Bus + Hänger

    • Von meinem Rechtempfinden her würde ich nicht sagen das der Aufkleber verdeckt sein muss.
      Ich will mich da aber nicht festlegen nur ist der Aufkleber, soweit ich weiss, Zugfahrzeug gebunden und umgekehrt. Wenn die Polizei sieht das der Anhänger einen Aufkleber hat und das Zugfahrzeug nich, dann ist es aber, genau wie eine Einladung zum Tanz, deswegen eine Kontrolle durchzuführen. ;)
      (Die Freiheit hat ihren Preis, mitunter die Freiheit selbst, nur dann ist der Preis zu Hoch! Das Volk will Bewacht/ Beschützt und nicht Überwacht werden, in diesem Sinne, willkommen in der Bananendemokratur Deutschland!
      Jede Hochkultur fällt über den Zenit ihrer Dekadenz!
      Und der Tod stellte die Sense in die Ecke und stieg auf den Mähdrescher, denn es war Krieg!)
    • Die Zugfahrzeugbindung gibt es nicht mehr. Der Zug muß aber den Kriterien für Zugfahzeug, Hänger und deren gewichtsmäßiger Kombination entsprechen, um 100 fahren zu dürfen. Wenn er dies nicht tut, darf man zwar nur 80 fahren, aber der Aufkleber kann drauf und auch offen bleiben, er bezieht sich ja nur auf den Hänger, den kleinen Motorwagenaufkleber für die Windschutzscheibe gibt's nicht mehr. Allerdings wird der TÜV ihn wohl bei der nächsten HU entfernen, wenn eines der Anhängerkriterien nicht mehr besteht, z. B. Reifen zu alt.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)