Bundesmanteltarifvertrag ....

    • Bundesmanteltarifvertrag ....

      Der für den Bereich des Güter- und Möbelfernverkehrs einschlägige Bundesmanteltarifvertrag für den Güter- und Möbelfernverkehr vom 14.Juli 1988 (BMT-Fernverkehr) wurde am 26. März 1992 zum 30.Juni 1992 gekündigt und gilt seitdem unmittelbar nur noch in solchen Arbeitsverhältnissen, die zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden haben und auf die der Tarifvertrag unmittelbar anwendbar war, so genannte Nachwirkung des Tarifvertrags. Der BMT-Fernverkehr regelt u. a., welche Tätigkeiten eines Kraftfahrers als vergütungspflichtige Arbeitsleistungen anzusehen sind. Danach zählen neben den reinen Lenkzeiten u. a. Be- und Entladetätigkeiten und Arbeitsbereitschaftszeiten zur Arbeitszeit.

      Der Tarifvertrag begründet also einen Anspruch auf Vergütung von Arbeitsbereitschaftszeiten. Obwohl diese Vorschriften nur noch Kraft Nachwirkung gelten, wird man dies jedoch als Indiz dafür werten können, dass die Leistung von Arbeitsbereitschaft nur gegen eine angemessene Vergütung erwartet werden kann. Die Arbeitsbereitschaft des Fahrpersonals ist also, auch wenn es dazu keine Vereinbarung gibt, nach § 612 BGB zu vergüten. Eine bestehende Vergütungsvereinbarung wird sich an den Grenzen der Sittenwidrigkeit messen lassen müssen.

      Hat da jemand zufällig eine neue Fassung von ? ; von dem Bundesmanteltarifvertrag ?? -
    • @Koni was schreibst du da für einen Müll??

      Für einzelne Länder gibt es einen Bundesmateltarifvertrag?

      Dann könnte man den auch Eumanteltarifvertrag nennen und gilt nur in Hessen!! :D :D

      @Dieter, was willst du damit??

      Wenn du kein Vertragspartner bist hats du keinen und dir steht aus dem Vertrag auch nichts zu oder gibt due mir von deiner Lebensversicherung was ab?

      Ich kann dir mal sagen was du an Spesen erhälts wenn du Tarifpartner wärst!!

      geteilt durch 2!! :D :D :D

      15. Spesen.

      (2) Kraftfahrer und Beifahrer im Fernverkehr erhalten für die Zeit, in der sie vom Sitz des Betriebes oder vom Standort des Fahrzeugs abwesend sind, folgende Spesensätze:

      - Bei einer Abwesenheit von über 5 bis 7 Stunden 10,30 DM

      - bei einer Abwesenheit von über 7 bis 12 Stunden 16,50 DM

      - bei einer Abwesenheit von über 12 bis 18 Stunden 28,00 DM

      - bei einer Abwesenheit von über 18 Stunden 32,50 DM
    • @ grani

      Kein Bundes :P

      Aber für fast jedes Bundesland wurde zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ein Tarifvertrag verhandelt, der wie du schon sagst nur für die Tarifpartner verbindlich ist.
      In BaWü liegt da das Tarifgehalt bei ca. 1800 oder 1900 € brutto.

      Wenn du kein Vertragspartner bist hats du keinen und dir steht aus dem Vertrag auch nichts zu


      Das nicht, aber der Tariflohn ist eine vom Gericht herangezogene Bemessungsgrenze für Lohnwucher... Der Bruttolohn muss mindestens 2/3 vom Tariflohn sein...
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!
    • jedes bundesland hat seinen eigenen lohntariefvertrab und der hat mit dem bundesmantel nichts zu tun!

      mit den 2/3 das stimmt aber was der mantel aussagt über spesen urlaub usw. lässt das gericht die finger davon bei nicht tarifpartner!
    • Original von KoNi
      @ grani

      Kein Bundes :P

      Aber für fast jedes Bundesland wurde zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber ein Tarifvertrag verhandelt, der wie du schon sagst nur für die Tarifpartner verbindlich ist.
      In BaWü liegt da das Tarifgehalt bei ca. 1800 oder 1900 € brutto.

