Hallo,
habe folgendes Problem.
Unser Fahrer hat eine Sendung übernommen, selbst nicht Verladen u. bei Ankunft wurde festgestellt, das eine Palette beschädigt war.
Da während der Beladung keine Abschreibung erfolgt ist aber bei der Entladung, lastet man uns an, die Ware nicht ordnungsgemäß gesichert zu haben.
Mir ist bewusst, dass für die Beförderungssichere Verladung der Absender bzw. der Verlader zuständig ist u. für die Betriebssichere Verladung der Fahrer, so dass wenn der Fahrer einmal die Ladestelle verlässt quittiert die betriebssichere Verladung.
Wer trägt die Beweislast dafür, dass die Ware während des Transport beschädigt wurde?
Für Eure mithilfe u. Infos wäre ich Euch sehr dankbar.
lizet
habe folgendes Problem.
Unser Fahrer hat eine Sendung übernommen, selbst nicht Verladen u. bei Ankunft wurde festgestellt, das eine Palette beschädigt war.
Da während der Beladung keine Abschreibung erfolgt ist aber bei der Entladung, lastet man uns an, die Ware nicht ordnungsgemäß gesichert zu haben.
Mir ist bewusst, dass für die Beförderungssichere Verladung der Absender bzw. der Verlader zuständig ist u. für die Betriebssichere Verladung der Fahrer, so dass wenn der Fahrer einmal die Ladestelle verlässt quittiert die betriebssichere Verladung.
Wer trägt die Beweislast dafür, dass die Ware während des Transport beschädigt wurde?
Für Eure mithilfe u. Infos wäre ich Euch sehr dankbar.
lizet