Wenn Unternehmen in die Pleite rutschen, dann schlägt die Stunde der Insolvenzverwalter. Doch ausgerechnet diese Zunft ist durchsetzt von findigen Abzockern und ahnungslosen Abwicklern, die der Volkswirtschaft Milliardenschäden bereiten. Die Branche muss dringend reformiert werden.
Die Causa Mühl wirft ein grelles Licht auf eine Zunft, der gerade jetzt, da die Pleitenzahlen infolge der Finanz- und Konjunkturkrise wieder deutlich ansteigen, eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Doch ausgerechnet diese Branche ist durchsetzt von findigen Abzockern und unprofessionellen Abwicklern. "1000 der rund 1900 in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter sollte man aussortieren", fordert Hans Haarmeyer (60), ein ehemaliger Konkursrichter. "Denen würde ich nicht einmal die Betreuung meiner Mutter im Altersheim übertragen."
Sicherlich, Kriminelle wie Mühl bilden die Ausnahme, und ebenso sicher ist, dass es viele gewissenhafte Verwalter gibt, die sich nicht als Henker, sondern als Helfer verstehen. Sie beherrschen ihr Handwerk und versuchen mit aller Kraft, fallierte Firmen zu sanieren oder zumindest möglichst hohe Quoten für die Gläubiger herauszuschlagen. Aber wer kann schon die Redlichen von den Anrüchigen unterscheiden?
Kaum eine andere Gilde ist so undurchsichtig wie die der amtlich bestellten Manager auf Zeit. Jeder darf sich Insolvenzverwalter nennen, egal ob Prädikatsjurist oder Buchhalter. Entsprechend gering ist die Qualifikation einiger selbst ernannter Spezialisten.
Die verantwortungsvolle Aufgabe regelt weder eine Vergabeordnung, wie sonst bei öffentlichen Aufträgen, noch eine Berufsordnung, wie sie für Anwälte oder Notare gilt. Der Insolvenzverwalter bewegt sich in der Grauzone.
Bestellt werden die Treuhänder von den Richtern an den Amtsgerichten; welche Kriterien sie bei der Auswahl der Kandidaten anlegen, bleibt ihr Geheimnis. Die Insolvenzordnung schreibt lediglich vor, dass die mandatierte Person "unabhängig" und für den jeweiligen Einzelfall "geeignet" sein muss. Die Kontrolle der Verwalter wiederum obliegt im Wesentlichen den Rechtspflegern. Aber auch deren Arbeit wird kaum durch allgemein gültige Vorgaben definiert.
"Perfekt organisierte Selbstbedienungsmaschine"
Der Willkür ist so Tür und Tor geöffnet und auch dem Missbrauch. Viele Gerichte beauftragen stets die gleichen Sequester, und weil man sich meist gut kennt, aber auch weil viele Richter und Rechtspfleger überlastet und unterqualifiziert sind, schauen sie oft nicht richtig hin. "Das ist eine perfekt organisierte Selbstbedienungsmaschine", behauptet Oliver Nix (43), der früher bei einem Verwalter gearbeitet hat.
Quelle: T-online Nachrichten 26.02.09
Die Causa Mühl wirft ein grelles Licht auf eine Zunft, der gerade jetzt, da die Pleitenzahlen infolge der Finanz- und Konjunkturkrise wieder deutlich ansteigen, eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung zukommt. Doch ausgerechnet diese Branche ist durchsetzt von findigen Abzockern und unprofessionellen Abwicklern. "1000 der rund 1900 in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter sollte man aussortieren", fordert Hans Haarmeyer (60), ein ehemaliger Konkursrichter. "Denen würde ich nicht einmal die Betreuung meiner Mutter im Altersheim übertragen."
Sicherlich, Kriminelle wie Mühl bilden die Ausnahme, und ebenso sicher ist, dass es viele gewissenhafte Verwalter gibt, die sich nicht als Henker, sondern als Helfer verstehen. Sie beherrschen ihr Handwerk und versuchen mit aller Kraft, fallierte Firmen zu sanieren oder zumindest möglichst hohe Quoten für die Gläubiger herauszuschlagen. Aber wer kann schon die Redlichen von den Anrüchigen unterscheiden?
Kaum eine andere Gilde ist so undurchsichtig wie die der amtlich bestellten Manager auf Zeit. Jeder darf sich Insolvenzverwalter nennen, egal ob Prädikatsjurist oder Buchhalter. Entsprechend gering ist die Qualifikation einiger selbst ernannter Spezialisten.
Die verantwortungsvolle Aufgabe regelt weder eine Vergabeordnung, wie sonst bei öffentlichen Aufträgen, noch eine Berufsordnung, wie sie für Anwälte oder Notare gilt. Der Insolvenzverwalter bewegt sich in der Grauzone.
Bestellt werden die Treuhänder von den Richtern an den Amtsgerichten; welche Kriterien sie bei der Auswahl der Kandidaten anlegen, bleibt ihr Geheimnis. Die Insolvenzordnung schreibt lediglich vor, dass die mandatierte Person "unabhängig" und für den jeweiligen Einzelfall "geeignet" sein muss. Die Kontrolle der Verwalter wiederum obliegt im Wesentlichen den Rechtspflegern. Aber auch deren Arbeit wird kaum durch allgemein gültige Vorgaben definiert.
"Perfekt organisierte Selbstbedienungsmaschine"
Der Willkür ist so Tür und Tor geöffnet und auch dem Missbrauch. Viele Gerichte beauftragen stets die gleichen Sequester, und weil man sich meist gut kennt, aber auch weil viele Richter und Rechtspfleger überlastet und unterqualifiziert sind, schauen sie oft nicht richtig hin. "Das ist eine perfekt organisierte Selbstbedienungsmaschine", behauptet Oliver Nix (43), der früher bei einem Verwalter gearbeitet hat.
Quelle: T-online Nachrichten 26.02.09