Dachdecker Düsseldorf - Probleme mit dem Flachdach

    • Dachdecker Düsseldorf - Probleme mit dem Flachdach

      Hallo wir haben das Dach unserer Lagerhalle abdichten lassen und haben nun Probleme. Wie ist allgemein die Meinung, wie man vorgehen soll. Ich kann ja keinen Rechtsstreit abwarten und dann erst das Dach dichten lassen. Alles genaue hier auf der Seite

      Dachdecker Düsseldorf

      Grüße

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      www.ost-europa.de/transport-laender.html

    • Servus!

      Allgemein gilt die Sache schriftlich Rügen und Nachbesserung verlangen. Da es eine Lagerhalle ist und Nässe nicht toleriert werden kann, halte ich 1 Woche Zeit für ausreichend. Evtl. auch 2 Wochen, um sicher zu gehen.
      Danach normalerweise nochmals rügen, wiederum 1-2 Wochen Frist und androhen, dass man die Sache durch eine Drittfirma auf Kosten des Unternehmers ausführen lässt. Das Geld musst Du Dir dann bei dem Unternehmer holen.

      Die Sache ist gesetzlich geregelt, erst nach zweimaligem, erfolglosen Nachverbesserungsversuchen kannst Du was anderes machen. Wenn ich mich noch richtig an den Berufsschulunterricht erinnere :D

      Kannst mit dem ausführenden Unternehmen nicht sprechen? Oder warum gleich Rechtsstreit?

      Ach ja da es um Bau geht, gilt normalerweise VOB Teil B-C von der Rechtslage. Außer ihr habt was anderes vereinbart (Angebot, Auftragsbestätigung?). In der VOB steht genau drin, wie zu verfahren ist.

      OT:

      Da ihr Osteuropa macht, habt ihr nicht zufällig paar Ladungen nach Rumänien abzugeben? :D
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KoNi ()

    • Da gibts keine Schwierigkeiten, da es gesetzliche Pflicht ist das Nachzubessern. Wenn der das nicht macht, dann Drittunternehmen beauftragen und das dem ausführenden Unternehmen in Rechnung stellen.

      Allgemein gilt bei Baurechnungen, dass auch nur so viel einbehalten werden darf, wie viel die Reparatur/Nachbesserung kostet. Die Zeiten, als man 15.000 € wegen ner Sache von 500 € einbehalten hat, sind Gott sei Dank vorbei.
      Auch wenn teils immer noch unverhältnismäßig einbehalten wird. z.B. hatten wir letztes Jahr eine Baustelle am Ulmer Bahnhof. Dabei wurde von unseren Leuten was beschädigt (kostet ca. 1.000 €), der Generalunternehmer hat dann erstmal 4.500 € einbehalten :evil:
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

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    • Tadeusz Wosik Dachdeckermeister 40472 Düsseldorf

      Danke für die Hinweise.
      war mir eingetlich klar, leider habe ich spontan eine Ablehnung erhalten.
      In meiner Not sofort einen anderen Dachdecker bestellt.

      Die Mietfläche war nicht zu gebrauchen und die Mieter haben mit Kündigung gedroht.

      Mal sehen wie das ausgeht

      Grüße

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    • Also, so einen Pfusch habe ich noch nicht gesehen!

      Habe selbst Wohnhaus und die Garagen als Flachdach und das seit 1976 und immer noch dicht!!

      Bei so großen Hallendächern kann es durch Spannungen schon mal vorkommen da hier und da was ist!

      Nach VBO/B muss er 4 Jahre haften und nach BGB 5 Jahre für Bauwerke!

      Wie es jetzt bei Reparaturarbeiten ist??



      VOB/B § 13

      dejure.org/gesetze/VOB-B/13.html
    • Original von F8889
      Wenn eine Aufforderung zur Nachbesserung keine Wirkung zeigt, würde ich zum Anwalt gehen und der soll einen Gutachter bestellen.
      Wenn dessen "Beweisaufnahme" erfolgt ist, von einer anderen Firma Problemzonen nachbessern lassen.


      kann man machen , allerdings dürfte sich die Dachdeckerriege evtl. quer stellen .... :rolleyes: :rolleyes: