Beweislastfrage

    • Beweislastfrage

      Hallo,

      habe folgendes Problem.

      Unser Fahrer hat eine Sendung übernommen, selbst nicht Verladen u. bei Ankunft wurde festgestellt, das eine Palette beschädigt war.
      Da während der Beladung keine Abschreibung erfolgt ist aber bei der Entladung, lastet man uns an, die Ware nicht ordnungsgemäß gesichert zu haben.

      Mir ist bewusst, dass für die Beförderungssichere Verladung der Absender bzw. der Verlader zuständig ist u. für die Betriebssichere Verladung der Fahrer, so dass wenn der Fahrer einmal die Ladestelle verlässt quittiert die betriebssichere Verladung.

      Wer trägt die Beweislast dafür, dass die Ware während des Transport beschädigt wurde?

      Für Eure mithilfe u. Infos wäre ich Euch sehr dankbar.

      lizet
    • RE: Beweislastfrage

      Hallo Lizet,

      ich bin nun auch kein Rechtsanwalt, aber nach meiner Erfahrung stellt sich die Situation recht simpel dar.

      Wenn der Fahrer an der Ladestelle die Frachtpapiere erhält und gegenzeichnet, so bestätigt er den ordnungsgemässen Erhalt der Ware. (Im Regelfall hilft sogar nur selten der vorgedruckte Zusatz auf dem CMR "für stückzahlmässige Übernahme keine Haftung")
      Somit ist der Verlader so gut wie raus aus der Verantwortung. Um diesen nun wieder in die Haftung ziehen zu können, bedarf es der Beibringung eines Beweises, dass die Verladung fehlerhaft war. Dieser Beweis ist dann selbstverständlich vom ausführenden Frachtführer zu erbringen.

      Jedoch, sollte es dem FF tatsächlich gelingen, dafür einen Beweis zu erbringen; wird er die Haftung sicher nicht zu 100% übertragen können, da die Mitschuld schon mit der aufkommenden Frage beginnt: Wenn ein Beweis für fehlerhafte Verladung erbracht wird; warum ist der LKW dann überhaupt los gefahren?

      Wie gesagt, unter Vorbehalt dessen, dass ich kein Anwalt bin; fürchte ich, dass Du die Haftung dafür in der Tat übernehmen werden musst.

      Gruss
      Denny Meyer
      TTES C. Contino S.L.
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    • Sehe ich wie Danny. Wenn der Fahrer einmal losgefahren ist und die Übernahme ohne Beanstandungen quittiert hat geht in den seltensten Fällen noch was.

      Es gibt jedoch Fälle bei denen unsach gemäß verpackte oder gestapelte Ware zum Schaden geführt hat. Der fahrer kann z.B. bei Abfahrt nicht beurteilen ob die verpackung eventuell nachgibt. Wird eine Ware zu hoch gestapelt und die unterste lage gibt nach liegt kein Transportschaden sonder ein verpackungsmangel vor. Das kommt durchaus vor. Sowas sollte man entsprechend dokumentieren (Fotos) und vom Empfänger gegenzeichnen lassen. Der fahrer ist schließlich fahrer und ladungssicherer, d.h. er muss die Ware ggf. verzurren u.ä. aber er kann nicht beurteilen wie hoch beispilesweise gestapelt werden darf/kann. Dafür ist der Verlader zuständig. Allerdings wird es wiederum problematisch wenn der Fahrer selbst geladen hat und ohne vorgabe eigenmächtig gestapelt hat.

      Ist beim Fahren allerdings nur die Ware verrutscht hat der FF wohl eher keine Changse.
    • Liszet

      Ob der Fahrer Verladen hat oder Nicht.
      Wenn er nicht daneben steht um zu derigieren wie sie das zu Verladen haben, (Betriebsicheres verladen) und einfach unterschreibt ohne eine Bemerkung, dan koent ihr nichts dagegn Unternehmen.

      Du Haftest als Frachtfuehrer mit Obhutshaftung.
      Unabhaengig vom verschulden.
      Du must beweisen das du totz das Handeln eines Ordentlichen Frachtfuehrers der Schaden nicht vermieden werden Koente.

      Kanst du nicht da du den Empfang rein quitiert hast.
      Und es hat keine "abschreibung " beim beladen stattgefunden?
      Und wie wilst du erklaeren das du Ordentlich gehandelt hast.

      Lezte moeglichkeit ist ein Sachverstaendiger.
      Und das Beste was du ereichen kanst ist Hoechstens das du fuer einen teil der Haftung entgehen kanst.

      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
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