BTL Baltic Transport & Logistics GmbH - Diskussion über Insolvenz

    • BTL Baltic Transport & Logistics GmbH - Diskussion über Insolvenz

      Amtsgericht Rostock
      Eröffnungsbeschluss 60 IN 372/12 vom 01.01.2013

      Über das Vermögen der
      BTL Baltic Transport & Logistics GmbH, Am Hechtgraben 19, 18147 Rostock
      wurde am 01.01.2013 um 10.00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

      Insolvenzverwalter:
      RA Jens Dohse
      Hermannstraße 5, 18055 Rostock
      Telefon: 0381 2035592
      Telefax: 0381 4904977

      Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 06.02.2013 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
      Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten der Schuldnerin sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

      Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
      Mittwoch, 20.03.2013, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 330, 3., Zochstraße 13, Amtsgericht Rostock

      Hinweise:
      die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

      Prüfungstermin wird anberaumt auf
      Mittwoch, 20.03.2013, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 330, 3., Zochstraße 13, Amtsgericht Rostock

      Hinweise:
      Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
    • so aus heiterem Himmel, is ja nen Ding

      jetzt bin ich aber arg traurig

      mfg thommy

      P.S. dank unserem tollen Forum seit einem halben Jahr nix mehr angefasst für die :thumbsup:
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von thommygera ()