Cabotageverbote

    • Cabotageverbote

      Hallo zusammen,
      mir berichtete letzthin ein Bekannter das z.B. ein Deutscher Transportunternehmer eine Sondergenehmigung brauch um Fracht NL - NL zu fahren.
      Sogar mit Deutschem Auftragbeber in NL laden nach Italien würde nur mit Sondergenehmigung gehen.
      Ich bin derzeit aus der Branche weg - habe da wohl was nicht mitbekommen
      oder ist das "Quatsch mit Soße".
      Die Einschränkung für einige neue EU - Länder müsste doch inzwischen aufgehoben sein (bei der Menge LKW aus besagten Ländern bei uns!)
    • Gibt nur diese kleine Einschränkung:

      Binnenverkehr ist nur im Rahmen der Artikel 8 und 9 der EU-Marktzugangs-verordnung 1072/2009 gestattet. Danach dürfen höchstens drei Binnenbeförderungen innerhalb von sieben Tagen im Anschluss an die letzte Entladung eines grenzüberschreitenden Transports durchgeführt werden. Wird im Anschluss an einen grenzüberschreitenden Transport leer in einen anderen Mitgliedsstaat eingefahren, darf dort innerhalb von drei Tagen nach dem Grenzübertritt, aber innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung des grenzüberschreitenden Transports, eine einzige Kabotagefahrt durchgeführt werden (so genannte Transitkabotage). Der CMR-Frachtbrief und ein spezieller Frachtbrief über die Kabotagebeförderung müssen im Fahrzeug mitgeführt werden. Als Berechtigung für die Durchführung von Kabotagebeförderungen ist die Euro-Lizenz ausreichend.


      Bei den Ösis muss man jetzt schon die Kabotage anmelden und genehmigen lassen.
      Was natürlich hauptsächlich Geld in die Ösi-Kassen spült. Glaub ca. 30 Flocken incl. Bearbeitungsgebühr! X(
      Leisten wir uns den Luxus, eine eigene Meinung zu haben.