Beurlaubt bis zum Ende der Kündigungsfrist?

    • Beurlaubt bis zum Ende der Kündigungsfrist?

      Ich muß mal fragen !! Kumpel von mir hat am 01.01.2011 bei einem TU angefangen und wurde nun in der Probezeit gekündigt. Chef hat ihn die zwei Wochen beurlaubt. Was heißt das nun für ihn? Bekommt er die 2 Wochen sein Gehalt oder nicht ? Kann er jetzt schon in meiner Spedi anfangen? ?( ?( ?(
    • Original von Top
      1 x ja und 1 x nein, ja er bekommt Geld für die Urlaubstage und nein im Urlaub darf er nicht arbeiten sonst ist es ja kein Urlaub. Ich frag mich aber wie lange er gearbeitet hat um schon Recht auf 14 Urlaubstage zu haben.



      Der hat keinen Urlaub,das ist bezahlte Freistellung!
      Wahrscheinlich würde er sich sowieso krank schreiben lassen!
      Wenn er mit seinem noch Chef redet,kann er bestimmt gegen Verzicht auf die 2 Wochen, bei dem anderen anfangen!
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D

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    • Ich w+rde den Arbeitsvertrag genau lesen. Während der Probezeit kann auch von beiden Seiten ohne Frist und Begründung gekündigt werden, sofern vereinbart.

      Und wenn er eine ungenehmigte Nebentätigkeit ausgeübt hat und dies so in der Kündigung aufgeführt wird, dann wird es schwierig mit der Lohnfortzahlung....
    • Na ja, eine Freistellung wird ja praktisch genutzt, um die i.A. durch die Kündigung geminderte Loyalität des AN gegenüber des AG auszugleichen.
      Besser eine kalkulierbare Lohnfortzahlung (+ Kosten für Überbrückung), als mögliche Schäden durch eine mangelnde (und vielleicht sogar vorsätzliche) schlechte Arbeitsleistung.

      Und wenn wegen so einem kleinteiligen Mist wie eBay ein Arbeitsvertrag beendet werden soll, dann verstehe ich es eh nicht. Jedenfalls nicht mit den mir vorliegenden Informationen.
    • Wenn ich heute einem fristgerecht kündige, kann ich ihn ab dem Tag der Kündigung freistellen, egal ob Kündigungszeit 2 Wochen oder 3 Monate!

      Wird sich kein Dumping erlauben oder der Kutscher hat so viel Schrott gefahren das es preiswerter ist im diese Zeit zu zahlen!

      Anfangen wo anders darf er nicht, solange die Kündigungszeit läuft, sonst kann der ehemalige AG die Lohnzahlung verweigern!

      Er ist ja auch bei der KK bis zum letzten Kündigungstag angemeldet!
    • Der hat keinen Urlaub,das ist bezahlte Freistellung! Wahrscheinlich würde er sich sowieso krank schreiben lassen!


      Naja, eine Krankmeldung würde dem AG deutlich billiger kommen.
      Der AN hätte nämlich noch keinen Anspruch auf Lohfortzahlung im Krankheitsfall.

      Aber ungeachtet dessen, ob es nun Urlaub (Urlaubsanspruch hat der AN ebenfalls noch nicht) oder Freistellung ist.
      Ein neues Arbeitsverhältnis darf der AN während dieser Zeit so oder so nicht beginnen.
    • ... ich versteh's nicht das es immer wieder Leute schaffen nicht sauber auseinander zu kommen. Würde der Fahrer mit seinem Chef drüber reden, wär's warscheinlich gar kein Problem.

      ... ich hab mich im letzten Jahr auch von einem Fahrer getrennt und ihn sofort aus dem Verkehr gezogen, weil das Vertrauensverhältnis arg gestört war, und ich ihn nicht mehr auf meine Kunden loslassen wollte - da zahl ich ihn lieber damit er zu Hause sitzt und gut ist

      ... vor den Kadi wollte mich der gute auch noch zerren, aber da er gleichzeitig auch bei einem Kollegen während der Freistellung schon fahren wollte und der mir das natürlich gesteckt hat hatte sich das mit dem Kadi auch erledigt - da hat der Gute begriffen was es mit Leben und Leben lassen so auf sich hat

      ... ganz im Gegensatz zu einem anderen Fahrer von dem wir uns auch im letzten Jahr getrennt haben - da hat es einige Irritationen gegeben die mittlerweile ausgeräumt sind, und wenn ich ihn wieder haben möchte fängt er sofort wieder bei mir an - es geht also auch anders.