Chef ein Mautsünder?

    • Ich habe für meine LKW auch keine Toll Collect Box im Auto und buche deshalb selbst mit Guthabenkonto im Internet. Normalerweise fahre ich von Hamburg nach Spanien und da brauche ich nur deutsche Autobahn von Sittensen bis Cloppenburg und dann ab Gildehaus bin ich in NL. Mautboxen habe ich von Plose und die funktionieren in Frankreich und Spanien und bringen mir den Vorteil das ich die F und E MwSt zurück bekomme.

      Wenn ich mal in D fahre, dann sage ich meinen Fahrern immer den Weg den sie fahren sollen und den ich sie im Internet buche und schicke die Buchungsnummer per SMS und das auch nur bei Bedarf. Heute habe ich einen guten Fahrerstamm und selten Probleme dabei. Das war aber nicht immer so. Es gab Zeiten da hatte ich auch solche Testpiloten die keinen Plan von Geografie hatten und beim Herumirren nicht nur meinen teuren Diesel verfahren haben sondern auch auf Strecken herumirrten für die sie nicht gebucht waren. Gewöhnlich kommt dann erst eine Anhörung von Toll Collect und eine ca. 100 Euro Pauschalnachforderung und die kommt immer zuerst zur Firma. Obwohl ich in jedem Fall genau beweisen konnte wo der Fahrer hätte fahren müssen und gebucht war mußte ich die Nachforderung zahlen und konnte nur das folgende Bußgeldverfahren vom BAG abwenden. Glaub mir, dass kein Chef Bock hat auf den Stress mit dem BAG und wenn er nicht genau seine Unschuld beweisen kann wird sich seine Strafe von Fall zu Fall mindestens verdoppeln.
    • Moin, das der Fahrer zur Kasse gebeten wird ist eben mal so in einem Rechststaat!

      Wer bekommt die Punkte wenn das Fahrzeug nicht in Ordnung ist?

      Auch die Schluchtis haben den Fahrer als Mautsünder erstmal an der Kandare!

      Selbst als es die Ökopunkte noch gab und der Fahrer fuhr drotz das Gerät meldete keine Punkte vorhanden, wurde er mit DM 3000 dann mit 1500 Euro bestraft und die Firma nicht!

      Ob jetzt bei Onlinebuchung der Fahrer mit ins Boot muss?

      Guter Rechtsverdreher dürfte da schon helfen!

      Aber wenn es das Gerät anzeigt dann auf jeden Fall!

      Man kann auch das Gerät ausschalten wenn man keine Kohle hat und Onlinebuchen muss!
    • das ist wieder so eine diskussion.

      das fahrzeug ist mein werkzeug. und zuerst bin ich als fahrer verantwortlich. passt was nicht meldung nach oben.heißts dann fahr trotzdem so will ich das schriftlich.

      hab ich nen wisch in dem steht daß das obu nicht benutzt wird sondern firma online bucht so muß ich doch aus dem schneider sein. hab ja als fahrer keine kontrollmöglichkeit. DIESE buße hat gefälligst die firma zu schulter
    • Einige Sachen muß man aber nicht verstehen in unserem "Rechtsstaat". Der Fahrer darf nicht mit ins Boot genommen werden, wenn es keine Kontrollmöglichkeit gibt. (Manuelles Buchen)

      Ich habe einen Fahrer, dem hat sein Ex-Chef jeden Monat VWL und Riester vom Gehalt abgezogen, aber nicht abgeführt. Biste als Fahrer wieder der A.... Weiterhin wurde auch keine SV bezahlt. Da ist über Nacht der Versicherungsschutz weg und der Fahrer ist der letzte, der das mitbekommt. Bei dem steht das jeden Monat auf dem Lohnzettel. Und nun geh mal einer zum AG und laß sich die Abbuchung der KV zeigen. Der fliegt hochkant aus dem Büro. Dem Fahrer wurde dann angeboten, gegen eine Zahlung um die 140 Euro monatlich wieder versichert zu sein.

