Wie der Spiegel am 08.05.2015 Hier geht's zum Artikel berichtet, versuchen Betrüger, Unternehmer mit Strafzahlungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) abzuzocken. Es werden offiziell wirkende Zahlungsaufforderungen(mit Aktenzeichen und Sachbearbeiter) von einer "Mindestlohnzentrale" versandt, in welchem bei Nichtzahlung mit der Einschaltung der Staatsanwaltschaft gedroht wird.
Eine solche Mindestlohnzentrale gibt es jedoch nicht. Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung des MiLoG ist allein die zur Zollverwaltung gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Wer Zahlungsaufforderungen von einer "Mindestlohnzentrale" erhält: nicht bezahlen, bei Zweifeln Rechtsrat einholen.
Eine solche Mindestlohnzentrale gibt es jedoch nicht. Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung des MiLoG ist allein die zur Zollverwaltung gehörende Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).
Wer Zahlungsaufforderungen von einer "Mindestlohnzentrale" erhält: nicht bezahlen, bei Zweifeln Rechtsrat einholen.