      Wenn du kein Vertragspartner bist hats du keinen und dir steht aus dem Vertrag auch nichts zu


      Das nicht, aber der Tariflohn ist eine vom Gericht herangezogene Bemessungsgrenze für Lohnwucher... Der Bruttolohn muss mindestens 2/3 vom Tariflohn sein...


      In Bawü liegt der Tariflohn bei 1800 €brutto??
      Aber bei 176 Arbeitsstunden denn der Stundenlohn liegt in Bawü so bei 12 € ungerade!
      In Rp bei knapp unter 10 €.
      Der Tariflohn Fixlohn geht nach Tarif immer nach arbeitsstunden montallichen.
      In Rp bei 244 Std liegt man dann so um 2300 € brutto.
      Das würde so manchem Dumping .die Batterien aus dem Herzschrittmacher hauen! :D :D
      Aber Koni kannst ja mal im Anhang den Tarif einfügen und wie du auf 1800 € brutto kommst!
      Und der BMT gilt für ganz D .sonst würde er nicht Bundesmanteltarifvertrag heißen.
      Dort drin gehts ja nur um die Rahmenbedingungen,ums Geld gehts ja in den Länderta´rifverträgen
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D

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    • Original von KoNi
      Das nicht, aber der Tariflohn ist eine vom Gericht herangezogene Bemessungsgrenze für Lohnwucher... Der Bruttolohn muss mindestens 2/3 vom Tariflohn sein...


      Und diese 2/3-Grenze des Bemessungsentgeltes wird natürlich keineswegs nach oben überschritten. X(
      [Blockierte Grafik: http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/7/78/Wappen_Preu%C3%9Fen.png/45px-Wappen_Preu%C3%9Fen.png]"Wir sind nicht in die Welt gekommen, um glücklich zu sein, sondern um unsere Pflicht zu tun."
      Otto von Bismarck. Schmied des Deutschen Reiches
    • Und der BMT gilt für ganz D


      Richtig ist das ein Bundesmanteltarifvertrag für ganz Deutschland gilt, aber der BMT-Fern (um den gehts hier) wurde 1992 gekündigt und gilt seit dem nur in der Nachwirkung, d.h. für Arbeitsverhältnisse die vor 1992 schon bestanden haben bzw. für Arbeitsverhältnisse danach nur wenn explizit im Arbeitsvertrag auf den BMT-Fern hingewiesen wurde, also die Konditionen vom BMT-Fern vereinbart wurde.

      Allgemein werden in einem Manteltarifvertrag Dinge wie Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Kündigungsfristen usw. vereinbart. Der Manteltarifvertrag hat auch eine längere Laufzeit, als der Lohntarifvertrag in dem es nur um die Entlohnung geht und der in der Regel nur eine Laufzeit von ca. 12 Monaten hat.
      Ein Manteltarifvertrag kann individuell geschlossen werden, also z.B. auch nur für eine Branche, nur für ein Bundesland usw. gelten.

      Laut Manteltarifvertrag BaWü sind 38 Stunden pro Woche vereinbart. 4 Wochen x 38 Stunden = 152 Stunden pro Monat. Stundenlohn liegt irgendwo um die 11 € - 12 €, ergibt also ca. 1.800 € brutto. Liegt auf jeden Fall zwischen 1.800 € und 1.900 €.

      Und zum BMT-Fern noch: Er wird bei Rechtsstreiten von Gerichten öfters mal gern als Referenz herangezogen, gerade wenns um Bezahlung Bereitschaftszeit usw. geht. Aber eine verbindliche Wirkung hat der BMT-Fern definitiv keine mehr!

      Wenn gilt halt dann das BGB für das Arbeitsrecht.
      Kurz gesagt: Ich dulde keine Kritik an diesem Heiligen Land, das meine Heimat ist... Bayern, Du bist mein Heimatland!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von KoNi ()

    • Warum hat man wohl den BMT Güterfern 1992 gekündigt???

      Um die Ostler zu schützen in der Krise 1994-95!

      Selbst den Verbandshäuptling von Sachsen hat der Teufel geholt!

      Da sieht man mal wie schwach die Herrn Kraftfahrer sind!

      Würden sie sich in der Gewerkschaftsarbeit beteiligen hätten sie alle 4-5 Jahre ein neuer BMT!!

      Eben Ami Verhältnisse, Sklaven bekommen keinen Tariflohn!