      Solche Sachen darfs einfach nicht geben. Bei solchen Beitragsausfällen bzw. Steuerausfällen muß doch dann auch eine Information an den Arbeitnehmer gehen. Wie soll er denn künftige Mautprellerei unterbinden, wenn er gar keine Info bekommt?

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • nun ja da sind uns andere voraus.

      tut es dir als unternemer weh wennst z.b. 3OO taler buße abdrückst? eher nicht.

      aber wenn man statt der buße die karre für vier wochen an die kette legt ?

      wäre einfach. fahrerverschulden : bußgeld nur der fahrer

      firmenverschulden: auto je nach schwere eine bis vier wochen aus dem verkehr.im wiederholungsfall:lizenz einziehen.

      mit geldstrafen ist vielen nicht beizukommen. wenn einer mit 5o autos schummelt,und nur einer wird erwischt, ist die strafe nu ein klacks.
    • Warum hat man in D für jedes einen Depp wenn die Bude größer ist und das man dem Vorstandsvorsitzenden nicht an Bein pinkeln kann!

      Fuhrparkleiter,Gefahrgutbeauftragter usw.

      Ich liebe diesen Staat mit all seinen Bürokraten!

      Habt ihr mal geschaut wie viele Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst 1965 beschäftigt waren und heute?

      Die 14 Mille Einwohner vom vom Osten die hinzu gekommen sind, berechtigt nicht diese Masse die wir heute haben!
    • "Weiterhin wurde auch keine SV bezahlt. Da ist über Nacht der Versicherungsschutz weg und der Fahrer ist der letzte, der das mitbekommt."

      Das halte ich für ein Märchen. Solange das Arbeitsverhältnis besteht solange bestehen auch die Sozialversicherungen. Der Arbeitnehmer wird deshalb nicht von der Krankenkasse (als Einzugsstelle) informiert weil diese Kraft Verwaltungsvollstreckungsgesetz ihre Beiträge immer bekommen wird.

      Im übrigen geht es hier nicht nur um Geld, der Arbeitgeber steht hier mit einem Fuß bereits im Gefängnis, denn der Straftatbestand der Beitragsvorenthaltung ist für den Staat exiztensbedrohend und wird deshalb grundsätzlich vervollgt. Bei dem Spediteur der letzten Monat in Bayern durchgedreht und den Staatsanwalt erschossen hat ging es genau um sowas.
    • Das war leider kein "Märchen" und gewundert hat es mich auch. Tatsache ist jedoch, daß der AN keinerlei Information erhalten hat. Ob die dann folgende Information bezüglich des Versicherungsschutzes richtig war, vermag ich nicht zu beurteilen. Auch bezweifel ich Deine Aussage "ihre Beiträge immer bekommen wird". Wer die SV-Beiträge nicht mehr zahlen kann, hat noch ganz andere Probleme. Und im Zweifelsfalle holt da auch die Krankenkasse nichts mehr, wo nichts mehr ist.

      Als Fahrer würde ich bei manueller Buchung auf ganz andere Dinge achten, wie z.B. gehen die Fahrzeuge noch regelmäßig in die Wartung, gibts neue Reifen oder nicht, wie pünktlich kommt der Lohn, etc. Wenn da auch noch Ungereimtheiten auftreten, sollte man seine Schlußfolgerungen daraus ziehen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Eins merken, wenn der staat die pfoden mit drin hat, dann gelten andere maßstäbe.



      finanzamt schickt dir steuerbescheid und nachzahlung, ob die rechtens ist du zahlst und kannst dann vor gericht ziehen.

      es gibt auch gute beispiele.

      gestern hat karlsruhe den amigos in bayern wieder einen strich durch die rechnung gemacht!

      ab 1 mille sdteuerhinterziehung gibt es sing sing, sie wollten das wieder mit einer geldbuße abtun!

      jetzt fährt er ein. :thumbsup: :thumbsup: