CMR ausstellen JA/NEIN?

    • CMR ausstellen JA/NEIN?

      Hallo!

      Ich habe eine Frage zum CMR-Frachtbrief.

      Ich arbeite in einem Industrieunternehmen und wir haben einige Großkunden, die in der EU sitzen. Bei einem rumänischen Kunden stelle ich mir jedes mal, wenn wir eine Lieferung an ihn haben, diese Frage:

      Wir verschicken FCA, der Kunde gibt uns eine Spedition vor, die wir bei Versandbereitschaft in seinem Namen beauftragen, die Ware bei uns abzuholen. Den Speditionsauftrag erstelle ich mit Word. Ansonsten erstelle ich lediglich den Lieferschein.

      Ich bin noch in der Ausbildung und weiß deshalb auch noch nicht so genau über die ganzen Rechtsgeschichten bescheid, aber dieser CMR-Frachtbrief bereitet mir Kopfzerbrechen, weil ich schon so oft gelesen habe, dass der Versender diesen ausstellen sollte.

      Wie ist das nun in diesem Fall? Mir ist auch noch nie eine Kopie des CMRs in die Hand gekommen, wenn wir an diesen Kunden liefern. Also wenn wir den schon nicht ausstellen, dann müsste doch das der Frachtführer machen, oder?
      Oder hat das was mit der FCA-Klausel zu tun, da ja eigentlich unser Kunde den Vertrag mit der Spedition abschließt?

      Fragen über Fragen... :P

      Ich hoffe, mir kann dazu jemand helfen.

      Gruß
      Anita
    • Bei grenzüberschreitenden CMR-Transporten besteht Frachtbriefpflicht. Dient einmal als Übergabenachweis und somit teilweise auch im Bankverkehr als Dokument wie auch vor allem bei Schäden als Dokument für die Versicherungen, wenn die Schäden auf dem Frachtbrief aufgeführt werden und von Empfänger und Frachtführer durch Unterschrift bestätigt sind.

      In Eurem eigenen Interesse solltet Ihr darauf bestehen, daß Ihr den CMR-Frachtbrief ausstellt - ob elektronisch oder von Hand ist egal. Euer Kunde kann zwar einen vorausgefüllten Frachtbrief dem Frachtführer mitgeben; wenn es da aber Abweichungen gibt - dann gibt es Probleme.
    • Also meiner meinung nach hat das alles nix mit dem Incoterm zu tun.

      Im CMR steht drin:

      Artikel 7

      1. Der Absender haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Frachtführer dadurch entstehen, daß folgende Angaben unrichtig oder unvollständig sind:

      a) die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b, d, e, f, g, h und j bezeichneten Angaben;

      b) die in Artikel 6 Absatz 2 bezeichneten Angaben;

      c) alle anderen Angaben oder Weisungen des Absenders für die Ausstellung des Frachtbriefes oder zum Zwecke der Eintragung in diesen.

      2. Trägt der Frachtführer auf Verlangen des Absenders die in Absatz 1 bezeichneten Angaben in den Frachtbrief ein, wird bis zum Beweise des Gegenteils vermutet, daß der Frachtführer hierbei im Namen des Absenders gehandelt hat.

      3. Enthält der Frachtbrief die in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe k bezeichnete Angabe nicht, so haftet der Frachtführer für alle Kosten und Schäden, die dem über das Gut Verfügungsberechtigten infolge dieser Unterlassung entstehen.


      Demnach kannst davon ausgehen das der frachtführer den CMR schreiben wird wenn er keinen bekommt. Kommt es dann aber zu Problemen durch fehlerhafte ausstellung ist der Absender der dumme. Wenn der Frachtführer gar keinen ausstellt wird er wohl die Strafe für das fehlen übernehmen müssen. Fehlen aber wesentliche Dinge die zum Schaden führen. ich denke da an fehlerhafte gefahrgutangabe, kein Hinweis für Kühlung etc. dann wird der Absender zur kasse gebeten. Der CMR ist ja rein Rechtlich der Vertrag.

      Im falle FCR wird der Empfänger sicherlich nicht die Kosten tragen wollen nur weil der lieferant keine konkreten Angaben zu Transport gemacht hat.