Hallo zusammen,
ich habe eine relativ einfache Frage:
Benötigt man für Transporte (Fernverkehre mit Wechselbrücken oder Sattelaufliegern) von Deutschland in einen anderen CMR-Mitgliedsstaat (z.B. Österreich) zwingend einen CMR-Frachtbrief?
Dazu habe ich mir CMR, Art.4 durchgelesen, bin mir aber nicht sicher, ob der CMR-Frachtbrief ein Kann oder ein Muss-Kriterium ist.
Vielen Dank für Euer Feedback.
Viele Grüße
Jürgen
Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, der den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterworfen bleibt.
ich habe eine relativ einfache Frage:
Benötigt man für Transporte (Fernverkehre mit Wechselbrücken oder Sattelaufliegern) von Deutschland in einen anderen CMR-Mitgliedsstaat (z.B. Österreich) zwingend einen CMR-Frachtbrief?
Dazu habe ich mir CMR, Art.4 durchgelesen, bin mir aber nicht sicher, ob der CMR-Frachtbrief ein Kann oder ein Muss-Kriterium ist.
Vielen Dank für Euer Feedback.
Viele Grüße
Jürgen
CMR, Art. 4
Der Beförderungsvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten. Das Fehlen, die Mangelhaftigkeit oder der Verlust des Frachtbriefes berührt weder den Bestand noch die Gültigkeit des Beförderungsvertrages, der den Bestimmungen dieses Übereinkommens unterworfen bleibt.