BVG Urteil in der Praxis bestätigt

    • BVG Urteil in der Praxis bestätigt

      Dauerüberwachung von Autobahnen verfassungswidrig
      4. Dezember 2009, 06:00 Uhr
      Oldenburg. Die Dauerüberwachung von Autobahnen per Video ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg verfassungswidrig. Sie stelle einen schweren Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes dar, heißt es in dem gestern veröffentlichten Beschluss.

      Das Gericht hob damit eine Bußgeldentscheidung des Kreises Osnabrück auf. Die zuständige Behörde wollte einem Autofahrer mit den Aufzeichnungen aus der Dauerüberwachung nachweisen, dass er mit zu geringem Abstand hinter einem anderen Wagen fuhr.

      Die Richter stellten jedoch jetzt fest, dass die "Beweismittel" illegal erlangt worden und damit nicht verwertbar seien. Die Videoüberwachung verstoße gegen die Grundrechte von Autofahrern, die sich auf den Straßen korrekt verhalten.

      Der Beschluss des Oldenburger Gerichts hat eigenen Angaben zufolge Grundsatzcharakter, weil es die erste OLG-Entscheidung in einem solchen Fall sei.

      Zwar hatte dass Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits im August festgestellt, dass es keine gesetzliche Grundlage für Geschwindigkeitskontrollen mit Daueraufnahmen gebe. Es ließ aber offen, ob Beweise aus solchen Videos verwertet werden dürften. Sollte jetzt ein OLG in einem gleich gelagerten Fall anders urteilen, wird der Bundesgerichtshof entscheiden müssen.

      "Das Urteil ist eine Bestätigung der schon bestehenden Praxis", sagte der Rechtsanwalt des ADAC Weser-Ems, Frank-Roland Hillmann. Schließlich seien bereits nach der Entscheidung des BVerfG im August bundesweit fast alle Bußgeldverfahren eingestellt worden. Die Frage sei, was nun mit den von den Bußgeldstellen angeschafften Überwachungsanlagen geschehen solle, die vor allem auf Autobahnbrücken installiert worden waren. "Die Bußgeldstellen konnten auf diese Art höchst effizient und sehr lukrativ massenhaft Verkehrsverstöße ermitteln", so Hillmann.(dfe)
      (Quelle: Hamburger Abendblatt)

      Mal abwarten, wann das nächste OLG dagegenschiesst.