Kann mir leider einen weiteren Nachtrag nicht verkneifen: Ein anderes InsVerfahren. Unsere Forderung aus Warenlieferung ca. 5.000 Euro. Der Insolvenzverwalter ruft an und bittet uns, aus der Warenlieferung einige Artikel wieder zurück zu nehmen und eine Gutschrift zu erstellen. Diese könne dann mit unserer Forderung verrechnet werden. Wir (gutgläubig) nehmen die noch nicht bezahlte Ware zurück und erstellen eine Gutschrift. Darauf hin verlangt der Insolvenzverwalter von uns, dass wir den Wert der Gutschrift von ca. 1.000,-- Euro an ihn auszahlen sollen (obwohl die Ware daraus nicht bezahlt ist). Wir haben juristisch alles geprüft ohne Erfolg: Wir mussten die Gutschrift für die Warenrücknahme an den Insolvenzverwalter auszahlen, obwohl wir für die Ware daraus niemals Geld gesehen haben. Aus unserer Forderung von ca. 5.000,-- Euro wurden dann 6.000,-- Euro und der Insolvenzverwalter hatte aus unserer Warenrücknahme 1.000,-- Euro cash zum Verbraten! Die Quote am Schluß: 0 %
welt.de/wirtschaft/article8993…menpleiten-verdienen.html
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