Brauche mal eine Info

    • Brauche mal eine Info

      Gestellt der Fall, ich nehme eine Ladung an und nach 2 Std. vor Toresschluß sage
      ich ab aus Grund X.

      Ab wann kommen Kosten für nicht Gestellung.

      Jetzt nicht nach Gefühl, sondern nach Gesetz oder Rechtsprechung.

      @Ingo müsste doch da was konkretes wissen.


      Wer jetzt ein bischen überlegt, kann ahnen was ich damit vorhab oder
      mit bezwecken will.
    • Ja, ich kann denken. Hatte auch mal so einen Gedanken. Ist noch gar nicht lange her. Will aber nicht drauf eingehen. Keine Ahnung wer da alles mit liest. War erst vor ein paar Monaten. Da kann man mich noch ran kriegen.

      Das letzte was gehört habe. Ich schreibe schon mal eine Stellungnahme und dann wurde der Hörer aufgeknallt. Seit dem nichts mehr.
    • Moin Hermann

      Also mit X Grunde meinst du das der Absender seine Pflichten erfuelt hat und Keinen Verstoss beim Frachtvertrag zuzuweisen ist.

      Dann!

      Die Kuendigung durch den Frachtfuehrer ist nicht im HGB 4 Buch Geregelt.

      Da von deiner seite eine Positive Vertragsverletzung Stattgefunden hat, wirst du dem BGB $ 280 zugewiesen.

      (1) 1Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. 2Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
      (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.
      (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.

      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Hallo Hermann

      Annahme der Ladung?

      Annahme= Zugesagt das du Die Ware Abholst oder meinst du mit annahme das die Ware schon bei dir auf die "Pritsche" ist?


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    • Hermann.

      Wenn dein LKW ein Schaden hat vor dem Beladen dann ist das noch lang kein Kuendigungsgrund.
      Kanst doch die ware den Tag Darauf abholen.
      ob nun die Anschlussfahrten darunter leiden ist es dir Ueberlassen.

      Verlierst du dabei z.b. 2 Super Auftraege, wuerde ich es Auch so Handhaben.
      Kreigst du es Gebaken, ist doch alles in Butter.
      Auch wenn eine Besondere Lieferintresse angegeben und Komst zu spaet an Zahlt deine Versicherung.

      Auf jeden Fall ob nun so oder so Beides Gilt Als PVV und must damit rechnen das der Auftrageber die Mehrkosten dir Berechnet.

      Man geht davon aus das du ein Ordentlich Arbeitender FF bist und Dafuer sorgen must das Dein FH Funktioniert.


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