskünfte, die Firmenmitarbeiter des Schuldners werden sicherlich nichts rauslassen - ebenso dessen Kunden und Auftraggeber. Also stehe ich als Gläubiger ganz dumm da, zumal ich die anderen Gläubiger und deren Reaktion meist auch nicht kenne.

      Für den Schuldner ist das eigentlich ein leichtes Spiel: Forderungsverzicht oder evtl. Insolvenz oder Konkursanmeldung. Wenn er wirklich kurzt davor steht, dann kann er nicht spielen, sondern muß das knallhart durchziehen. Wenn jedoch nur die Budgetzahlen nicht erreicht werden, dann ist das ein klarers Heimspiel für den Schuldner auf Kosten der Gläubiger! Die Banken als Hauptgläubiger halten still, solange es keine Tipps gibt oder die Konten geplündert werden oder die Sicherheiten dramatisch an Wert verlieren. Der kleine gemeine Gläubiger ist immer der Dumme! Und auch dessen GF einer GmbH, dessen oftmals stark leistungsbezogenes Gehalt damit gekürzt wird (der Fixgehaltsanteil wird auf jeden Fall voll ausbezahlt).

      Und - ja ich gebe zu, daß ich das 'Spiel' mit einem dt. Großkonzern in den 90er Jahren durchgezogen habe und der voll auf meine Forderungen eingestiegen ist......
    • @ hurgler0815

      Also stehe ich als Gläubiger ganz dumm da, zumal ich die anderen Gläubiger und deren Reaktion meist auch nicht kenne


      Naja seit dem Internetzeitalter ist das nicht mehr so, du kannst ja sehen das man sich hier im Forum schon mit andern Gläubigern treffen kann.

      Und da stellt sich denn schon heraus ob die Insolvenz droht, oder das Jahresziel erreicht werden muss.
      http://www.transportinform.org/
    • TRANSPORTINFORM schrieb:

      @ hurgler0815

      Also stehe ich als Gläubiger ganz dumm da, zumal ich die anderen Gläubiger und deren Reaktion meist auch nicht kenne


      Naja seit dem Internetzeitalter ist das nicht mehr so, du kannst ja sehen das man sich hier im Forum schon mit andern Gläubigern treffen kann.

      Und da stellt sich denn schon heraus ob die Insolvenz droht, oder das Jahresziel erreicht werden muss.

      Das sehe ich nicht ganz so.

      Klar ist durch das Internet die Transparenz größer geworden, aber der Zusammenhalt der Firmen ist schlechter geworden.
      Weißt du, an wen dieses Schreiben alles gegangen ist? Nur an Spedis und TU oder auch an andere Firmen aus anderen Branchen?

      Klar werden durch solch eine Aktion ein eigentlich guter Name beschädigt und evtl. auch die Wirtschaftsauskunfteien hellhörig (Tip: so ein Schreiben mal an die oder die Presse senden) - und ich glaube nicht, daß eine seriöse Firma so etwas ohne wirkliche Not macht. Aber heute ist alles möglich - und dann sucht man sich die schwächsten und ersetzbaren Glieder in der Kette aus.

      Spedis und TU sind aufgrund der starken Konkurrenz relativ leicht austauschbar, ein Direktverlader jedenfalls nicht - also muß der auch nicht alles wissen. Und solange alles reibungslos läuft, frägt keiner von denen nach....
    • ist das die Frage der Konkurrenz oder Intelligenz.Es gibt auch unzählige Arztpraxen und die wirtschaften alle sehr gut, was man von vielen Transportunternehmen nicht behaupten kann. Alles eine Frage der Organisation, des gesellschaftlichen Einflusses, der Vernetzung, der Stärke der Verbände usw.Am Ende machen die Menschen eine Branche aus und in dieser sind anscheinend nicht gerade die klugsten.
      AP
    • :D ist das die Frage der Konkurrenz oder Intelligenz.Es gibt auch unzählige Arztpraxen und die wirtschaften alle sehr gut, was man von vielen Transportunternehmen nicht behaupten kann. Alles eine Frage der Organisation, des gesellschaftlichen Einflusses, der Vernetzung, der Stärke der Verbände usw.Am Ende machen die Menschen eine Branche aus und in dieser sind anscheinend nicht gerade die klugsten. :D :thumbsup:
      AP
    • hurgler0815 schrieb:

      TRANSPORTINFORM schrieb:

      @ hurgler0815


      Klar ist durch das Internet die Transparenz größer geworden, aber der Zusammenhalt der Firmen ist schlechter geworden.
      Weißt du, an wen dieses Schreiben alles gegangen ist? Nur an Spedis und TU oder auch an andere Firmen aus anderen Branchen?

      ..


      Nun mit wem zusammen halten?

      Will mal 3 Fälle hier aufzeichnen!

      Fall 1.) Tiroler TU, Vater immer alles gemacht und Sohn der das mal weiter sollte führen, am Tag in der Werkstatt und nachts auf den LKW!

      Plötzlich verstarb der Inhaber und der Junge stand am Schlauch! Danzas und noch ein paar Firmen haben dem erstmal aus der Patsche geholfen sonst hätte es die Fahrt vor die Wand gegeben!

      Fall 2.) Franken TU neu gebaut mit einem stillen Teilhaber und verstirbt! Frau kann das Geschäft nicht bändigen! Schlosser hat die Dispo übernommen und wurde von den Bekannten TUs mit Ladungen versorgt. Keiner hat einen Pfifferling drauf gegeben, heute steht das Unternehmen prächtig da.

      Fall 3. Auch eine Gesellschaft mit CH beteiligung wurde wo es denen schlecht ging versorgt mit Ladungen, da muß man keine Verkaufserlöse erzielen!

      Wo vor 30 Jahren bei 1000 DM Fracht 25 DM für Vermitlung berechnet wurde, quasi die Tonne 5 DM werden heute bei 1000 €, 300 € gezogen!

      Der TU der die Fahrt ausführt und einen Fahrer beschäftigt, wäre froh 300 € übrig zu haben obwohl dieser 100.000 € investiert hat und der Vermittler, ein PC,Tel. und einen Drucker!

      Würde dieses unterbunden könnten alle wieder leben, Verlader, Vermittler und TU!

      Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg! Nur auf andere ihre Kosten sich entschulden und den großen machen geht meist schief!