Original von Granitteufel
Auf die Ausbildungs- und Beförderungszeit kann die Dienstzeit in der Bundeswehr bis zu
einem Jahr angerechnet werden. § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.
Ja was steht denn da?

Wer als "abgeschlossener" Arzt zur Bundeswehr geht, hat sowieso einen an der Waffel. Die Frage ist dann ohnehin, ob er nicht zu alt für einen Diensteintritt ist.