Dälken Logistik GmbH, Georgsmarienhütte - Diskussion über Insolvenz

    • Dälken Logistik GmbH, Georgsmarienhütte - Diskussion über Insolvenz

      38 IN 16/12: Über das Vermögen der Dälken Logistik GmbH, Klöcknerstraße 25, 49124 Georgsmarienhütte (AG Osnabrück, HRB 110764), vertr. d.: Marita Dälken-Hahn, 49124 Georgsmarienhütte, (Geschäftsführerin) ist am 01.06.2012 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

      Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Stefan Bick, Neumarkt 8, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/358300, Fax: 0541/3583025.


      Die Gläubiger werden aufgefordert:



      a)Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.07.2012 anzumelden;



      b)dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).


      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).


      Es ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

      Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 29.08.2012.


      Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:


      ØWidersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,


      ØAnträge über:


      ·die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

      ·die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)



      sowie gegebenenfalls über:



      ·die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
      Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

      ·Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
      (§ 66 Abs. 3 InsO),

      ·eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

      ·den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

      ·die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

      ·besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

      ·eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

      ·eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),

      ·Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

      ·eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.



      Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (18.07.2012) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.08.2012), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.


      Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.



      Amtsgericht Osnabrück, 01.06..2012
    • topsped schrieb:





      Zitat von »Isegrim«



      und wenn du KIK machts dann dauerts nicht mehr lange,dann biste weg.

      Krank Im Kopp :wacko:

      Isegrim schrieb:





      Zitat von »zwergheinrich«



      Wohl ein Opfer von Ihr Platz/Schlecker .
      Hat auch mal ein bischen KIK gemacht .

      @ zwerg der war schon bei der ersten Ihr Platz mit weg ,und wenn du KIK machts dann dauerts nicht mehr lange,dann biste weg.
      :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown: :thumbdown:


      Vorsicht was Ihr da von Euch gebt , mein Vetter ist bei KIK in der Obersten Heeresleitung .
      ;( Aber eigentlich ist das ein Spinner ;(
    • Mach dir nichts drauss , mein lieber Heinrich - ein Vetter von mir ist etwas hohes bei Mercedes Benz in Bremen , der Vater meines Schwiegersohnes sitzt bei der SMA in KS oben mit in der Etage , und vertritt diese auch .... usw. , usw. und mal ganz ehrlich - ich habe weder etwas von dem einen - noch von dem anderen ....
      Nur von meiner Cousine Dipl. Finanzwirtin beim Zoll , da hatte ich mal etwas , eine Kontrolle - aber auch nur durch Zufall , und als sie noch niedriger im Rang war ...., haben wir beide aber dumm geschaut , und mussten dann lachen
    • @ Colin,
      eigendlich tut er mir ja leid :
      bei sonem 80zigten Geburstag sitzen mir meine beiden Vettern gegenüber der von KIK , der andere ist bei Wattenfall und schiebt sich mal eben ein Gehalt im 5 stelligen Bereich weg .
      Ich bin vor der Fete extra von Frau und Mutter gebrieft worden von wegen Schnauze haltem und
      Feier stören .
      Sagt der von KIK wir waren auf Bali in Urlaub , kommt von dem aus HH ach auf die Fa. abgerechnet
      Geschätsreise eure Näherinen und die Kinder kontrolliert .
      10 min später Wheinachten fliegen wir nach Ägypten , sagt die Frau von dem Hamburger was die sich
      alles leisten können , kommt von ihrem Mann können wir nicht aber wir haben auch keine Näherinen
      die wir ausmisten können .
      War mal nur gut das ich nix zu Essen oder Trinken im Mund hatte .