Bußgeld wegen Überladung

    • Bußgeld wegen Überladung

      Moinmoin,

      hab einen Bußgeldbescheid von meinem Fahrer liegen. 5,15 % Überschreitung, 42.060 kg, Regelgeldbuße erhöht da schon Eintragungen beim KF-Bundesamt, Geldbuße 198,50. Der Fahrer hat schon 10 Punkte, Wiegeschein konnte er nicht vorlegen, Fahrzeug ist von der Polizei auf einer Waage verwogen worden.

      Was kann man da versuchen um den Betrag runter zu kriegen? Oder macht es überhaupt Sinn das zu versuchen? Wenn er keinen Punkt bekommen soll muss man die ganze Sache ja schon auf unter 40 Euro drücken können.

      Vorschläge gerne auch per PN.

      Besten Dank.
    • Was für eine Fracht, was steht zum Gewicht in den Papieren?
      2 Tonnen Überladung merkt der Fahrer nicht und wenn er nichts Schriftliches hat was auf das tatsächliche Gewicht der Ladung hinweist, sollte ein Anwalt gute Chancen haben das Ganze ohne Konsequenzen für den Fahrer durchzuboxen.
      Sollte er allerdings beim Kunden auf der Waage gewesen sein, und darüber gibt es einen Nachweis, dann siehts schlechter aus. Aber bei 2to Überladung, wird der Richter keinen Herrmann draus machen.
      Ich würd gegenan gehen, auch wenn ich schon 10 Punkte habe.
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Material war Rheinsand, an der Ladestelle nicht gewogen

      Meßergebnis anzweifeln bei geeichter Waage mit 20 kg Toleranz kannste knicken

      Problem sind wohl die registrierten "Vorerkrankungen", ich weiss nicht wie tolerant da die Gerichte sind.

      Ich predige dem Fahrer auch immer unter 42 Tonnen zu bleiben, aber was hilft's
    • Wenn der Lappen des Fahrers auf dem Spiel steht blebt ja nur noch der Anwalt. Ausserdem, wer weiss wie feucht der Sand noch war beim Verladen, hatte er danach noch Wasser gezogen wegen Regen und weil die Mulde nicht abgedeckt war usw..
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    • Zum Anwalt gehen auf jeden Fall.

      Da es Sand war, bei dem das Gewicht wegen Feuchtigkeit starkt schwankt, kann es nicht wirklich eingeschätzt werden.
      Zudem war an der Verladestelle keine Wiegemöglichkeit und die geringe Überladung dem LKW sicher nicht anzusehen. Dazu die Unerfahrenheit vom Fahrer, war die erste Ladung Sand die in seinem Leben gefahren ist. Das übliche eben.
      Was auch noch betont werden sollte, dass der LKW technisch nicht überladen war. Also im Prinzip keine Gefahr darstellte, da er für das Gewicht technisch ausgelegt war. Wird meistens übersehen bzw. sollte eigentlich die Strafe senken. Natürlich nur wenns stimmt ;)

      Dann noch wichtig, dass Du durch die Überladung keinen wirtschaftlichen Vorteil bekommen hast, die Fahrer die Anweisung haben, dass sie nicht überladen sollen.

      Ach ja, meistens wird nur der Fahrer bestraft. Verlader, Disponent oder Geschäftsleitung wird eigentlich nie belangt.
      Wenn dann kommt mal eine Hausdurchsuchung, bei dem dann alle Rechnungen etc. mitgenommen werden und dann wird geschaut ob der TU durch die evtl. Überladungen einen wirtschaftlichen Vorteil erlangt hatte.
      Dann kommt eine s.g. Verfallsanordnung, bei der unrechtmäßig erlangte Gewinn abgeschöpft wird. Hatten wir vor 2 Jahren X(

      Wie sind die drauf gekommen das er überladen war??


      Bei Kippern wird meistens nur aus Verdacht gewogen. Vor allem wenn kein Wiegeschein von der Ladestelle vorhanden ist.
      Ist einfach ne Masche um an Geld zu kommen. Wie bei uns vor 2 Jahren. In dem selben Zeitraum wurden noch Unterlagen von 10 weiteren Firmen beschlagnahmt. Da gehts nicht um Sicherheit oder sonst was, sondern nur um Geld.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von KoNi ()

    • genau aus diesem grund hab ich am auflieger nen druckmanometer, da seh ich halbwegs was an tonnen drauf ist!
      die neuen auflieger haben aber schon ein zentrales steuerelement, da kann man alle wichtigen daten abrufen, beläge verschleiss, betriebsstunden/km, druck in den bälgen, nächste prüfung...
      der druck in den bälgen beträgt bei ca. 40 to. etwa 6-6.5 bar. problem ist nur, die kuh muss grade stehn, und muss richtig ausgeladen sein.

      mmh auf meinen auftragsfaxen steht immer drauf, für überladungen ist der fahrer verantwortlich...
      ...ausserdem in den anweisungen für subunternehmer steht dieses auch nochmal drin!
      Wer Wind sät, wird Sturm ernten!!!
    • ich bin auch für den anwalt... erstens kann man das ergebnis einer geeichten wage sehr wohl anzweifeln... kommen ja mehrere faktoren zusammen..war es eine feste wage auf die er rauf musste?...datum der letzten eichung?... wenn es eine transportable wage war...also diese platten die die dabei haben... war der platz überhaupt geeignet zum wiegen?... eine neigung von 1° in richtung last merkt kein mensch, macht aber bei der achslast beim wiegen eine menge aus...nochmehr wenn die neigung am anfang noch nicht da ist und sich das fahrzeug beim vorfahren erst neigt... ich glaub nicht das die geschichte vor irgendeinem gericht bestand hat, zumal er nur 60 kg über der tolleranz war... (könnte ne hübsche anhalterin gewesen sein :D)...nee...spaß beiseite... bei 42,06 t fragt doch ein normaler polizist nur ob der tank voll ist und lässt einen fahren...das grenzt ja an schikane... oder der fahrer ist denen blöd gekommen:rolleyes:
      ich würds drauf ankommen lassen...soll sich mal ein gutachter alles genau ansehen und den betreffenden parkplatz ordentlich vermessen, dann biste mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit eh ausm schneider.