Darf ich den Artikel 140 auch anwenden?

    • Darf ich den Artikel 140 auch anwenden?

      Wenn ich Bewerbungen von kath. und ev. ablehne bekomme ich doch bestimmt Ärger?

      Die Kirche kann es dann kann ich doch das auch oder!

      Oder ein Moslem, der lässt den LKW stehen und holt den Gebetsteppich raus!
    • Kannst ja mal in die Stellenanzeige schreiben "Nur Atheisten erwünscht!" wie bei anderen Nichtraucher und abwarten was passiert. :D
      Wieso stört dich das denn? Mit der Kirchensteuer der AN hast du doch nix zu tun außer daß du sie für das FA buchen mußt.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Mich stört das sich kirchliche Einrichtungen nicht an die Gesetze halten brauchen!

      Aber von der Allgemeinheit oder von den Steuergeldern werden die Gehälter und Pensionen der Pfaffen bezahlt, nicht von der Kirchensteuer!

      Andere Sache!

      Viele schreiben in Ladungsbörsen, nur deutsche Fahrer oder Deutsche TU!

      Das hat der der richtige noch nicht gesehen, denn sonst würde es Abmahnungen hageln.

      Clevere schreiben, Deutsche Transportversicherung und dagegen ist nichts ein zuwenden!

      Ich darf so eine Stellenausschreibung nicht machen!

      Für solche Fälle habe ich den Rechtsschutz raus genommen!
    • Könnte man ein Geschäft betreiben!

      So einen Mahnwütigen Anwalt gesucht und ihm die Kontakte zukommen lassen!

      Bei 30 % Anteil kommt schon was rüber!

      Selbst die SVG hatte ein Verfahren am Backen wegen einer Stellenauschreibung!

      Brauche es nicht mehr und deshalb aus dem Rechtsschutz genommen!